News Schuldspruch für Kino.to-Programmierer

Das Vermögen ist einzuziehen und die Verbrecher zu Schuldnern zu deklarieren bis sie den Gesamtschaden abgestottert haben. Nur DAS wäre eine wirskame Abschreckung.

Blödsinn. Was kann mir denn dann im schlimmsten Fall passieren? Ich verliere das Geld wieder, welches ich mir unrechtmäßig angeeignet habe.

Wenn man sich nur eine Seite dieses Threads anschaut, dann muss man doch wieder dankbar sein, dass gebildete Personen in wichtigen Ämtern sind.
 
smuper schrieb:
Wenn man sich nur eine Seite dieses Threads anschaut, dann muss man doch wieder dankbar sein, dass gebildete Personen in wichtigen Ämtern sind.

Der Laie ersetzt keinen Fachmann. Mit ein Grund, weshalb absolute Basisdemokratie gar nicht funktionieren kann.
 
Was hier immer wieder vergessen wird, ist dass es sich nicht einfach um Urheberrechtsverletzung sondern um Urheberrechtsverletzung ins zigtausenden Fällen handelt. Somit ist das Strafmaß nicht zu vergleichen mit der Strafe für EINEN Mord oder EINE Vergewaltigung.

Ist leider nicht so
 
Ihr müsst nicht einen Mord mit einem Upload vergleichen sondern einen Mord (ob mutwillig oder im affekt, EINmal passiert ist). Oder dem Programmierens, aufrechterhaltens und wissens das sie an illegalen Sachen Geld verdienen von denen die Macher der Werke keinen Cent sehen. Eine Mord mit diesem Mio fach genutzen Downloadportal zu vergleichen ist nicht richtig. Ein Massenmörder vergleicht man ja auch nicht mit keinem der mal eine CD geladen hat. Das wäre das gleiche nur andersrum.

Denn Urherberrecht geht von Verwarnung, Verwarngeld, Vergleich bis zu diesem 4Jahren (als schlimmste Form), überschneidet nunmal das Strafmaß eines Mörders der je nach dem warum, wieso, weshalb, wie oft (unfall, affekt, geplant, geistig nicht zurechnungsfähig) von wenigen Jahren bis zu Lebenslang.

ER WUSSTE WAS ER DA TAT! Fertig... Wegen dem umfassenden Geständniss hätte ich evtl auch mehr Monate erlassen als letztendlich die 4.

@Criss233 über mir
Zu dem link. Du hast recht.
Aber hier ist nicht das problem, das der Kino.to Programmierer im Verhältnis zu viel bekommen hat, sondern der Kinderschänder eindeutig zu wenig. Also hier ist der Fehler oder das Problem in dem fall des Kindesmissbrauchs zu suchen nicht in dem des Kino.to Programmierers.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie im CB-Forum......KOPFSCHÜTTEL.

Wer Taten wie Kindesmissbrauch instrumentalisiert um seinen Standpunkt zu verdeutlichen
sollte sich schämen.

Wer hier schreibt, dass Kinder in unserem Rechtssystem weniger wert sind als Geld, der sollte
sich auch schämen.

Wer keine Ahnung von unserem Rechtssystem hat und deswegen meint die Strafzumessung
eines Gerichtes bewerten oder gar vergleichen zu können, der sollte lieber den Mund halten oder
im CB-Forum schreiben - da erwarte ich sowas - hier nicht!

iBuddy

"CB = Computerbil........"
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
Bart S. schrieb:
Weil ichs gerade in der Zeitung gelesen habe (SZ):

Lehrer (34) hatte 22 mal Sex mit einer 14-jährigen und wird freigesprochen, weil er nur Vertretungslehrer und nicht Klassenlehrer war, somit konnte er nicht wg. "Misshandlung von Schutzbefohlenen" angeklagt werden :headshot::kotz:

Die Strafrelationen sind einfach fern jedes Verstands...


