News Solix Balkon­kraft­werke: Anker bringt stecker­fertige PV-Anlagen mit 830 und 880 Wp

Chilisidian schrieb:
Opportunitätskosten nicht vergessen
Klingt logisch aber wenn man eh am "raten" ist, wie viel angelegtes Geld in 10 Jahre bringt dann kann ich auch raten und sage das der Strompreis noch deutlich steigen wird. Und damit sind wir wieder unter 10 Jahre.

Ich habe eine aktuelle Momentaufnahme gemacht und realistisch berechnet, wie lange ich bei den aktuellen Werten brauche, damit es sich rechnet. Der Zeitpunkt der Amortisierung kann aber exakt nur dann bestimmt werden, sobald der Zeitpunkt selbst überschritten wurde. Daher ist alles erst einmal eine Annäherung die Jahr für Jahr genauer wird.

Und bezogen der Opportunitätskosten: Die müssten dann zum einen überall rein gerechnet werden und sind dennoch komplett irrelevant... Hätte ich die 900 € vor 10 Jahren in Bitcoins angelegt, wäre ich Zeitweise verdammt reich geworden... Klar spielt das irgendwie immer mit in eine Investition rein aber das ist eine rein fiktive Zahl die man auch nur schätzen kann.
 
KitKat::new() schrieb:
das Prinzip günstigen Strom speichern und teurer verkaufen, wird sicher geläufiger werden.
Da sind wir ja teilweise jetzt schon. Von meinem ländlicheren Kollegen dessen Nachbar oder Kumpel betreibt eine Biogasanlage und der lässt die nur laufen und Einspeisen, wenn der Strom am teuersten für den Staat ist, damit er selber auch nichts drauf zahlt.

Skywalker27 schrieb:
Danke für den Link. Ist die auch für Balkonkraftwerke brauchbar oder nur für die Riesendinger auf dem Dach?
 
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ghecko schrieb:
Bei PV-Anlagen ist der Akku meist eine Kombination aus Ladeelektronik und Wechselrichter. Und ja, viele Hersteller lassen sich das auch etwas vergolden. Wer selbst in der Hausverdrahtung rumschrauben darf, kann hier deutlich Geld sparen, ich bau bei einem Kollegen eine Inselanlage (PV+Batterie) mit neuem Verteilerkasten und bin mit dem Material so bei 6000€ für 6kWh Batteriespeicher, WR und PV.
Vergolden ist gut. Das ist schon reine Abzocke in meinen Augen. Ich hoffe dass sich da in den nächsten 1-2 Jahren bei den Preisen was tut. Wenn man so von dem Salzakku von CATL liest der 1kw für 30-50 Euro möglich machen soll.
Wie viel kWp soll die Anlage für deinen Kollegen haben?
 
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Was mich interessiert ist ob man die Einnahmen beider Steuererklärung sowie bei der Krankenkasse angeben muss.
Mal angenommen: Jahresverbrauch der Haushaltsgeräte 3000kwh und Stromertrag liegt bei 600kwh. Ich habe nicht vor Geld zu verdienen, sondern den Verbrauch sowie die Kosten zu senken. Und im Idealfall alles unbürokratisch, für immer.
I habe mal gehört dass man mit einem "Balkon Solaranlage" bis 600kwp eine Freibetragsgrenze (was das auch immer ist) hat, aber ob das stimmt weiß ich nicht und im Internet steht nichts ausführliches darüber.
 
ThePlayer schrieb:
Wie viel kWp soll die Anlage für deinen Kollegen haben?
2,4kWp mit Südausrichtung und idealem Anstellwinkel auf dem Flachdach. Ich hab ihm 3,2 nahegelegt, aber er hatte ein enges Budget. Er hat einen recht geringen Verbrauch und die dreiphasigen Verbraucher (Kochfeld) verbleiben dauerhaft auf dem Netz des Energieversorgers. Die Inselanlage umfasst also nur die ganzen Steckdosen und Lichtkreise. Zu Not lässt sich dieser Bereich mit einem Umschalter vom WR trennen und wieder auf das reguläre Netz schalten. Im Inselbetrieb sind die beiden Bereiche voneinander vollständig getrennt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nero2019 schrieb:
Was mich interessiert ist ob man die Einnahmen beider Steuererklärung sowie bei der Krankenkasse angeben muss.
Mal angenommen: Jahresverbrauch der Haushaltsgeräte 3000kwh und Stromertrag liegt bei 600kwh. Ich habe nicht vor Geld zu verdienen, sondern den Verbrauch sowie die Kosten zu senken. Und im Idealfall alles unbürokratisch, für immer.
I habe mal gehört dass man mit einem "Balkon Solaranlage" bis 600kwp eine Freibetragsgrenze (was das auch immer ist) hat, aber ob das stimmt weiß ich nicht und im Internet steht nichts ausführliches darüber.
Bis 30 KW ist es frei

https://www.haufe.de/steuern/gesetz...e-photovoltaikanlagen-ab-2023_168_578022.html
 
