News Share-Online.biz: Polizei schaltet deutschen Filehoster ab

Glaubt ihr, Share-Online hat die Downloads für alle (Sammler/Premium) Accounts geloggt? Das wäre ja eine Fundgrube für die Rechteverwalter...
 
heronimo schrieb:
Da man mit Vollzeit und Mindestlohn auf 1100 bis 1300 € Netto kommt ist ein weit darunter liegen unwahrscheinlich.

Du hast das richtige Wort bereits genannt: Vollzeit. Zeitarbeit ist z.B. mit 35 Stundenwochen bereits Teilzeit. (auch wenn man in der Regel 40 Stunden arbeitet, bis das Stundenkonto voll ist. Und erst dann bekommt man auch die 40 bezahlt).
 
TimoPfitzner schrieb:
Schweinerei das einfach dicht zu machen. Hat mit einem Rechtsstaat immer weniger zu tun, was im Merkel-Regime abgeht. Nicht umsonst fühlen sich immer mehr Bürger an die dunklen Zeiten der DDR erinnert.

Hätte nie gedacht dass ich sowas noch selbst erleben muss.

Hoffe mal die Beamten haben wenigstens so viel Anstand die letzten Zahlungen an die Kunden zurückzuüberweisen. Aber da wird dann sicher wieder rumgeplärrt, dass die Justiz überlastet sei.

Die Beamten machen sich ja nicht mal den Aufwand wenn es darum geht Geld einklagen zu können. Dass die freiwillig Geld zurücküberweisen ist nun wirklich mehr als realitätsfremd.
Was wirklich ne Frechheit ist, dass es nicht mal Formulare gibt um seine Daten oder sein Geld wieder zu bekommen.

Wieso gilt eigentlich für den Staat immer der Zweck heiligt die Mittel, aber für Bürger gilt das Gegenteil?

heronimo schrieb:
Da man mit Vollzeit und Mindestlohn auf 1100 bis 1300 € Netto kommt ist ein weit darunter liegen unwahrscheinlich.
Stimmt theoretisch für viele:
https://www.tagesspiegel.de/wirtsch...len-sie-zur-gehalts-oberschicht/24894732.html

Aber: Deutschland und Mindestlohn sind Sachen die nicht in einem Satz genannt werden können.
Nach § 22 MiLoG
"Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht.“

In meiner alten Firma wurde sogar einmal Jemand genau deswegen eingestellt. Der Chef meinte es gab zwar etwas bessere Kandidaten, aber so wenig wie er dem jetzt zahlen muss, kann er es sich leisten den ne Weile als Trainee zu beschäftigen und wenn er sich nicht entsprechend entwickelt einen neuen zu suchen.

Auch Flüchtlingen wird übrigens oftmals nicht der Mindestlohn gezahlt, da diese momentan Probleme haben sich erstmal zu recht zu finden ist es da halt unwahrscheinlich, dass Jemand klagen wird.

Ausserdem stimmt die Gesamtaussage an sich weiterhin. Mit 1 Streaminganbieter ist man nicht bedient. Zumindest kenne ich absolut Niemanden, der sich mit einem zufrieden gibt. Nicht mal die illegalen Streamer geben sich mit einem Anbieter zufrieden und da hat ein Anbieter bekanntlich deutlich mehr Auswahl.
Wenn wir in den Bereich von 3-4 Streaminganbieter kommen, dann sind wir auch in dem Bereich, in dem das wahrscheinlich für viele ausreichend ist. Das sind dann aber auch 22-30€ im Monat. Also bei 1% 2200-3000€ und bei 0,5% 4400-6000€ Netto.

Wie gesagt, es geht nicht darum von jedem Anbieter einen Film am Tag anzuschauen, sondern ne Auswahl zu haben wenn man 1-2 Mal die Woche nen Film schaut. Da kann man schlecht argumentieren mit "Wenn man nicht viel schaut braucht man auch nur einen Anbieter". Zumindest vorausgesetzt man hat in irgendeiner Art Ansprüche und schaltet Filme nicht nur als Hintergrundrauschen an, während man am Handy ist.
https://www.mystipendium.de/geld/lebenshaltungskosten
Durchschnittlich verdient man als Alleinlebender 2000€ Netto im Monat und gibt davon 150€ für Freizeit aus.
Da sind 22-30€ im Monat schnell 15-20% vom Freizeitbudget.
Dabei verwende ich persönlich Streaminganbieter in weniger als 8% meiner Zeit (meine tatsächliche Freizeit, abzüglich Schlaf, Essen, Studium, etc...) und dabei zahle ich rund 20€/Monat für verschiedene Anbieter. Auf die Zeit komme ich übrigens auch nur wenn ich die 10 Minuten rumbrowse und dann Nichts finden, was mich interessiert, sowie die Zeiten, in denen ein Film nur als Hintergrundrauschen läuft, mit rein zähle. Wenn ich nur die Zeit zähle in der ich tatsächlich Filme schaue sind wir bei unter 5% (Denn Hintergrundrauschen und rumbrowsen würde auch kostenlos bei Youtube gehen)
 