Hmm und dieser Richter will seinen Beruf studiert haben?
.. Oder besser noch, wer ist denn nun hier der schlimmere, der Verurteilte
oder der Richter selbst?
Eigentlich sollten beide eine Strafe ohne Bewährung und das mindestens
auf 4 Jahre gesetzt, oder mehr erhalten. Ich Rede hier vom Täter und Richter.
Es scheinen ja beide ein Rechtsunempfinden zu haben. Wahrscheinlich darf der
Verurteilte noch seinen Job weiter ausüben ,,, :mad:

Zum eigentlichen Thema, der Urheberrechtsverletzung: :evillol:
Wenn das Urteil ein Exempel sein soll, so ist man doch gleich versucht,
eine gleiche Karriere wie die des Programmierers anzugehen.
Ich könnte mir denken, dass die USA hier anders /härter geurteilt hätten.
Wie war das noch, Recht vor Gnade? :freak:

Grüße
Casius
 
Zuletzt bearbeitet:
Fetter Fettsack schrieb:
Geht nicht, da eine Abschöpfung stattfindet. Zur Not wird einfach geschätzt und das muss man dann zahlen/wird einem automatisch abgebucht.

Dann kann man sich aber den Resozialisierungsgedanken und den Gedanken an die berühmte zweite Chance in die Haare schmieren. Ob das sinnvoll ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Abgeschöpft wird was vorhanden ist. Hast du keine sichtbaren Vermögenswerte kann auch nicht darauf zugegriffen werden.

Resozialisierung ist in diesem Fall anders zu sehen. Es geht nicht um Gewaltverbrechen, sondern um Rekompensation für einen entstanden Schaden. Im Gegensatz zu Personendelikten kann man das hier moralisch unprobematisch beziffern.

Um es zu übersimplifizieren: wenn du mir 1000€ stiehlst, dann will ich 1000€+Schaden zurück. Es nützt mir nichts dich 1 Jahr in ein Gefängnis zu stecken und dann 100€ von dir zurückzubekommen. Dann bin ich 2x das Opfer.

Haftstrafen sind primitive Formen der Bestrafung die für Gewaltverbrechen zum Schutz der Allgemeinheit vorgesehen sind. Bei Wirtschaftskriminalität ist das überflüssig.

smuper schrieb:
Blödsinn. Was kann mir denn dann im schlimmsten Fall passieren? Ich verliere das Geld wieder, welches ich mir unrechtmäßig angeeignet habe.

+ den Schaden, JA. Und genau das sollst du auch bezahlen, bis zum letzten Cent.

Was verlierst du denn bei 4 Jahren Haft? Zeit. Diese Zeit hast du UMGETAUSCHT als du 500tsd € gestohlen hast. 100tsd € Strafe, bleiben 400tsd €. Das ist ein gutes Geschäft, 100tsd € Jahresgehalt.
Gratuliere.
 
Zuletzt bearbeitet:
Denke das ist verhältnismäßig, wenn man bedenkt, dass Schwerverbrecher wie Mörder und Vergewaltiger nach gleichem Zeitraum Hafturlaub gewährt wird oder frei kommen.

*Ironie Ende*

Kranke Welt, wenn man sowas liest und das in Relation zu anderen Strafen setzt kann man vor Wut nur Kochen.
 
Mir stellt sich seit jeher die immerselbe Frage: Nach wessen Recht?

allein in diesem Thread haben wir verschiedenste Rechtsempfinden von gerechtfertigt über zu hoch bis hin zu unschuldig.

Es ist schon interessant dass hier ein Strafmaß angewendet wird, das eine Freiheitsstrafe veranschlagt. Andere Wirtschaftliche Schädigungen sei es das Banken sich verzocken, das Unternehmen falsche Entscheidungen treffen, oder sei es das aus Gewinnsucht Menschen entlassen werden (Was ja am Ende dem Staat wieder mehr Geld kostet); diese werden weder bestraft noch wird in irgendeinerweise jemand verhaftet, angeklagt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Grundgesetz Artikel 3:

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wenn man dies so mal einfach als Faktum hinnimmt. Wieso werden dann die einen vom Gesetz bestraft und andere nicht? Denn wenn man es wirklich IN YOUR FACE nimmt, dann verstößt der Staat direkt gegen das sich selbst auferlegte Grundgesetz. In ein paar Jahren wirds dann soweit sein und der Staat hat die Wahl, Volk oder Lobbys. Letzte werden definitiv nicht lange genug existieren um als richtige Wahl bestand zu haben. :evillol:
 
Der geht sowieso in Berufung und bekommt ne ganze Ecke weniger ohne den Presserummel.
 
Abgeschöpft wird was vorhanden ist. Hast du keine sichtbaren Vermögenswerte kann auch nicht darauf zugegriffen werden.

Spätestens wenn man das meinetwegen in der Erde vergrabene Geld nutzen will, hat man Vermögenswerte und damit wird wieder auf einen zugegriffen. Völlig auf den Kopf gefallen sind die damaligen Gesetzgeber auch nicht.

