News Schuldspruch für Kino.to-Programmierer

Sherman123 schrieb:
Gut dass es keine Volksjustiz mehr gibt: Beim nächsten Banker, der eben so 500 Mio. € in den Sand gesetzt hat, kann die Strafe auch nie hoch genug sein. (vor kurzem gab es ein paar solche Fälle)
Es gibt eine Strafe die solchen Leuten weh tun würde. Mit ihrem gesamten Vermögen für den enstandenen Schaden haften.
* Bis ans Ende ihres Leben am Existenzminimum leben *

Das Problem ist dass die Leute belohnt werden wenn diese Gewinne erwirtschaften, aber nicht bestraft werden wenn durch ihre Entscheidungen Verluste enstehen.
Wer Verantwortung trägt muss sowohl eines Bonus als auch einen Malus in Folge seines Handels akzeptieren. Das ist meine Ansicht dazu.

Bleibt die Frage welche Strafe angemessen ist.

Wie soll z.B. dieser Norweger bestraft werden der 77 Leute getötet hat, und nun für voll schuldfähig erklärt wurde? Ok, ich gebe zu, das ist wieder ein anderes Thema u. führt zur Off-Topic-Diskussion.
 
WinnieW2 schrieb:
Wie soll z.B. dieser Norweger bestraft werden der 77 Leute getötet hat, und nun für voll schuldfähig erklärt wurde? Ok, ich gebe zu, das ist wieder ein anderes Thema u. führt zur Off-Topic-Diskussion.

Lebenslänglich?!
 
Weil ichs gerade in der Zeitung gelesen habe (SZ):

Lehrer (34) hatte 22 mal Sex mit einer 14-jährigen und wird freigesprochen, weil er nur Vertretungslehrer und nicht Klassenlehrer war, somit konnte er nicht wg. "Misshandlung von Schutzbefohlenen" angeklagt werden

Die Strafrelationen sind einfach fern jedes Verstands...

Wir wäre es mit Nachdenken? Dein Vorposter hat von Kindesmissbrauch geschrieben... mit einem 14 Jährigen Mädchen zu schlafen ist aber in unserem Land kein Kindesmissbrauch, da ein Mensch mit 14 Jahren nicht als Kind gilt. Das liegt daran, das man davon ausgeht, dass ein Mensch in diesem Alter bereits weit genug entwickelt ist.

Und was die Vergleiche von Strafen angeht... wann kapiert es eigentlich auch der Letzte, dass die Strafen keine Werte wiederspiegeln, sondern viel komplexeren Überlegungen / Abwägungen entspringen?

Bevor man ständig solche unsinnigen Vergleiche zieht und seine Meinung kundtut, sollte man sich vielleicht einmal genauer mit dem Thema befassen.

PS: Strafe ist übrigens nicht einmal das passende Wort... Ziel ist in einem modernen Land immer die Resozialisierung. Und es gibt ziemlich ausführliche Studien, die zeigen, dass die Rückfallqoute mit der länge der Haftstrafe definitiv nicht abnimmt. Bei solchen Leuten wie diesem Programmierer wirken am besten harte Geldstrafen etc.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau. du weißt es nicht. Hast nicht die geringste ahnung, wie das für den mann ist. Also einfach mal die .. halten.
Trotzdem gehe ich einfach Mal davon aus, dass der Programmierer der Meinung war, mit seinen illegalen Machenschaften davon zu kommen - wie jeder andere Verbrecher auch.;)
....und wenn sie ihn jetzt nicht geschnappt hätten, würde er in 2 Jahren den Ruhestand auf den Bahamas antreten.

Am liebsten sind mir aber immer noch die Deppen, die hier irgendwelche aus dem Zusammenhang gerissene Gerichtsurteile posten - wie als gäbe es einen Zusammenhang.
 
keine bewärungsstrafe und das trotz geständnis?
er hätte doch lieber mal raus gehn sollen und irgendwen vor ein auto hetzen oder totprügeln sollen. für sowas kommt man garnicht erst in den knast, da gibts nur bewährung. steht ja auch keine lobby dahinter, die schön fleißig, ähm..., "beschenkt"...
 
Sorry für OT

@calluna

Warum hätte er dann, wenn er Klassenlehrer und nicht "nur" Vertretungslehrer wäre, ne Klage am Hals??
Oder, anders gefragt, warum darf der Vertretungslehrer lnach Gestz mit dem Mädchen schlafen und der Klassenlehrer nicht??
 
Traube schrieb:
Lebenslänglich?!
Warum nicht 77 mal lebenslänglich?

Klingt ein wenig absurd, oder? Klar wird er keine 76 mal begnadigt werden. Vermutlich sogar kein einziges Mal.
Von daher ist der Unterschied zwischen 1 mal lebensläglich und 77 mal lebenslänglich von rein theoretischer Natur.

