News Schuldspruch für Kino.to-Programmierer

Vergewaltigt mal 4 Millionen Menschen täglich über Jahre hinweg
und verdient auch noch euer Geld damit! Kein Aufruf!
Mal sehen, ob ihr mit vier Jahren davon kommt. Ihr vergleicht
Einzeltaten mit millionenfach wiederholten Straftaten.

Wenn ihr vergleicht, dann bitte richtig und differenziert!
Oder wenn es euch um Rache und Genugtuung statt
Resozialisierung und Prävention geht, zieht ins schöne
Sierra Leone! Da gilt noch die Sharia. :)
 
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Konvar schrieb:
Macht mal bitte keine Welle...die Jungs wussten was sie tun,sie haben mehr als gut gelebt von der Arbeit anderer ...

Diese ständigen Vergleiche mit Kindesmördern und Vergewaltigern haben einfach nur Stammtischniveau.

Dann ganz stumpf, nur monetär.
Wie sollten Steuerhinterzieher bestraft werden, also die die uns allen Schaden und nicht einzelnen? Bei Zumwinkel gab es nur Bewährung weil der Postweg komischerweise etwas zu lange gebraucht hat, der Programmierer hat ähnlich viel "verdient" wie Herr Zumwinkel, der es übrigens auch jedes Jahr wieder vorsätzlich gemacht hat.

Sowas läßt sich sehr gut vergleichen.

Also?
 
konnichi schrieb:
Hallo CB'ler,
Ich finde die Strafen viel zu milder, im Vergleich zu dem was sie *geleistet* und was sie an Vermögen angehäuft haben.


Am meisten mache ich mir Sorgen um das Vermögen, dass dabei angespart wurde. Es geht ja nicht um 1000-2000 Euro oder der gleichen :freak: Es geht ganz klar: um mehrere Millionen! Und die Andeutung, dass es ANZUNEHMEN sei, dass das Geld beschlagnahmt wird, ist ja die größe Sauerei und Frechheit!!! Das bedeutet nähmlich folgendes: man weiss NICHT ob das Geld eingesackt wird.
Die Zusammenfassung: schön paar Jahre absitzen und dann ab den warmen Süden mitm Geldsack auf dem Rücken!!


P.s. ich habe sehr eine gute Geschäfts Strategie! ich mache kino2.to auf! Wer macht mit??

du kannst davon ausgehen, dass das Geld dem Verfall unterliegt. Es ist nur deshalb "nur anzunehmen", weil es dafür eines Beschlusses des Gerichts und eines Antrags der StA bedarf. ;)
 
Das Strafmaß geht an sich in Ordnung. Wenn ich das aber mit dem vergleiche, was der Typ von den Onkelz getan und als Strafe bekommen hat, stimmt IMHO das Verhältnis nicht.
 
Traube schrieb:
4 Jahre fürs Programmieren? WTF?

Es hängt doch davon ab was ich programmiert habe. Wenn ich einen Virus programmiere, der Atomkraftwerke zum explodieren bringt, dann habe ich zwar nur programmiert, trotzdem sind 100000 Menschen gestorben. Hier sind zwar keine Menschen gestorben aber dennoch kann man damit einen erheblichen Schaden anrichten.
Man kann auch nur fürs Autofahren 4 Jahre bekommen, wenn man damit nämlich absichtlich in eine Menschenmenge fährt.
 
Hätte er lieber eine Bombe in einer Menschenmenge gezündet. So viele sterben dabei ja auch wieder nicht.
 
Taxxor schrieb:
Was hier immer wieder vergessen wird, ist dass es sich nicht einfach um Urheberrechtsverletzung sondern um Urheberrechtsverletzung ins zigtausenden Fällen handelt. Somit ist das Strafmaß nicht zu vergleichen mit der Strafe für EINEN Mord oder EINE Vergewaltigung. Im Vergleich zu jemandem der der Vergewaltigung in zigtausend Fällen angeklagt werden würde ist die Strafe sogar sehr gering.