Um es zu übersimplifizieren: wenn du mir 1000€ stiehlst, dann will ich 1000€+Schaden zurück. Es nützt mir nichts dich 1 Jahr in ein Gefängnis zu stecken und dann 100€ von dir zurückzubekommen. Dann bin ich 2x das Opfer.

Allerdings lässt du hier wichtige Aspekte weg. Zum einen geht es nicht nur um dein Wiedergutmachungsbedürfnis, sondern auch um das Bedürfnis des Staates, Regeln aufrecht zu erhalten. Das geht momentan nur mit Strafen. Da das staatliche Interesse hier überwiegt, geht es logischerweise vor.

Wurde die Strafe abgeleistet, so kannst du auf ihn mit deinen zivilrechtlichen Ansprüchen greifen. Sicher dauert das, aber ich sehe diese Lösung als sinnvoller an, denn gegen Regelverstöße hilft mE eine staatliche Sanktion immer noch mehr als ein simpler zivilrechtlicher Anspruch gegen den Übeltäter deinerseits. Dem kann er sich nämlich leichter entziehen als dem Strafanspruch eines Staates (Deutschland in dem Fall).

Bei Wirtschaftskriminalität ist das überflüssig.

Worauf stützt du diese sehr generelle Aussage?
 
Dark_Knight schrieb:
In ein paar Jahren wirds dann soweit sein und der Staat hat die Wahl, Volk oder Lobbys. Letzte werden definitiv nicht lange genug existieren um als richtige Wahl bestand zu haben. :evillol:
ach, das glaubst doch nur Du selbst. Die Lobbyisten werden (leider) immer siegen, da sie bereits aus beruflichen Gründen ihren Arsch bewegen und schwarze Koffer verteilen. Der Normalo sitzt nur zu hause rum und beschwert sich auf seinem faulen Hintern - das bringt leider nichts... INITIATIVE ZEIGEN, Gott verdammt!
 
Eigentlich kommt er damit doch noch relativ gut weg ;)

Bildung einer Kriminellen Vereinigung,
Vorsätzlicher dauerhafter Diebstahl/Betrug,
Steuerhinterziehung?

Das ganze über Jahre im Gewerblichen Still ... na 4 Jahre die er nicht ganz absitzen muss sind da eigentlich zu erwarten gewesen, er ist dieses Risiko eingegangen und wer mit dem Feuer spielt... der kann sich halt verbrennen.

Das sich hier viele aufregen kann ich ein Stück weit verstehen. Man hat soweit man wahlberechtigt ist allerdings Einfluss auf die Politik und damit auf die Rechtsprechung... also bitte ;)
 
Taxxor schrieb:
Was hier immer wieder vergessen wird, ist dass es sich nicht einfach um Urheberrechtsverletzung sondern um Urheberrechtsverletzung ins zigtausenden Fällen handelt. Somit ist das Strafmaß nicht zu vergleichen mit der Strafe für EINEN Mord oder EINE Vergewaltigung. Im Vergleich zu jemandem der der Vergewaltigung in zigtausend Fällen angeklagt werden würde ist die Strafe sogar sehr gering.

das tut richtig gut, wenn man hier auchmal was von einem aus dem leben liest.
ich stimme dir 100%ig zu.

man kann es einfach nicht mehr hören.

diese dummen sprüche nach bildzeitungsmanier.
wenn ich schon lese das ein mörder eines kindes weniger bekommt als einer der illegal filme verbreitet, könnte ich kotzen.

hier mal für die bildzeitungsleser: http://www.stern.de/panorama/gerichtsurteil-hoechststrafe-fuer-kindermoerder-hoffmann-542419.html

kindermörder->lebenslange haft.
Mord: http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html

und kommt jetzt nicht mit den dummen "dann isser wieder unzurechnungsfähig".
ihr kennt nicht ein gerichtsverfahren und dessen verlauf richtig.
 
Fetter Fettsack schrieb:
Spätestens wenn man das meinetwegen in der Erde vergrabene Geld nutzen will, hat man Vermögenswerte und damit wird wieder auf einen zugegriffen. Völlig auf den Kopf gefallen sind die damaligen Gesetzgeber auch nicht.