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heronimo schrieb:
Da man mit Vollzeit und Mindestlohn auf 1100 bis 1300 € Netto kommt ist ein weit darunter liegen unwahrscheinlich.

Vollzeit heißt für mich 40 Wochenstunden. Der gültige Mindestlohn beträgt derzeit 9,35€ / h.

Somit ergibt das bei der Berechnungsgrundlage von 4,33 Wochen je Monat (52 Wochen / 12 Monate) und 40 Wochenarbeitsstunden je Monat einen monatlichen Bruttoverdienst von gerade einmal 1620,67€.

Ich betone gerne noch einmal das eben im vorherigen Satz von mir bereits gesagte: BRUTTO!

Bei Steuerklasse I landet man mit diesem Verdienst dann in etwa bei 1100€ bis 1200€ NETTO.

Somit ist ein weit darunter liegen eben doch de facto mehr als gegeben!

Hinzu kommen auch immer wieder die schwarzen Schafe von Unternehmen, die auch beim Mindestlohn tricksen und somit, anstatt nach Stundenzahl, einfach nach Stückzahl bezahlen und die geforderte Mindeststückzahl dann eben so hoch legen, dass das nie im Leben erreicht werden kann.
 
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ElektrikerMax schrieb:
Somit ist ein weit darunter liegen eben doch de facto mehr als gegeben!

Nun übertreibe mal nicht, du schreibst von 1100 - 1200 und da sind 1200 bis 1400 nicht weit darunter.
Davon abgesehen ist es schon merkwürdig dass in deinem Bekanntenkreis alle unter Mindestlohn bekommen.

TheDarkness schrieb:
gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht.“

Aber ab dem siebten Monat.
 
heronimo schrieb:
Nun übertreibe mal nicht, du schreibst von 1100 - 1200 und da sind 1200 bis 1400 nicht weit darunter.

Man sollte sich besser auf meinen ursprünglichen Post beziehen. In meinem zweiten Post habe ich das falsch bzw. missverständlich geschrieben.

Dort schrieb ich ,,weiter darunter“ und das meinte ich eigentlich auch.

Abseits dessen aber hat das mit Übertreiben auch recht wenig zu tun. Du zielst hier einfach allein darauf ab, was denn weit darunter liege und was nicht, statt mal einfach das Hauptaugenmerk darauf zu legen, dass es doch schlichtweg einfach nur eine Schande ist, überhaupt mit solchen Niedriglöhnen abgespeist zu werden. Natürlich hängt der Arbeitslohn auch von der Qualifikation ab. Es geht aus meiner Sichtweise aber schlichtweg nicht an, dass man nach jahrelanger Arbeit im Alter zur Rente noch Grundsicherung beantragen muss. Das wäre nämlich der Fall, wenn man viele Jahre zum Niedriglohn, (wozu der Mindestlohn zählt!) gearbeitet hat. Dieser Umstand wurde im Übrigen vom Bundesministerium für Arbeit auch schon mehrmals bestätigt, zuerst im Jahre 2012 durch die damalige entsprechende Ministerin Ursula von der Leyen.

heronimo schrieb:
Davon abgesehen ist es schon merkwürdig dass in deinem Bekanntenkreis alle unter Mindestlohn bekommen.

Wo habe ich geschrieben, dass ALLE meiner Bekannten unter Mindestlohn bekommen bzw. unter Mindestlohn vergütet werden?

Ich empfehle dir besser noch einmal meinen Post richtig durchzulesen, denn diesmal habe ich mich richtig ausgedrückt.

Ich schrieb, dass ich keinen kenne, der mit seinem monatlichen Nettogehalt an einen Betrag von 1596€ heranreicht. Die meisten liegen im Bereich zwischen 1200 und 1400€ netto monatlich. Bei Steuerklasse I macht das wieder hochgerechnet ca. 1690€ Brutto bei 1200€ Netto und entsprechend dann auch ca. 1982€ Brutto bei 1400€ Netto.

