clueso schrieb:
soll ich erst bis zur zweiten, dritten oder gar vierten Kalenderwoche warten
shortex schrieb:
Um eine lausige 1 zu entfernen
Wieso entfernen= Die 1 vorne hat offenbar gefehlt und dies hat eben keiner der Verantwortlichen vor gestern erfahren oder bemerkt und daher wurde vorher nicht reagiert.
shortex schrieb:
Der Satz mit dem "Höchst vorsorglich erklären wir die Anfechtung Ihrer Bestellung gemäß §§ 119 Abs. 1, 120 BGB wegen eines offensichtlichen Erklärungsirrtums" schmeckt mir nicht.
Wieso nicht? Dies Vorgehen ist rechtens und die einzige Chance noch etwas rauszuholen wäre der § 122 Abs. 1 BGB, nach dem der Betroffene die Anfechtung unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern gegenüber dem Vertragspartner erklären muss, damit er sich vom Vertrag lösen kann. Da dies heute, am ersten normalen Arbeitstag nach dem Fehler passiert ist, dürfte es schwer sein das Gegenteil zu beweisen, denn offenbar sind die Widerrufserklärungen ja den ganzen Tag über verschickt worden, die SW scheint es nicht zu erlauben dies pauschal für eine Besteller zu erledigen und die Anzahl der Bestellungen dürfte hoch gewesen sein. Da sehe ich keine Chancen auch nicht weil:
shortex schrieb:
Bei Mindfaktory gibt es die a400 für 99 euro
Erstens ist dies eine deutlich minderwertigere SSD und dann war es ja wohl bei Mindstar, also der Restrampe für B-Ware von Mindfactory:
Denniss schrieb:
die A400 960GB im Mindstar für 99€
Es ist also nicht zu vergleichen und auch egal, denn wenn, dann müsste man das Angebot mit denen von andere Händlern für die gleiche SSD vergleichen und da war der Preis eben extrem weit darunter, zumal für Conrad Verhältnisse, die kaum mal auf den vorderen Plätzen im Preisvergleich zu finden sind. Es würde wohl auch niemand einen offensichtlichen Erklärungsirrtum anzweifeln wenn ein Händler einen neuen Ferrari für 20.000€ statt 200.000€ anbieten, nur weil es für 20.000€ eben auch andere Neuwagen zu kaufen gibt.
Schadenersatz ist übrigens nur für den tatsächlichen Schaden möglich, wenn also jetzt einer die A400 nicht bei Mindstar für 99€ gekauft hätte, dies aber wegen des Kaufs bei Conrad nicht getan hat und nun für den
Preis von 123,75€ kaufen muss, so kann er die 24,75€ Differenz zum regulären Preis als Schadenersatz einfordern, aber dafür vor Gericht zu ziehen, dürfte sich kaum lohnen und selbst wenn, Mindstar ist eben auch kein regulärer Shop sondern eine Resterampe, da wäre die Frage wie ein Richter dies beurteilen würde. Außerdem muss man dann die A400 960GB auch wirklich gekauft haben, es reicht nicht dies nur als hypothetischen Fall zu erklären.