P
pufferueberlauf
Gast
Die Existenz des Unterpeerings ist IMHO keine Frage mangelnder Kompetenz sondern eine Konsequenz fehlgeleiteter Unternehmenspolitik. Die Unterpeerings selber sind IMHO gut gemanaged, d.h. die werden kontinuierlich ueberwacht und auch ausgebaut, aber halt so, dass sie konsequent zum heisslaufen neigen, was halt die Vorgabe ist. Ich wuerde das Unterpeering eher kundenunfreundlich
*) Bei der Telekom waren in der Vergangenheit die T1-Partner wohl bereit kostenneutral schneller Auszubauen, so dass das Unterpeering im wesentlichen auf die Kappe der T geht.
Jein, der Text der EU Verordnung 2015/2120 macht klar, dass Dein ISP Dir Zugang zum gesamten Internet schuldet, soweit das in seiner Macht steht* zu den vertraglich festgelegten Raten. Wenn DU das aber durchsetzen willst musst Du alleine und ohne Hilfe von der BNetzA vor Gericht ziehen. Die BNetzA hilft nur in dem von ihr selber abgesteckten Rahmen bei den vereinbarten Geschwindigkeiten. Ich kann die BNetzA sogar verstehen, wenn bestimmte Mindestpeerings vorgeschrieben waeren, wuerde das bestimmt zu einer springhaften Preissteigerung dieser Peerings fuehren.4nanai schrieb:Ist das Sonderkündigungsrecht überhaupt auf so einen Fall anwendbar, gesetzt den Fall ich lasse die 14 Tage verstreichen?
*) Bei der Telekom waren in der Vergangenheit die T1-Partner wohl bereit kostenneutral schneller Auszubauen, so dass das Unterpeering im wesentlichen auf die Kappe der T geht.