Stanzlinger schrieb:
Selbst eine Nulleinspeisung muss man ja anmelden
Nulleinspeisung heißt, die Anlage ist netzparallel und damit anmeldepflichtig.
Zustimmung zu dem Gemache mit dem Elektriker. Wie in jeder Branche gibt es Leute, die sauber arbeiten und welche, die das nicht so genau nehmen.

Was gegen einen "normalen" Elektriker oder einen -Meister spricht, der zwar nicht eingetragen aber fachlich "geeignet" ist, bleibt mir ein Rätsel. Ich meine, 3 Kabel!? (wir reden über einphasige Kleinanlagen/BKW).

Da sollte doch eine "Betriebserlaubnis" zum Gerät mit Meldung an den VNB reichen müssen..
 
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mscn schrieb:
Reicht eine Anmeldung im MaStR und wartet auf den VNB/EVU, oder Meldung machen beim VNB mit Zertifikat und Verweis auf den Eintrag im MaStR oder ganz ohne MaStR und "die" legen den Eintrag dann selbst an?
Die Anmeldung ins Register ist ohne das EVU nicht möglich. Das EVU stellt einen „Link“ zu Verfügung, mit dem man die Anlage Anmelden kann. Nach der Anmeldung kann die Anlage direkt in Betrieb gehen.
mscn schrieb:
Ich habe das Gefühl, dass einem das gar nicht ZU einfach gemacht werden soll oder hier einfach nicht zu Ende gedacht worden ist. Die Leidtragenden sind dann Leute wie du/die VNB die dutzende solcher Anfragen dann täglich bekommen und dafür gar kein Personal haben.
Ich halte den BKW Prozess für ne gute Sache. Wenn man die sonstigen Genehmigungsprozesse sieht, ist der wirklich gut für alle Seiten. Das Thema ist, die Schreibtische werden dadurch massiv entlastet, aber die Monteure sind unterbesetzt. Aber zumindestens jede der erste „Stau“ gelöst, jetzt müsste noch der zweite gelöst werden.
Normalerweise hängt es in DE in den Genehmigungsverfahren fest, hier liegt das Problem tatsächlich an einem Punkt weiter in der Kette.
Ergänzung ()

ghecko schrieb:
Nein. Die Bauern wirtschaften mit der Einspeisevergütung, die Anlagen sind nicht für den Eigenbedarf ausgelegt sondern für die Energieerzeugung. Bei den riesigen Dachflächen der Gebäude sind die schnell im dreistelligen KW-Bereich.
Was ich eigentlich damit sagen wollte, Landwirtschaftliche Betriebe sind in der Netzplanung anders einkalkuliert als das Standard EFH. Deswegen ist da meistens eine Menge Luft nach oben.
 
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mscn schrieb:
Nulleinspeisung heißt, die Anlage ist netzparallel und damit anmeldepflichtig.
Nicht zwangsläufig. Nulleinspeisung kann auch eine Inselanlage sein. Die ist weder Netzparallel noch im Betrieb sekundärseitig über P oder N-Leiter mit dem Netz verbunden.
D708 schrieb:
Was ich eigentlich damit sagen wollte, Landwirtschaftliche Betriebe sind in der Netzplanung anders einkalkuliert als das Standard EFH. Deswegen ist da meistens eine Menge Luft nach oben.
Was aber eben der ländliche Bereich ist. Wenn Landwirtschaftliche Betriebe und kleinere Ortschaften da rausgenommen sind stell ich mir die Frage, von welchem abstrakten ländlichen Bereich der Prof überhaupt spricht. Vllt sollte er mal selbst aufs Land gehen und sich anschauen, wer da so wohnt?
 
Zuletzt bearbeitet:
BrollyLSSJ schrieb:
Danke für den Link. Ist die auch für Balkonkraftwerke brauchbar oder nur für die Riesendinger auf dem Dach?
speilt keine Rolle. Du kannst 0,6 kwp eintragen oder 10000kwp.
Hier mal ein Beispiel mit den wichtigen Daten markiert:

1676973804511.png
 
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ghecko schrieb:
Nicht zwangsläufig. Nulleinspeisung kann auch eine Inselanlage sein.
Wie soll das funktionieren? Sofern man ins Grid einspeist, muss der WR ja mit dem Grid synchronisiert arbeiten - und wird damit netzparallel.

