[Sammelthread] HDD-Probleme, SMART-Analysen

Bei den Vorzeichen die Frage ob es Wert ist. Ich hab Sie bereits zum "drauf Rumschlagen" in meine Entsorgungskiste getan :-). Danke für euren Einsatz
 
Wie sind meine beiden 1TB Festplatten von meinen Receivern?
 

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Bei der mit 12163 Betiebsstunden handelt es sich um eine Seagate, die hat 1 Command Timeout vermerkt, ansonsten sind die Werte in Ordnung, wie auch bei der mit 31094 Betriebsstunden bei der es 1 mal zu einem Anlaufproblem kam, beide Fehler sollten, soferne deren Anzahl nicht weiter ansteigt, vernachläßigbar sein.
 
Hallöchen,

ich hatte soeben eine SMART-Warnung für meine 2TB TOSHIBA HDWD120 beim Booten erhalten.
Ein Blick auf CDI zeigt auch, dass der Gesamtzustand als "schlecht". Nun habe ich gelesen, dass manche Werte hier nicht unbedingt auf Fehler hinweisen und bin jetzt nicht sicher was das für mich/die Festplatte bedeutet.

Deswegen hier mal die Frage, wie ich am Besten vorgehen sollte, bzw. was die werte jetzt für mich bedeuten. Backup ist natürlich trotzdem bereits gemacht.
Der PC (inkl. HDD) ist jetzt 7 Monate alt. Sollte also nicht am Alter liegen.

LG
Trindokor
 
Poste doch auch den Screenshot zu CDI hier, bitte.
 
Upps. Tut mir leid.
Das typische "Datei-Anhang vergessen" Problem xD
 

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Das beste sich beim Verkäufer melden und sagen der soll das Reparieren/Platte austauschen
 
cvzone schrieb:
2200h Betrieb bei einem Alter von 7 Monaten?
Naja, der PC wird morgens eingeschalten.
Dann sind Online-Seminare dran. Danach HomeOffice. Nach einer kurzen Pause dann abends noch ein paar Spiele...
Momentan sitz ich doch recht viel vor dem Bildschirm xD
 
10,5h/d

Geh mal mehr raus :P

Nee, alles gut, kontaktier den Verkäufer und vorallem: sichere deine Daten!!!
 
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Dann ist ja gut. Wenn du das nachvollziehen kannst, passt es ja. Nicht das die HDD schon gebraucht war, aber das ist ja dann wohl nicht so.
 
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Stundenanzahl ist nachvollziehbar, der Zustand der Platte bei dem Alter ist nicht gut.

1. Daten sichern
2. Testprogramm drüberlaufen lassen von Toshiba
3. mit dem Testergebnis an den Händler wenden, das ist ein Fall für die Gewährleistung
 
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Trindokor schrieb:
Deswegen hier mal die Frage, wie ich am Besten vorgehen sollte, bzw. was die werte jetzt für mich bedeuten.

Der Verkäufer soll sich darum kümmern.
Für so etwas gibt es die Gewährleistung.
 
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Techn. Geräte/ Komponenten können immer ausfallen. Nach 1h, nach 10h, nach 100h, nach 1.000h, etc..

Wenn Daten nicht (bereits) gesichert, dies nachholen und die HDD ab zur RMA bzw. Gewährleistung/ Garantie in Anspruch nehmen.

Davon mal abgesehen richtige Anlaufstelle ist/ wäre [Sammelthread] HDD-Probleme, SMART-Analysen
 
DonGrado schrieb:
Für so etwas gibt es die Gewährleistung.
Aber nicht nach 7 Monaten. Beweislastumkehr... versuchen kann man es trotzdem.
 
SpamBot schrieb:
Aber nicht nach 7 Monaten. Beweislastumkehr... versuchen kann man es trotzdem.

Auf die Beweislastumkehr bestehen fast nur Händler mit schlechtem Ruf und schlechtem Service.
Wäre das Teil nicht von vorneherreicht schlecht dann würde es auch nach 7 Monate noch fehlerfrei Laufen. Die meisten HDDs haben eine Lebensdauer von 8-15 Jahren.
 
Seriöse Händler geben die Gewährleistung natürlich 2 Jahre lang, wir (Händler) bekommen diese 2 Jahre auch von unseren Distributoren, daher ist eine RMA nur mit etwas Aufwand verbunden. Wenn man eine Reklamation bereits nach 6 Monaten ablehnt (wie es oft ein verdächtig günstiger großer Online-Händler gerne macht), so stammt die Ware sicher aus nicht üblichen Quellen. Also ab mit der HDD zum Händler (die wichtigen Daten sind doch sowieso gesichert... :D ).
 
Hi,

Gewährleistung ist grundsätzlich 2 Jahre lang, das ist gesetzlich geregelt. Das kann man sich als Händler nun wirklich nicht auf die Fahne schreiben...

Viele, auch seriöse Händler, prüfen aber eben einfach nach 6 Monaten, ob es ein Sachmangel ist, der vom Kunden verursacht wurde oder ein Mangel, der trotz ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden ist und ggf. schon vorher da war.

"Ablehnen" kann ein Händler seine Gewährleistungspflicht erst einmal nicht. Er kann nur argumentieren, dass der Sachmangel erst durch den Kunden entstanden ist und dann von seinem eigenen Recht Gebrauch machen oder eben den Kunden beweisen lassen, dass der Mangel schon davor vorhanden war - das ist auch nicht zwingend unseriös sondern ebenfalls geltendes Recht.

Kulanz ist da nochmal ein ganz anderer Schuh, aber einem Händler, der sich vollständig an geltendes Recht hält, seine Seriosität abzusprechen oder als "verdächtig" zu titulieren halte ich dann doch für absolut fehlgeleitet.

VG,
Mad
 

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