Tomsenq schrieb:
Du kaufst aktuell immer "gestohlene" Ware. Werden diese nicht zurückgegeben wird eine Gebühr fällig, damit gehen die Geräte aber trotzdem nicht in das Eigentum des Kunden über.
...UM hat mir zu meine FB 6360 geschrieben das irgendwas bei 100€ rum fällig sind wenn ich das Gerät nicht zurücksende.
Wenn der Kabelanbieter dir für ein nicht zurückgeschicktes Gerät eine Rechnung stellt, welche du begleichst, ist es doch kein Diebstahl. Man stelle sich mal vor, der Kabelanbieter zeige einen Kunden deswegen an. Der Kunde legt dann die Rechnung für das nicht zurückgegebene Gerät vor.
Winchester73 schrieb:
Cisco-Modem mit integrierter Telefonfunktion. Daran einen GBit-WLAN- Router von TP-Link.
Wenn in den Medien, wie auch hier auf Computerbase, von
Routerzwang gesprochen wird, ist damit das erste Gerät an der Anschlussdose gemeint. Zu diesem Gerät besteht ein Zwang und kann nicht frei gewählt werden. Daran ändert auch nichts, wenn dahinter ein weiteres Gerät betrieben wird.
Memo123 schrieb:
Wenn ich mich richtig erinnere, wirst du ordentlich zumindest von der Telekom ordentlich beschnitten, was das Datenvolumen angeht.
Da täuschen dich deine Erinnerungen. Die Telekom hatte Pläne zu einer Drossel und sogar abgeänderte AGB, die sie allerdings wieder zurückgezogen haben.
Deliberation schrieb:
Die Router von Unitymedia lassen im Rahmen des hier diskutierten Zwangs keine VoIP-Nummern von Drittanbietern zu.
Was meinst du hier mit "Router"? Kann man in einer Fritzkabelbox keine sipgate VoIP Nummer zusätzlich eintragen? Oder meinst du die Cisco-, Thompson-, Horizon-Geräte, welche teilweise gar kein richtiges Webinterface haben?
PS: Sehe gerade, dass der Knopf fürs Hinzufügen von weiteren Anbietern "wegprogrammiert" wurde.
http://asterisk-hamburg.de/?p=536
Edit:
WhiteShark schrieb:
Ich heiße WhiteShark. Mit dem Netzwerkanalyse-Tool hab ich nix zutun :-)
Auch wenn man die Mac-Adresse jetzt als Zugangsdatum definiert, kann der Anbieter dem Kunden keine Zugangsdaten aushändigen.
Man ruft an und sagt, man möchte MAC xyz betreiben und wird freigeschaltet.
Wäre wohl die einfachste Vorgehensweise.
Hallo,
sry, dass ich deinen Namen falsch geschrieben habe. In Foren wird das gerne mal mit Absicht getan, um sein Gegenüber zu beleidigen. Das war nicht meine Absicht. "WireShark" wäre ja auch keine Beleidigung.
Und ja, wenn die MAC-Adresse das Zugangsdatum wäre, müsste nicht der Anbieter die Daten aushändigen, sondern der Kunde dem Anbieter die MAC mitteilen, damit dieser sie freischaltet. Zu den VoIP-(SIP)-Daten: Die könnten die Kabelanbieter schon jetzt herausgeben. Siehe Screenshot. (
Quelle)