Nach meinem Verständnis gibt es sowas wie eine Insel in der nähe eines Hausanschlusses nicht (nach einschlägigen Foren der größte Schmerzpunkt - die Definition von "Insel" und "mittelbarem- und unmittelbarem Netzanschluss").
Wir reden ja nicht über Berghütten oder?
 
mscn schrieb:
Wie soll das funktionieren? Sofern man ins Grid einspeist, muss der WR ja mit dem Grid synchronisiert arbeiten
Inselanlagen sind aber nicht für Einspeisung ausgelegt. Die haben teilweise noch eine Anbindung ans Netz, um bei erschöpfter Batteriekapazität den WR weiterhin mit Gleichstrom über einen Ladeumrichter versorgen zu können, aber eine Rückeinspeisung ins Netz ist weder vorgesehen noch möglich.
mscn schrieb:
Nach meinem Verständnis gibt es sowas wie eine Insel in der nähe eines Hausanschlusses nicht.
Wir reden ja nicht über Berghütten oder?
Nein, Inselanlagen sind überall möglich. Man kann die Hausverteilung durchaus so konzipieren oder umbauen, das ein Teil davon oder alles von einer Inselanlage gespeist wird. Dazu brauch man aber andere Wechselrichter, die von den Balkonanlagen können das nicht. Inselanlagen verfügen auch grundsätzlich über Batteriespeicher.
 
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@Skywalker27
Danke dir. Dann muss ich nur klären, ob ich sowas anbringen darf (wohne zur Miete) und kann (der Anker Test sagte "Betonbalkon ist nicht geeignet.").
 
Stanzlinger schrieb:
Selbst eine Nulleinspeisung muss man ja anmelden....Eigentlich sollte auch eine Berufsausbildung ausreichend sein - aber nein. Wer schlecht in seinem Beruf ist - aber dort eingetragen ist, der darf es abnehmen ^^ Der Erfahrene Meister- Rentner nicht.
Das Eine hat mit anderen leider nichts zutun.
Ist eine Regelung aus der Energiewirtschaft und losgelöst von den „Kammern“.

Aus meiner Sicht, der EVU Sicht, ist die Netz-/Versorgungssicherheit das Wichtigste. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass nur wissendes Personal in den Kundenanlagen arbeitet, die Rückwirkungen auf das Netz haben können.

Bsp. Für jeden Netzausfall muss der VNB Geld an die Bundesnetzagentur zahlen gestaffelt nach Dauer und Größe. Ziel dahinter ist Anreize zur Instandhaltung zu schaffen. Jeder Ausfall kostet deshalb bare Münze.
Wenn ihr mit eurem Vermögen haftet für andere Personen, dann ist es euch auch schnell ziemlich wichtig, dass der Jenige kein Luftikus ist.
 
ghecko schrieb:
Inselanlagen sind aber nicht für Einspeisung ausgelegt. Die haben teilweise noch eine Anbindung ans Netz, um bei erschöpfter Batteriekapazität den WR weiterhin mit Gleichstrom über einen Ladeumrichter versorgen zu können, aber eine Rückeinspeisung ins Netz ist weder vorgesehen noch möglich.

Nein, Inselanlagen sind überall möglich. Man kann die Hausverteilung durchaus so konzipieren oder umbauen, das ein Teil davon oder alles von einer Inselanlage gespeist wird. Dazu brauch man aber andere Wechselrichter, die von den Balkonanlagen können das nicht. Inselanlagen verfügen auch grundsätzlich über Batteriespeicher.
Interessanter Beitrag, so war mein Standpunkt und scheinbar kann man die "Regeln" dazu auch anders auslegen. Zu unterscheiden ist hier vor allem zwischen der "Meldepflicht" ggü. MaStR und der Meldepflicht ggü. VNB. Beispiel: Im MaStR können auch Stromspeicher registriert werden (USV z.b. ausgenommen) - für die interessiert sich der VNB grundsätzlich nicht.

Nach deiner Definition von Insel wäre sie dann keine mehr, wenn der WR technisch (durch Konfiguration) in der Lage wäre, netzparallel zu arbeiten (auch wenn er das nicht tut)?
 
D708 schrieb:
Man braucht dafür keinen Drehstromanschluss. Geht auch alle über eine Phase. Hängt immer von der Qaulität der Kundenanlage ab. Ich würde es nicht über den Klassischen Schuko empfehlen, aber es geht.