Wie ebenso in meinem, von dir ja bereits zitierten Post geschrieben, liegt der Mindestlohn bei derzeit 1100€ bis 1200€ Netto!

Ich habe also überhaupt nicht behauptet, dass meine Bekannten alle unter Mindestlohn bezahlt werden.

heronimo schrieb:
Aber ab dem siebten Monat.

Wenn man es denn schafft. Ich kenne einen Bekannten, dem ist das mehrmals so widerfahren. Er wurde, da er lange arbeitslos war, laut Gesetz rechtmäßig unter dem Mindestlohn eingestellt. Kurz vor Ablauf der Probezeit ist er natürlich wieder entlassen worden. Da er aber die entsprechende Anwartschaft noch nicht hatte erfüllt (mindestens 12 Monate Beschäftigung und somit Beitragszahlung in den letzten 24 Monaten für einen ALGI Anspruch) landete er sofort wieder in Hartz IV, womit er wieder keinen Anspruch auf Mindestlohn bei Neueinstellung hatte. Das Ganze hat sich dann nämlich noch einmal wiederholt, so dass er etwas länger als 1 Jahr für bedeutend weniger als Mindestlohn hat gearbeitet.
 
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mastermind6 schrieb:
What? Selbst als Beamter mit Hauptschulabschluss bekommste 2000 netto.

Neue Bundesländer sage ich nur, konkret Sachsen-Anhalt.

Ich bin bei meinem derzeitigen Betrieb damals mit einer abgeschlossenen Meisterausbildung mit gerade einmal 2500€ Brutto (!) eingestiegen.

Für Leute mit Facharbeiterausbildung (Berufsausbildung) sieht es natürlich trauriger Weise dann entsprechend noch düsterer aus.

Hier in der Region zähle ich deshalb mit meinem Gehalt zu den Spitzenverdienern, wenn man das denn so ausdrücken will.

Und dann wundert sich die Politik, dass immer mehr Verdruss entsteht und unter Anderem immer mehr Leute AfD wählen…!
 
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Komme selber aus Halle und weiß was du meinst. Aber trotzdem sind 1100 netto zugegebenermaßen erbärmlich. Wer dafür arbeitet ist selbst Schuld. Mit 2500 brutto hast du aber über 1,6 netto. Bin damals selber zu dem Kurs eingestiegen, aber als Ingenieur (im noch tieferen Osten) und das ist auch erbärmlich 😄

Also zum Thema - ja, mit Mindestlohn kann man sich nicht zig Abos fürs Streaming leisten ohne auf andere wichtige Dinge verzichten zu müssen.
 
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mastermind6 schrieb:
What? Selbst als Beamter mit Hauptschulabschluss bekommste 2000 netto.

Das die Staatsdiener in der Regel mehr verdienen als der typische Niedriglöhner in der freien Wirtschaft dürft allgemein bekannt sein. Hier in diesem Thread sollte es aber um den Hoster gehen und nicht um die Einkommensverteilung in Deutschland...
 
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heronimo schrieb:
Da man mit Vollzeit und Mindestlohn auf 1100 bis 1300 € Netto kommt ist ein weit darunter liegen unwahrscheinlich.

Bei Mindestlohn Vollzeit, Steuerklasse 1, Kirche & 1.1% KV (Das sind meine Daten) auf ca. 1070€.

Weit darunter bei VZ nicht, aber sooo viel ist das nicht.
 
ElektrikerMax schrieb:
Ich muss also meine Frage wiederholen: In welcher Realität lebst du denn? Ich kenne in meinen Bekanntenkreis KEINEN, der mit Steuerklasse I (was man in der Regel als Single hat) annähernd an einen Betrag von 1596€ Netto heranreicht. Eher sind es meist, wenn dann überhaupt 1200€-1400€ Nettoeinkunft. Die Wahrheit aber ist eher so, dass die meisten sogar da noch weiter darunter liegen.
Die Wahrheit hat zwei Seiten: Die gefühlte und die statistisch belegte Wahrheit.
Du kannst gerne in deiner (Alb-)Traumwelt leben, aber ich halte mich an die Fakten, auch wenns dir nicht passt.
Nur weil DU KEINEN kennst in deinem Bekanntenkreis, heißt das nicht, dass es so ist. Dein Bekanntenkreis deckt halt nur einen Teil der Bandbreite ab, wenn man die Werte in der Tabelle unten extrapoliert.
ElektrikerMax schrieb:
Ich weiß ehrlich gesagt gar nicht so recht, was ich dazu jetzt sagen soll, denn mir fehlen schlichtweg die Worte. In Welcher Traumwelt lebst du denn bzw. von welchen Beträgen gehst du denn aus?!
Diese Traumwelt nennt sich Realität:
1571485588086.png

