Binalog schrieb:
Das ist doch bei allen Mindeststandards Usus, z. B. Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz,... All diese Standards dienen dem Schutz des AN berechtigterweise vor Ausbeutung sowie physischer und psychischer Schäden.
Richtig Sie dienen dem Schutz des AN, aber haben beide Einfluss darauf? Dir wird ja ein "Mindest"-Wert vorgegeben, unabhägig davon was beide wollen.
Bestes Beispiel sind Minijobs: Studenten möchten neben dem Studium etwas verdienen, dort aber nicht viel arbeiten, damit das Studium nicht in Gefahr gerät.
Wir haben hier aber sowohl die zeitliche Eingrenzung (450,- / Mindestlohn = Monatshöchstarbeitszeit) als auch die finanzielle Eingrenzung (Mindestlohn x Stunden = nicht größer als 450,-€).
D.h. selbst wenn beide Seiten sagen würde "hey wollen wir nicht mit (gehen wir mal von 12,- Norm aus) 10€ machen?". Würde das gegen das Gesetz laufen. Wenn du eine Feier hast und du brauchst nur für diese Feier eine Aushilfe, die Feier geht aber über 8 Stunden, bekommst du Problem mit dem Arbeitszeitschutz gesetzt. Auch wenn du ein Team hast, die das alle Unterschreiben das die das wirklich wollen. Zählt nicht.
Also JA es ist zum Schutz der AN viel getan worden, aber hauptsächlich weil einige AG die Regeln gebrochen haben zu Nachteil aller dann.
Zespire schrieb:
Sind soweit ich weiß eher 30% unter 1500€ netto / 2000€ brutto.
Link es sind leider 10%. Ja Ost Deutschland ist speziell noch mal anders. Könnte mich auch darauf einigen das das in der Summe 15% ist, aber nicht 30%.
Das mit 1500,-€ netto ist vollkommen egal. Einzig Brutto zählt, warum? Weil netto bereits unterschiedliche Verhältnisse beinhaltet. Allein ein Unterschied von Steuerklasse 1 und 5 bei 2000,- Brutto bedeutet entweder 165,- Lohnsteuer oder 410,-. Kann der AG etwas dafür, dass der AN Steuerklasse 5 hat?
Zespire schrieb:
Minijob Grenze müsste auch erhöht werden bei 600€ ist die Zeit ausgeglichen.
Interessanter Ansatz. Gerade das möchte die CDU, gerade wegen besagter Mindestlohnauswirkungen. Contra der Gegenseiten "Das wäre ein Ausbau des Niedriglohnsektors". Wir kommen hier ebenfalls an den Punkt, ob man nicht über eine Dynamisierung des Gesetzes nachdenken könnte. Es würde aber bedeuten das dieser Minijobbereich immer existieren würde, also auch der negativ Bereich.
Zespire schrieb:
Der Rest macht für mich keinen Sinn der Gelernte muss nicht mehr verdienen sondern seinen Lebensstandart halten können.
Ich hoffe du arbeitest um folgendes zu verstehen.
Stell dir deinen Arbeitgeber vor und das der Mindestlohn auf 12,-€ steigt. Gehen wir weiter davon aus, dass du z.B. derzeit sagen wir mal 14,-€ verdienst.
Du bekommst als ca. 2500,- brutto und der "kleinste" derzeit 1670,-€. Durch die Anpassung auf 12,-€ würde er dann auf 2080,- € kommen. Wenn alle Arbeitnehmer in einem Unternehmen das respektieren, das sie also praktisch keine Lohnerhöhungen bekommen sondern nur die kleinsten, ja dann hast du recht dann haben wir kein Problem als solches. Wobei das eher selten der Fall ist. Als AG willst du ja auch eine gewisse Wertschätzung dem AN zugestehen. D.h. wenn der kleinste jetzt von 9,6 auf 12 klettert muss ich doch auch was mit dir machen.
Btw. wenn diese Anpassung (also deine 14,-€) nicht durchgeführt wird, haben wir den Effekt, dass der "Niedriglohnsektor" noch schneller anschwillt. Denn von unten ziehen wir eine Grenze und nicht alle verteilen sich nach oben weiter, bedeutet unten entsteht ein Becken.
Zespire schrieb:
Da hast du leider recht den die einzige andere Option wäre bei den Gewinnen anzusetzen und das wäre unzumutbar.
(Was leider nicht ob das als Sarkasmus laufen soll, werte das als solchen jetzt erstmal nicht).
Natürlich könnte man dort ebenfalls ansetzen, aber der Gewinn ist ja nichts anderes als "Lohn des Unternehmers" (soweit es keine GmbH etc ist). Aber dieses vorgehen kann man nur solange durchziehen bis der Gewinn Null ist. Was passiert bei einem Verlust? Zahlen die Arbeitnehmer Lohn zurück? Natürlich nicht, die haben ihre Arbeitskraft abgeliefert. Ich hoffe nur es sollte jedem klar sein, das dieses Argument "man kann doch auf Gewinn verzichten" nur solange gilt, wie Gewinn vorhanden ist.