Aber jetzt kommen wir doch vom eigentlichen Thema ab...
 
Macht mal bitte keine Welle...die Jungs wussten was sie tun,sie haben mehr als gut gelebt von der Arbeit anderer und müssen jetzt büßen.
Angesichts der Gewinne die sie anscheinend gemacht haben würde ich sogar ein höheres Strafmaß als gerecht empfinden.
Der Fehler ist das manche Menschen den Hals nicht voll bekommen..mit der Einstellung ist man in der freien Wirtschaft besser aufgehoben..da wird man mit dicken Boni belohnt,wer sich aber das Kapital zum Feind macht wird über kurz oder lang seinen Meister finden.


Diese ständigen Vergleiche mit Kindesmördern und Vergewaltigern haben einfach nur Stammtischniveau.
 
Bart S. schrieb:
Sorry für OT

@calluna

Warum hätte er dann, wenn er Klassenlehrer und nicht "nur" Vertretungslehrer wäre, ne Klage am Hals??
Oder, anders gefragt, warum darf der Vertretungslehrer lnach Gestz mit dem Mädchen schlafen und der Klassenlehrer nicht??

Weil der Klassenlehrer Schutzbefohlener ist und die Schülerin zu ihm somit in einem völlig anderen Abhängigkeitsverhältnis steht als zum Vertretungslehrer.
 
Unagemessen, Unverhältnissmäßig... mehr kann man dazu nicht sagen.

Aber seht es mal positiv. In den USA hätte er (je nach Bundesland) wohl lebenslänglich oder Todesstrafe bekommen.
 
Nein! Der Typ hatte blos keine Lobby die ihn beschützt, denn normale Bürger haben keine Lobby - nur die verkackte Industrie...

Ich wette sogar, dass die Kinderficker ne eigene Lobby haben...
 
Sontin schrieb:
Hat der Programmierer auch Content hochgeladen?
Das wäre wie wenn ein Hersteller von Maschienengewehren bzw. ein an der Herstellung von Maschinengewehren beteiligter Arbeiter dafür verurteilt wird dass mit den produzierten Waffen Menschen erschossen werden.

Der Programmierer hat lediglich Dinge ermöglicht, aber er selber hat doch keine Inhalte unerlaubt angeboten.
Ok, er hat vermutlich gewusst dass mit seiner Hilfe illegale Machenschaften durchgeführt wurden.
Das ist das einzige was man ihm vorwerfen kann, denke ich mal. Und dafür mehr als 3 Jahre, als "Handlanger". :rolleyes:
 
WinnieW2 schrieb:
Warum nicht 77 mal lebenslänglich?

Klingt ein wenig absurd, oder? Klar wird er keine 76 mal begnadigt werden. Vermutlich sogar kein einziges Mal.
Von daher ist der Unterschied zwischen 1 mal lebensläglich und 77 mal lebenslänglich von rein theoretischer Natur.

Aber jetzt kommen wir doch vom eigentlichen Thema ab...

der wird nichtmal ein mal lebenslänglich bekommen:
wikipedia schrieb:
Die lebenslange Freiheitsstrafe (umgangssprachlich oft mit lebenslänglich abgekürzt) ist in fast allen Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist, die höchste Strafe, die das Strafrecht kennt. Innerhalb Europas ist die lebenslange Freiheitsstrafe in Kroatien, Norwegen, Portugal und Spanien abgeschafft.
 
Leute ihr vergleicht Äpfel mit Birnen
Strafmaßvergleiche führen zu nichts und das Strafmaß ist mE völlig angemessen. Es richtet sich im übrigen nach den gesetztlichen Vorschriften. Wenn einer über Jahre monatlich 50.000 € Gehalt mit nach Hause nimmt, indem er Urheberrechtsverletzungen unterstützt, dann ist der Ofen einfach aus. Das sind nicht irgendwelche kleinen Robin Hoods, die Sachen an andere abgeben wollten, es sind Leute, die sich bereichert haben und das nicht zu knapp.
Und hört auch immer irgendwelche zugegebenermaßen fragwürdige Entscheidungen als Vergleich heranzuziehen. Es ist keineswegs "normal", dass man als Vergewaltiger mit einer Bewährungsstrafe davon kommt. Das ergibt sich schon daraus, dass es dafür eine MINDESTfreiheitsstrafe von 2 Jahren gibt, die regelmäßig NICHT mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Wenn ein Strafmaß mal darunter war, dann war es auch keine "Vergewaltigung". Also hört auf, alles durcheinanderzuwürfeln, wie es gerade in den Kram passt. Wenn man Urteile wirklich verstehen will, muss man alle Umstände kennen.