Ach, wenn ich ein Kind vergewaltige und es damit für den Rest seines Lebens versaue, da es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine feste Bindung mehr eingehen kann und womöglich noch ein Trauma davonträgt, dann ist dies nicht so schlimm wie Urheberrechtsverletzung in zigtausend Fällen?
Wir reden hier von Bits und Bytes oder Nullen und Einsen und nicht von etwas so wertvollem wie die Zukunft eines Kindes.

Aber wo Geld im Spiel ist verliert der Mensch die Wahrnehmung für das wirklich wesentliche im Leben...
 
Wie wie genau hilft das dem Kind, wenn man den Täter köpft?
 
Meine Güte, was hier manche Leute für ein (Un)-rechtsempfinden haben, das ist stellenweise richtiggehend hart.

Ich empfehle dringend, dass sich jene, die bzgl. der Strafzumessung erregen, zum Aufbau von Grundlagenwissen einmal eingehender mit Generalprävention, Spezialprävention, Milderungs- und Erschwerungsgründen beschäftigen, bevor sie hier irgendwelche kruden Vergleiche von sich geben. Auch die Regeln für die Gewährung von bedingten Haftstrafen sollten da nicht fehlen.

Es geht hier nämlich nicht darum, dass der gute Mann etwas programmiert hat, sondern was er programmiert hat und welche Folgen das hatte. Gewerbsmäßigkeit, wie in diesem Falle ist im übrigen auch noch zu beachten (ist ein Erschwerungsgrund bei der Strafzumessung).

Weil Rache süß ist?

Erfreulicherweise ist das Strafrecht nicht vom Rachegedanken sondern vom Resozialisierungs- aber auch Schutzgedanken beseelt.


Ach, wenn ich ein Kind vergewaltige und es damit für den Rest seines Lebens versaue, da es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit keine feste Bindung mehr eingehen kann und womöglich noch ein Trauma davonträgt, dann ist dies nicht so schlimm wie Urheberrechtsverletzung in zigtausend Fällen?
Wir reden hier von Bits und Bytes oder Nullen und Einsen und nicht von etwas so wertvollem wie die Zukunft eines Kindes.

Es stimmt, im kontinentaleuropäischen Rechtskreis werden Vermögensdelikte ungleich schwerer bestraft als Delikte gegen Leib und Leben. Allerdings ist das bis zu einem gewissen Grad auch notwendig, denn Vermögensdelikte sind nun einmal die häufigsten, sodass hier auch eher versucht wird, durch höhere Strafen eine generalpräventive Wirkung zu erreichen.

Daher greift es mE viel zu kurz, zu sagen " Weil der Vergewaltiger (aus womöglich Fallspezifischen Gründen, die in solchen Vergleichen immer gerne weggelassen werden) nur Hausnummer 4 Jahre bekommen hat, darf jemand, der ein Vermögensdelikt begeht, keinesfalls mehr als die Hälfte davon erhalten, sonst ist es ja so ungerecht." Die Wertung sollte mE vielmehr auf die Fallgruppen ansich runtergeschraubt werden, denn solche Vergleiche zwischen den Deliktsgruppen werden in aller Regel nie allen zu beachtenden Aspekten gerecht, womit sie eigentlich wertlos werden.
 
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Traube schrieb:
Wenn du ein Kind vergewaltigst und ein umfassendes Geständnis ablegst, bekommst du keine 4 Jahre..
Stimmt, aber mit großer Wahrscheinlichkeit quasi lebenslänglich in einer forensischen Psychiatrie. (= Irrenhaus/Klapsmühle...)
Aber das vergessen Bild & Co. oft ihren "Artikeln" zu erwähnen.
 