Mag sein, dass Geringverdiener ohne oder mit schlechter Ausbildung/Qualifikation da schlechter abschneiden, aber das ist dann halt persönliches Pech.
ElektrikerMax schrieb:
Somit geht also oftmals wesentlich mehr, eher so um die 2-3 Prozent des monatlichen Nettogehalts (bei mehreren Abos) drauf. Zumindest aber lässt sich festhalten, dass die von dir genannte Zahl von 0,5% schlicht nicht hinkommt. Es macht mindestens 1% aus bei einem Abo. Und selbst das können sich immer weniger Menschen leisten.
0,5-1% kommen schon hin, wenn du dir die Tabelle anschaust. Ich habe 2-3 Streamingabos gerechnet, womit man bei 15-25 Euro ist, je nach dem was man sich eben leisten will und kann. Bei den einen sind das dann eben 1%, bei den anderen 0,5%, andere liegen dazwischen. Wenn man sich an den 1% so aufhängt, dann kann/will man sich eben keine 3 Dienste leisten.
Ergänzung ()

mastermind6 schrieb:
What? Selbst als Beamter mit Hauptschulabschluss bekommste 2000 netto.
Hier ist aber das Netto nicht mit dem eines Angestellten vergleichbar.
Im Beamtengehalt sind noch keine Abzüge für Krankenkasse enthalten, die muss man noch abziehen
Ergänzung ()

mastermind6 schrieb:
aber als Ingenieur (im noch tieferen Osten) und das ist auch erbärmlich 😄
Jein, in weiten Teilen des Ostens sind dafür auch die Miet- und Kaufpreise für Wohnungen sehr niedrig. Das Gehalt orientiert sich halt auch an den Lebenshaltungskosten.
Zieh nach Süddeutschland, bekommst mindestens nen 1000er mehr, aber Netto bleibt dir am Ende des Monats nicht mehr übrig.
Ergänzung ()

ElektrikerMax schrieb:
Und dann wundert sich die Politik, dass immer mehr Verdruss entsteht und unter Anderem immer mehr Leute AfD wählen…!
Was hat die Politik damit zu tun, was DEIN Arbeitgeber dir zahlt?
War klar, dass bei dem polemischen Beitrag vorhin auch noch die AfD nicht fehlen darf :D
Lies mal das Wahlprogramm der AfD durch, bevor du so einen Quatsch schreibst, dann wirst du sehen, dass die sogar wirtschaftsfreundlicher und arbeitnehmerfeindlicher sind als die FDP.
 
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Sennox schrieb:
"Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. "
Kommt darauf an wie man das "vervielfältigt" interpretiert. Das "verbreiten" tut der Uploader bzw. der Hoster, aber ist das Downloaden als Client eine Vervielfältigung?
 
dasbene schrieb:
aber ist das Downloaden als Client eine Vervielfältigung?
Es ist zumindest die Anfertigung einer Kopie. Und die ist im privaten Bereich erlaubt, solange es nicht aus einer illegalen Quelle stammt. Also ist der Download illegal, weil die Quelle offensichtlich nicht legal ist.
Die Grauzone ist das Streaming solcher Daten, da hier keine Kopie angelegt wird, aber im Cache eigentlich schon, was dazu führt, dass da eine Einzellfallentscheidung durch den Richter ist, ob legal oder nicht.
Sprich: Hoster die Dateien zum Download anbieten sind als Downloader auch in jedem Fall illegal. Bei reinem Streaming unklare Sachlage.
 
rg88 schrieb:
Und die ist im privaten Bereich erlaubt, solange es nicht aus einer illegalen Quelle stammt. Also ist der Download illegal.
Naja, die Kopie fertigt ja nicht der Downloader an, sondern der Server. Der Downloader nimmt die Kopie nur entgegen.
Oder?
rg88 schrieb:
Die Grauzone ist das Streaming solcher Daten, da hier keine Kopie angelegt wird, aber im Cache eigentlich schon, was dazu führt, dass da eine Einzellfallentscheidung durch den Richter ist, ob legal oder nicht
Im Cache wird aber höchstwahrscheinlich nie die gesamte Datei abgelegt, sondern nur ein kleines Fenster (z.B. 30 Sekunden)
 
new Account() schrieb:
Der Downloader nimmt die Kopie nur entgegen.
Das ist ungefähr meine Annahme. Irgendwo habe ich aber auch gelesen, dass es relevant ist ob das Angebot des Downloads offensichtlich illigal/unlizensiert ist o.Ä.
 
