Hi,
Gewährleistung ist grundsätzlich 2 Jahre lang, das ist gesetzlich geregelt. Das kann man sich als Händler nun wirklich nicht auf die Fahne schreiben...
Viele, auch seriöse Händler, prüfen aber eben einfach nach 6 Monaten, ob es ein Sachmangel ist, der vom Kunden verursacht wurde oder ein Mangel, der trotz ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden ist und ggf. schon vorher da war.
"Ablehnen" kann ein Händler seine Gewährleistungspflicht erst einmal nicht. Er kann nur argumentieren, dass der Sachmangel erst durch den Kunden entstanden ist und dann von seinem eigenen Recht Gebrauch machen oder eben den Kunden beweisen lassen, dass der Mangel schon davor vorhanden war - das ist auch nicht zwingend unseriös sondern ebenfalls geltendes Recht.
Kulanz ist da nochmal ein ganz anderer Schuh, aber einem Händler, der sich vollständig an geltendes Recht hält, seine Seriosität abzusprechen oder als "verdächtig" zu titulieren halte ich dann doch für absolut fehlgeleitet.
VG,
Mad