Genau deswegen gibt es unser Rechtssystem, damit Lynchjustiz verhindert wird. Das manchen nicht in den Kopf will das mehrfacher Rechtsbruch schlimmer ist als ein einmaliger ist eher traurig. Wenn jemand 2x einem Menschen schadet wird er auch deutlich härter bestraft als bei einem einmlaigen Vergehen, nennt sich dann Wiederholungstäter.
 
@Weltenspinner
Welche Straftaten ?
Ein download Angebot ist keine Straftat, auch wenn damit rechte dritter benachteiligt werden. Hier geht es nur um das copyright, was nebenbei ein amerikanisches Recht ist. und zudem völlig vermurkst ist mit behaubtungen und forderungen die völlig daneben sind.

Wieso keine nachzahlung in Form von Prozentualen abgaben an den Verdiehnsten der Werbeeinnahmen und maximal dazu eine symbolische Nachzahlung an den Staat (Steuern).
Ein angebot für eine legale Vertriebs Angebot.
Uuuuuups das passt den ami copyrights nicht, ja dann muss man ja völlig übertreiben und ein exemple Statuieren.

Sonst käme man ja zum Gedanken das die Plattform sogar Verkaufsfördernd war.
 
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Fetter Fettsack schrieb:
Daher greift es mE viel zu kurz, zu sagen " Weil der Vergewaltiger (aus womöglich Fallspezifischen Gründen, die in solchen Vergleichen immer gerne weggelassen werden) nur Hausnummer 4 Jahre bekommen hat, darf jemand, der ein Vermögensdelikt begeht, keinesfalls mehr als die Hälfte davon erhalten, sonst ist es ja so ungerecht." Die Wertung sollte mE vielmehr auf die Fallgruppen ansich runtergeschraubt werden, denn solche Vergleiche zwischen den Deliktsgruppen werden in aller Regel nie allen zu beachtenden Aspekten gerecht, womit sie eigentlich wertlos werden.


Nein aber wie wäre es mit Geldstrafen ? Warum einen Steuerbetrüger etc. hinter Gitter stecken ? Arbeiten gehen lassen und 80% einkassieren für die n. 10 Jahre!

Das ganze sieht man doch auch bei vielen Jugendlichen die Problemfälle darstellen. Warum solche Leute in den Knast stecken, ganz simpel und einfach. 10.000 Sozialstunden. 12 Stunden am Tag.

Das Problem bei uns ist einfach, dass einige Strafmaße veraltet sind und nicht mit der zeit gegangen sind.
 
Wenn ich sowas gemacht hätte würde ich auch nicht gestehen, und eigentlich GAR NICHTS sagen. Geld bunkern, Strafe absitzen, dann Leben genießen.

Unsere Rechtsprechung hat einfach keinen geeigneten Maßstab für Wirtschaftsdelikte. Im Grunde müsste man NIEMANDEN einsperren. Das Vermögen ist einzuziehen und die Verbrecher zu Schuldnern zu deklarieren bis sie den Gesamtschaden abgestottert haben. Nur DAS wäre eine wirskame Abschreckung.
Ins Gefängnis stecken? Wozu auch noch Geld ausgeben (Gefängnis KOSTET).
 
@ [grueni]

Das wäre sicherlich eine Alternative, aber momentan sieht man von der staatlichen Seite aus offensichtlich mehr Vorteile darin, Brecher solcher Verbote mit Haftstrafen zu belegen, da diese als durchschlagender erachtet werden.


Geld bunkern, Strafe absitzen, dann Leben genießen.

Geht nicht, da eine Abschöpfung stattfindet. Zur Not wird einfach geschätzt und das muss man dann zahlen/wird einem automatisch abgebucht.

Das Vermögen ist einzuziehen und die Verbrecher zu Schuldnern zu deklarieren bis sie den Gesamtschaden abgestottert haben. Nur DAS wäre eine wirskame Abschreckung.

Dann kann man sich aber den Resozialisierungsgedanken und den Gedanken an die berühmte zweite Chance in die Haare schmieren. Ob das sinnvoll ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht.
 
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