instinkt
Commander
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MrEisbaer schrieb:Fakt ist, die Rundfunkgebühr ist eine Zwangsabgabe und Zwangsabgaben sind Steuern.
Steuern darf aber nur der Bund erheben und nicht die Länder, somit ist schon mal der erste Verstoß gegen das Gesetz gegeben.
Zum anderen verstößt der Rundfunkstaatsvertrag gegen das Vertragsrecht, da man frei Entscheiden kann mit wem man einen Vertrag schließt und da nur die Länder den Vertrag unterschrieben haben und somit keine unbeteiligte dritte einbezogen werden dürfen, ist der Vertrag nach dem Vertragsrecht nichtig.
Die Rundfunkgebühr verstößt auch u.a. gegen Artikel 3 Abs. 1 GG
lol, nett geschrieben, aber bissi rabulistisch. Zunächst, um in Deiner Steuer-Analogie zu bleiben, dürften wir ja von einem Fall der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz sprechen, sodass die Länder durchaus berechtigt wären zum Erheben und Eintreiben der Zwangsabgabe.
Als Bürger wird man dann quasi Zwangsmitglied bei den Rundfunk-Institutionen. Klar ist das ein ein Eingriff in die Vertragsfreiheit, aber eben ein zulässiger Eingriff, kennen wir die Zwangsmitgliedschaft bzw. den Kontrahierungszwang aus vielen anderen Bereichen (IHK, Sozialversicherung, Kfz-Haftpflicht, ÖPNV,...)
Mir ist die Rundfunkmafia so noch lieber als deren völliges Fehlen, kommt mit 3sat, arte, und den digitalen Spartensendern sowie Radio doch ein brauchbares Programm zustande.