Es ist zwar richtig, dass es sich hier nur um diese Kleinbeträge handelt. Aber die Anwaltskosten muss der Beschuldigte ebenfalls berappen und daran verdienen dann die Anwaltskanzleien, besonders, wenn es sich um Kanzleien handeln, welche sich auf Massenabmahnungen spezialisiert haben.
Wenn dann noch der Beschuldigte über Jahre hinweg hunderte Werke runtergeladen hat, wird es erst richtig lukrativ für diese Kanzleien, denn eine Urheberrechtsverletzung verjährt erst ab der Kenntnisnahme des Urhebers und nicht, weil sie schon so lange zurück liegt.
Sprich, wenn dem Urheber jetzt erst bekannt wird, dass ein Max Mustermann im Jahr 2014 ein Film illegal heruntergeladen hat, so tritt erst dann die Verjährung in Kraft, welche erst in 3 Jahren verjährt ist plus dem Rest von diesem Jahr, also erst Ende 2022.
Wer also bis Ende 2022 + der Zeit der Auswertung der Daten(weitere X-Jahre) nichts gehört hat, ist aus dem Schneider.
Übrigens, eine Urheberrechtsverletzung verjährt generell erst nach 30 Jahren... Also ein Urheber kann dich selbst 2049 noch verklagen, wenn er 2045-46 Kenntnis davon erlangt hat...
Dazu kommt noch die klare Beweislage, weil die Loggingdaten mit Klarnamen und Kontodaten sowie alle Files, welche über diesen Account heruntergeladen wurden vorliegen und somit keine Verwechslungen oder Fehler zulässt.
So ist es im Gegensatz zum Torrent, wo erst per Gerichtsbeschluss die sekundengenaue IP-Adresse vom Provider ermittelt werden und dann sich erst mit dem Beschuldigten über seine mögliche Schuld gestritten werden muss, so ist es hier ein eindeutiger Fall.
Der Grund warum diese Anwaltskanzleien in der Vergangenheit bei Torrent-Delikten nur relativ wenig geklagt haben, liegt daran, weil eben die Gefahr bestannt, dass der Beschuldigte freigesprochen wird und auch in vielen Fällen wurde und somit die Kanzlei auf den Prozesskosten sitzen blieb.
Nun liegen die Beweise aber eben anders und es ist schwieriger hier sich herausreden zu können.
Zumal bei solchen kleinere Beträgen von 200-250 Euro (Streitwert+Anwaltskosten) sicherlich der Beschuldigte bei dieser deutlichen Beweislage eher bezahlt als bei einem Torrent-delikt, wo der Streitwert deutlich höher angesetzt wird.
Also, ich sehe da schon sehr viel eher eine Abmahnwelle starten, als es nun versucht wird hier zu beschwichtigen.
Der Upload- als auch der
Download ist laut §
106 Urheberrechtsgesetz einen Straftat. Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Das wird auch die Beweislage sein um eine Strafverfolgung einleiten zu können.
Ein Account ist nicht strafbar. Aber das was man mit ihm macht schon und dies ist alles von den Servern protokolliert und stellt eine ziemlich eindeutige Beweislage dar.