new Account() schrieb:
Naja, die Kopie fertigt ja nicht der Downloader an, sondern der Server. Der Downloader nimmt die Kopie nur entgegen.
Oder?
:D Und die Kopie liegt dann auf dem Server. Wie kommt sie zu dir? Indem du sie kopierst durch den Ladevorgang.
Also deine Argumentation wird maximal für Gelächter im Gerichtsaal führen ;)
Ergänzung ()

dasbene schrieb:
Das ist ungefähr meine Annahme. Irgendwo habe ich aber auch gelesen, dass es relevant ist ob das Angebot des Downloads offensichtlich illigal/unlizensiert ist o.Ä.
Die Rechtsprechung geht bei derlei Portalen davon aus, dass man das als offensichtlich illegale Quelle sieht.
Unwissenheit schützt vor Strafe nämlich leider nicht und dass das Angebot nicht legal sein kann, ist nunmal offensichtlich
Ergänzung ()

new Account() schrieb:
Im Cache wird aber höchstwahrscheinlich nie die gesamte Datei abgelegt, sondern nur ein kleines Fenster (z.B. 30 Sekunden)
Ne, das wird schon alles abgelegt in der Regel, kannst ja auch hervorragend vor und zurück springen.
Die einzige Lücke ist hier, dass es keine permanente Speicherung ist, sondern nur eine temporäre für den Konsum nötige.
Aber auch da ist es wie gesagt vom Richter ab, da das gesetzlich nicht eindeutig geregelt ist.

Abgesehen davon: Auch ein Teil des ganzen ist eine genau so illegale Kopie wie das Ganze. Das macht keinen Unterschied.
 
rg88 schrieb:
und dass das Angebot nicht legal sein kann, ist nunmal offensichtlich
Ich glaube das machst du es dir etwas einfach. Heutzutage ist das nicht mehr alles ein Tasuchgeschäft von Geld gegen Ware(DVD ö.Ä.). Inzischen gibt es eine Reihe von Werbefinanzierten Angeboten von YouTube Originals bis zu netzkino.de. Dazu dann noch die Werbung die im Film als Produktplazierung enthalten ist und schon ist nicht mehr in jedem Fall klar, ob das Anschauen oder Downloaden der Filmdatei offensichtlich illegal ist.

EDIT:
Auf YouTube gibt es auch komplette Filme und Serien die vom Rechteinhaber veröffentlicht wurden. Neben den Filmen die ohne Lizenz auf YT hochgeladen werden kann man da auch nichts mehr eindeutig bestimmen.
 
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dasbene schrieb:
offensichtlich illegal ist.
Darüber hat man sich nunmal zu informieren. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ist nicht nur eine Redewendung. Bei Hehlerware ist es das gleiche, dass du da rechtlich belangt werden kannst, auch wenn du treudoof von einem legalen Angebot ausgehst. Du wird halt dann unterschieden, ob du das in einem Laden oder direkt vom LKW gekauft hast. Und genauso ist es bei Websiten. Die Seriösität der Quelle musst schon selber abklären und kannst dich nicht auf Youtube und Co. berufen. Beginnt schon mit einem einfachen Klick aufs Impressum, das kann man von jedem erwarten.
 
Hi,

heronimo schrieb:
Aber ab dem siebten Monat.

Probezeit, man könnte es auch Saisonarbeitszeit nennen, geht zu 99% 6 Monate und jetzt überlege mal was passiert wenn diese zu ende ist? ;)

mastermind6 schrieb:
Aber trotzdem sind 1100 netto zugegebenermaßen erbärmlich. Wer dafür arbeitet ist selbst Schuld.

Herrlich, beschäftige dich mal mit ALGII, der Klientel die am meisten den Mindestlohn bekommt und dann schau wie die Arge´s reagieren, wenn ihre "Kunden" eine Arbeit mit diesem Verdienst verweigern! ;)

Der Mindestlohn ist im Grunde nichts anderes als ein Seitenhieb der Regierung an die Arbeitgeber, dass sie deren Löhne nicht mehr subventionieren wollten. (Der Mindestlohn entsprach dem Betrag bis zu dem aufgestockt wurde!)

So flexibel wie die AGs aber sind, haben sie danach einfach mehr auf Teilzeit (zum Mindestlohn) umgestellt! ;)

Gruß

Alef
 
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