Uh das ist mir eine zu "idealistische" Weltanschauung. Du gehst davon aus dass besagter Herr weiter in Deutschland lebt und sich den Behörden unterwirft, brav seine Steuererklärung macht und dort alle neuen Vermögenswerte angibt. Ich glaube da muss ich nichts weiter zu sagen oder?
Ohne hier zu kriminellen Machenschaften anstiften zu wollen (Stichwort Länder die sich nicht an Geldwäsche-Gesetze und Zusammenarbeit mit hiesigen Behörden beteiligen), aber es ist nicht SO schwer Geld vom Zugriff deutscher Behörden auszuklammern. Mehr sage ich dazu nicht, aber da wir hier eh von Kriminellen sprechen, dürfte diese Restenergie auch vorhanden sein um dies zu bewerkstelligen. Von "dummen" Kriminellen mal abgesehen, die es natürlich auch Zuhauf gibt.


Fetter Fettsack schrieb:
Allerdings lässt du hier wichtige Aspekte weg. Zum einen geht es nicht nur um dein Wiedergutmachungsbedürfnis, sondern auch um das Bedürfnis des Staates, Regeln aufrecht zu erhalten. Das geht momentan nur mit Strafen. Da das staatliche Interesse hier überwiegt, geht es logischerweise vor.

Ja das ist eine interessante Auslegung von Recht, und durchaus geläufig. Ich teile sie nicht undifferenziert.
Strafrechtlich kann man natürlich Jemanden allein für den Regelverstoß mit Gefängnis bestrafen. Das beinhaltet IMMER Kosten für den Staat (=uns alle). Der Nutzen ist EINZIG UND ALLEIN Abschreckung. Abschreckung funktioniert allerdings nur, wenn die Strafe höher ist als der Nutzen, ein simples Prinzip das Verhaltensforschung hinlängst dokumentiert hat. Die Bandbreite der Motivationen zu erfassen ist allerdings ein Problem, weshalb die Justiz eher simpel vorgeht. Trotzdem muss sich das weiterentwickeln.

In diesem konkreten Fall ist es dem Steuerzahler also 4x73tsd € (200€/Tag kostet ein bayrischer Gefängnisinsasse) = 292tsd € wert. Zudem relativiert diese Strafe meist die Geldstrafe, welche verhängt wird, aber in abgespeckter Form zum Gesamtschaden.

Fetter Fettsack schrieb:
Wurde die Strafe abgeleistet, so kannst du auf ihn mit deinen zivilrechtlichen Ansprüchen greifen. Sicher dauert das, aber ich sehe diese Lösung als sinnvoller an, denn gegen Regelverstöße hilft mE eine staatliche Sanktion immer noch mehr als ein simpler zivilrechtlicher Anspruch gegen den Übeltäter deinerseits. Dem kann er sich nämlich leichter entziehen als dem Strafanspruch eines Staates (Deutschland in dem Fall).

Worauf stützt du diese sehr generelle Aussage?

Ich stütze diese Aussage auf die Motivation HINTER Wirtschaftskriminalität, welche praktisch IMMER auf monetärem Gewinn hinausläuft. Ein potenzieller Verbrecher lässt sich doch nicht von 1nem Jahr Haft abschrecken wenn er dann auf ein paar Millionen€ zurückgreifen kann.
Auch diese Phänomen ist hinlänglich bekannt. Umweltkriminalität basiert praktisch darauf dass die Strafen geringer sind als der Nutzen (bermühte Beispiele mit Versenken von Giftmüll im Meer usw mit begrenzten Höchststrafen).

Wenn die Strafe am Ende eine BELOHNUNG für den Kriminellen ist dann ist was schief gelaufen. Darum treiben Gerichte oft auch diese Hafststrafen in diese Höhen (4 Jahre?) und führen damit den Vergleich zu Gewaltverbrechen ab absurdum weil die Abschreckung eben nicht gegeben ist.

Abschreckung für Wirtschaftskriminalität kann in meinen Augen nur eines sein: wirtschaftlicher Schaden für den erwischten Kriminellen, über den aktuellen Vermögensstand hinaus. Dabei wird der Regelverstoß nicht in Haftstrafen beziffert, sondern auch monetär.
Da hier kein Gewaltverbrechen vorliegt muss die Gesellschaft kein Geld ausgeben um sich vor besagtem Verbrecher zu schützen.
Das ist übrigens gängige Praxis in anderen Aspekten des Lebens. Verpfändung von Vermögen und zukünftigem Gehalt ist nichts was heute nicht gängig wäre.
 
Wenn die Site auf Wordpress basiert hätte, wäre dann das ganze Entwicklerteam in den Knast gewandert?..
 
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