BTT
Nur weil er gestanden hat, heißt das nicht, dass er mit einer Bewährungsstrafe davon kommt. Normalerweise liegt das Strafmaß hier in solchen Fällen (gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung) bei bis zu fünf Jahren. Dadurch dass er gestanden hat, hat sich sein Strafmaß auch reduziert und der Antrag der Staatsanwaltschaft ist unterm Höchstmaß geblieben.
Vielleicht hätten es auch 3 Jahre gemacht, aber das ist Entscheidung der Richter. Der BGH hat nicht zuletzt durch mehrere Urteile festgestellt, dass in solchen Urteilen zwingend KEINE Bewährung mehr möglich sein darf (hoher Schaden, Gewerbsmäßigkeit, bereits grundsätzlich bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde nicht, dass er zu hart bestraft wurde, schließe mich aber der Meinung derer an, welche die Höhe der Strafe für manch anderes Vergehen als zu niedrig empfinden. Klar muss bei Haftstrafen auch der Aspekt der Resozialisation mit einbezogen werden, dennoch sind z.B. Vergewaltiger verurteilte Schwerstverbrecher. Und in deren Strafmaß spielen auch noch andere Ziele wie Abschreckung und Bestrafung durch die Gesellschaft mit hinein. Zumindest sollten sie dies in meinen Augen.
Geht man nach diesen Bestandteilen der Strafmaßfindung, denke ich schon dass von der Höhe des Strafmaßes Rückschlüsse auf moralische Gesichtspunkte gezogen werden können. D.h. dass Strafen für Verbrechen gegen Leib und Leben von Menschen, welches als höchstes Rechtsgut besonders schützenswert sind, definitiv höher ausfallen sollten als Verbrechen aus materialistischen Gründen.
 
Bart S. schrieb:
Weil ichs gerade in der Zeitung gelesen habe (SZ):

Lehrer (34) hatte 22 mal Sex mit einer 14-jährigen und wird freigesprochen, weil er nur Vertretungslehrer und nicht Klassenlehrer war, somit konnte er nicht wg. "Misshandlung von Schutzbefohlenen" angeklagt werden :headshot::kotz:

Die Strafrelationen sind einfach fern jedes Verstands...


Sobald ein Mensch 14 Jahre alt ist, darf er Sex mit jedem (außer mit unter 14-jährigen) haben, solange er nicht dazu gezwungen wird.

Das einzige was man ihm Vorwerfen könnte wäre, der Tatbestand der "Misshandlung von Schutzbefohlenen", der aber auch nur erfüllt ist, wenn er ein regulärer Lehrer von dieser Person ist und auch dann noch erfüllt ist, wenn die 14-jährige Person nicht gezwungen wird.
Der Vertretungslehrer hat sich also nichts zu Schulden kommen lassen.

@Topic:

Man kann natürlich sagen dass egal wie oft man eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, es nicht mit einer Misshandlung gleichzusetzen ist. Aber was soll man denn tun?

Wenn auf eine Misshandlung sagen wir 8 Jahre stehen und selbst wenn man die Strafe für eine Urheberrechtsverletzung auf nur eine Stunde Gefängnis festlegen würde, dann ist man mit tausenden Urheberrechtsverletzungen trotzdem am gleichen Strafmaß angekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
WinnieW2 schrieb:
Der Programmierer hat lediglich Dinge ermöglicht, aber er selber hat doch keine Inhalte unerlaubt angeboten.
Ok, er hat vermutlich gewusst dass mit seiner Hilfe illegale Machenschaften durchgeführt wurden.
Das ist das einzige was man ihm vorwerfen kann, denke ich mal. Und dafür mehr als 3 Jahre, als "Handlanger". :rolleyes:

Zitat aus dem Text:

In der internen Hierarchie soll er die Nummer zwei gleich hinter dem Gründer des Portales gewesen sein. Kurz vor seiner Verhaftung war er de facto sogar als Chef des „Betriebes“ tätig.

Klingt nicht nach "Handlanger". ;)
 
Hallo CB'ler,
Ich finde die Strafen viel zu milder, im Vergleich zu dem was sie *geleistet* und was sie an Vermögen angehäuft haben.
Es ist anzunehmen, dass dieses Geld aber nach §73 StGB vom Staat abgeschöpft wird, da es ein aus einer mit Strafe bedrohten Tat stammendes Vermögen darstellt.

Am meisten mache ich mir Sorgen um das Vermögen, dass dabei angespart wurde. Es geht ja nicht um 1000-2000 Euro oder der gleichen :freak: Es geht ganz klar: um mehrere Millionen! Und die Andeutung, dass es ANZUNEHMEN sei, dass das Geld beschlagnahmt wird, ist ja die größe Sauerei und Frechheit!!! Das bedeutet nähmlich folgendes: man weiss NICHT ob das Geld eingesackt wird.
Die Zusammenfassung: schön paar Jahre absitzen und dann ab den warmen Süden mitm Geldsack auf dem Rücken!!


P.s. ich habe sehr eine gute Geschäfts Strategie! ich mache kino2.to auf! Wer macht mit??
 
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