Am besten noch in ne billige Mehrfachsteckdose und dann hat man die Roten Jungs mit dem Drehleiterwagen ruckzuck im Haus.
Er stellt die sachliche Frage nach dreiphasiger Einspeisung. Das wäre dann sogar für ihn teurer weil aufwändiger.
Daraufhin sagst du einphasig reicht, um dann zur polemischen Mehrfachsteckdose abzudriften, und unterstellst indirekt geiz-ist-geil. 🤦‍♂️


D708 schrieb:
Im Allgemeinen wird der Verbrauch bei diesen Fällen geschätzt und das „Gesparte“ darf man dann an den Versorger wieder abdrücken.
Ist dann wohl eine ähnliche juristische Argumentation wie die Schadensersatzforderungen gegen Raubmordkopierer: man unterstellt fiktive Verkäufe, die gar nicht unbedingt zustande gekommen wären, um die Schadenshöhe im Sinne des Klägers zu ermitteln.
 
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D708 schrieb:
Wenn ihr mit eurem Vermögen haftet für andere Personen, dann ist es euch auch schnell ziemlich wichtig, dass der Jenige kein Luftikus ist.
Grundsätzlich kann man dem Beitrag nur zustimmen: hier aber möchte ich widersprechen. Geprüfter Elektriker/-Meister wird man in Deutschland nicht durch Youtube-Videos - eine entsprechende Prüfung geht allen voraus.

Der eine hat ein teures "VDE-Zeitungsabo" und muss den Kauf teurer Markenmessgeräte nachweisen, der Andere hat nur die (technisch gleichen) Grundlagen. Diese Unterscheidung sorgt für eine unnötige Verknappung von Fachkräften.
 
mscn schrieb:
Nach deiner Definition von Insel wäre sie dann keine mehr, wenn der WR technisch (durch Konfiguration) in der Lage wäre, netzparallel zu arbeiten (auch wenn er das nicht tut)?
Sobald der WR sich auf das Netz des Versorgers aufsynchronisiert, ist er Netzparallel.
Wenn er seine eigene Netzfrequenz ohne äußere Referenz erzeugt, dann ist er Inselfähig. Hierbei muss der Inselbereich allpolig vom Versorgernetz getrennt sein.
Solche Wechselrichter sind baulich anders ausgelegt, man kann also nicht irgendeinen nehmen und ihm sagen, er soll jetzt den Inselbereich versorgen.
Viele dieser Wechselrichter haben noch einen Netzanschluss, dieser versorgt aber idr einen internen Ladeumrichter oder erlaubt bei erschöpfter Batteriekapazität, den angeschlossenen Netzbereich wieder ans Versorgernetz zu koppeln. Hierbei hat der eigentliche Inverter aber nie Kontakt zum Versorgernetz, also keine Möglichkeit einzuspeisen.
 
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Stanzlinger schrieb:
was gibt es denn da groß abzunehmen?
Das Problem ist, der Elektrofachbetrieb übernimmt damit sämtliche Verantwortung und Haftung der nächsten 5 Jahre gegenüber Dritte. Das gibt es nicht für Null Taler.
Deswegen sind BKW eine prima Sache. Dort ist kein Elektrofachbetrieb notwendig, da die Anlagen als steckerfertig deklariert werden. Über das Limit von 600W kann man sich streiten. Ich kenne Hausinstallationen mit Klingeldraht, da sind 600W schon bedenklich. Auf 600W hat der VDE sich geeinigt, dass da nicht reihenweise die Wohnungen abbrennen.
Stanzlinger schrieb:
Somit bleibt zwangsweise nur Gurilla PV.
Das hat was von einem bockigen Kind. Es kostet nur mehr Geld. Und die notwendigen Schutzeinrichtungen haben ihren Sinn. Geht die Wärmepumpe hops, weil die Anlage keine ausreichende Überschutzeinrichtung hatte, bzw noch nicht mal ne Erdung, ist man heil froh, wenn man einen hat, dem man in Regress ziehen kann.
Stanzlinger schrieb:
Das Hausnetz bricht ja auch nicht zusammen, wenn ich Backofenreinigung, Waschmaschine, Trockner, Klimaanlage, Wasserkocher und Staubsauger parallel laufen lasse...aber die unregelmäßigen 2 KW von der Sonne lassen dann das Haus abbrennen ^^ Und die unregelmäßigen 600 Watt von der Sonne sind OK, aber gleichmäßige3 00 Watt aus dem Akku über den selben WR für die Nachteinspeisung sind für das Netz nicht OK...das sind alles Regeln, die so unlogisch sind
Nicht alle Regeln sind logisch und gut. Aber wegen ein paar "schwarzen Schafen" direkt alles zu Verteufeln, ist auch ein bisschen über ambitioniert.
 
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