Fetter Fettsack schrieb:
Spätestens wenn man das meinetwegen in der Erde vergrabene Geld nutzen will, hat man Vermögenswerte und damit wird wieder auf einen zugegriffen. Völlig auf den Kopf gefallen sind die damaligen Gesetzgeber auch nicht.
Uh das ist mir eine zu "idealistische" Weltanschauung. Du gehst davon aus dass besagter Herr weiter in Deutschland lebt und sich den Behörden unterwirft, brav seine Steuererklärung macht und dort alle neuen Vermögenswerte angibt. Ich glaube da muss ich nichts weiter zu sagen oder?
Ohne hier zu kriminellen Machenschaften anstiften zu wollen (Stichwort Länder die sich nicht an Geldwäsche-Gesetze und Zusammenarbeit mit hiesigen Behörden beteiligen), aber es ist nicht SO schwer Geld vom Zugriff deutscher Behörden auszuklammern. Mehr sage ich dazu nicht, aber da wir hier eh von Kriminellen sprechen, dürfte diese Restenergie auch vorhanden sein um dies zu bewerkstelligen. Von "dummen" Kriminellen mal abgesehen, die es natürlich auch Zuhauf gibt.
Fetter Fettsack schrieb:
Allerdings lässt du hier wichtige Aspekte weg. Zum einen geht es nicht nur um dein Wiedergutmachungsbedürfnis, sondern auch um das Bedürfnis des Staates, Regeln aufrecht zu erhalten. Das geht momentan nur mit Strafen. Da das staatliche Interesse hier überwiegt, geht es logischerweise vor.
Ja das ist eine interessante Auslegung von Recht, und durchaus geläufig. Ich teile sie nicht undifferenziert.
Strafrechtlich kann man natürlich Jemanden allein für den Regelverstoß mit Gefängnis bestrafen. Das beinhaltet IMMER Kosten für den Staat (=uns alle). Der Nutzen ist EINZIG UND ALLEIN Abschreckung. Abschreckung funktioniert allerdings nur, wenn die Strafe höher ist als der Nutzen, ein simples Prinzip das Verhaltensforschung hinlängst dokumentiert hat. Die Bandbreite der Motivationen zu erfassen ist allerdings ein Problem, weshalb die Justiz eher simpel vorgeht. Trotzdem muss sich das weiterentwickeln.
In diesem konkreten Fall ist es dem Steuerzahler also 4x73tsd € (200€/Tag kostet ein bayrischer Gefängnisinsasse) = 292tsd € wert. Zudem relativiert diese Strafe meist die Geldstrafe, welche verhängt wird, aber in abgespeckter Form zum Gesamtschaden.
Fetter Fettsack schrieb:
Wurde die Strafe abgeleistet, so kannst du auf ihn mit deinen zivilrechtlichen Ansprüchen greifen. Sicher dauert das, aber ich sehe diese Lösung als sinnvoller an, denn gegen Regelverstöße hilft mE eine staatliche Sanktion immer noch mehr als ein simpler zivilrechtlicher Anspruch gegen den Übeltäter deinerseits. Dem kann er sich nämlich leichter entziehen als dem Strafanspruch eines Staates (Deutschland in dem Fall).
Worauf stützt du diese sehr generelle Aussage?
Ich stütze diese Aussage auf die Motivation HINTER Wirtschaftskriminalität, welche praktisch IMMER auf monetärem Gewinn hinausläuft. Ein potenzieller Verbrecher lässt sich doch nicht von 1nem Jahr Haft abschrecken wenn er dann auf ein paar Millionen€ zurückgreifen kann.
Auch diese Phänomen ist hinlänglich bekannt. Umweltkriminalität basiert praktisch darauf dass die Strafen geringer sind als der Nutzen (bermühte Beispiele mit Versenken von Giftmüll im Meer usw mit begrenzten Höchststrafen).
Wenn die Strafe am Ende eine BELOHNUNG für den Kriminellen ist dann ist was schief gelaufen. Darum treiben Gerichte oft auch diese Hafststrafen in diese Höhen (4 Jahre?) und führen damit den Vergleich zu Gewaltverbrechen ab absurdum weil die Abschreckung eben nicht gegeben ist.
Abschreckung für Wirtschaftskriminalität kann in meinen Augen nur eines sein: wirtschaftlicher Schaden für den erwischten Kriminellen, über den aktuellen Vermögensstand hinaus. Dabei wird der Regelverstoß nicht in Haftstrafen beziffert, sondern auch monetär.
Da hier kein Gewaltverbrechen vorliegt muss die Gesellschaft kein Geld ausgeben um sich vor besagtem Verbrecher zu schützen.
Das ist übrigens gängige Praxis in anderen Aspekten des Lebens. Verpfändung von Vermögen und zukünftigem Gehalt ist nichts was heute nicht gängig wäre.