NOTAUS schrieb:
Die Frist zählt ab Einwurf oder Ablage bei der Post.
Nicht für dich, wenns nicht für dich ist, verstehst du die Sprache nicht? Soll ich's dir auf Englisch erklären?.
Warum du hier auch alles durcheinanderfummelst nur um irgendwie zu einem Recht zu kommen, was es nunmal nicht gibt ist mit herzlich egal, kommen aber weitere falsche Behauptungen aufgrund von Ahnungslosigkeit reicht es mir auch bald mit dir.
Der TE bekam eine eine stinknormale vollwertige Postleistung, nicht mal ein Premiumbrief. Vollwertig weil bei diesen Briefen ZURÜCKGESCHRIEBEN wird, wenn Empfänger nicht ermittelbar, wie hier der Fall.
Da juckt außerdem keinen Meter wann der ankommt, da geht's nur drum wann der weg ging.
Genau DAS und vieles andere ist bei einem PZA anders. Dort ist ganz eindeutig, unmissverständlich und klar für jeden Troll zu erkennen WIE, WO und an WEN zugestellt werden DARF und manches mal sogar ausdrücklich an wen eben nicht.
Man beachte das DARF. Guck nochmal hin.
Wurde PZA falsch zugestellt ist, ist auch PZU unzulässig ausgefüllt, oder es wurde dort gelogen. Bei einem PZA mit allen Folgen ist das Urkundenfälschung während vereidigter Tätigkeit, das bindet sich kein Zusteller ans Bein. In jedem Fall aber bist du dann fein raus. Pech gehabt für die, so regelt man das heute.
Wenn doch falsch beurkundet wird: Na rate mal. Denke du bekommst das raus. Ansonsten viel Erfolg noch mit der Fantasiewelt.
Cardhu schrieb:
Es bezeugt nur, dass irgendwas verschickt wurde und ankam
Ich sag denen auch regelmäßig die sollen Postkarten verschicken, ist billiger und kommt auch zurück wenn unzustellbar.