Inzersdorfer
Admiral
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- Juli 2010
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Das Angebot in seiner Form (siehe Screenshot) wär versuchter gewerbsmäßiger Betrug.
Einem gewerblichen Verkäufer ist es zuzumuten die von ihm in Verkehr gebrachte Ware zumindest stichprobenartig auf die Einhaltung der auszulobenden Eigenschaften zu prüfen, es muß also davon Ausgegangen werden das geprüft wurde und trotzdem weiterhin als "Neu und OVP versiegelt" angeboten wird.
Abgesehen davon ein solch unseriöses Angebot überhaupt anzunehmen wirst du die 21,- eh nicht wiedersehen: Amazon melden. Dazu Anzeigen: bringt dir zwar Nichts, möglicherweise bist du aber nicht der einzige Geschädigte.
Einem gewerblichen Verkäufer ist es zuzumuten die von ihm in Verkehr gebrachte Ware zumindest stichprobenartig auf die Einhaltung der auszulobenden Eigenschaften zu prüfen, es muß also davon Ausgegangen werden das geprüft wurde und trotzdem weiterhin als "Neu und OVP versiegelt" angeboten wird.
Abgesehen davon ein solch unseriöses Angebot überhaupt anzunehmen wirst du die 21,- eh nicht wiedersehen: Amazon melden. Dazu Anzeigen: bringt dir zwar Nichts, möglicherweise bist du aber nicht der einzige Geschädigte.
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