hotzenplot schrieb:
man merkt du hast 0, in worten Null Plan vom SGB 2 ^^
ich verweise mal auf § 11 SGB II in Verbindung mit der fachlichen Weisung der BA
Deinen ad hominem Vorwurf kannst du dir sparen; zumal dein Verweis im Detail nur aufzeigt, wer hier tatsächlich keinen Plan hat...
Letztlich nimmst du dir damit ja nur selbst den Wind aus den Segeln, wie auch deine pauschale Behauptung, dass alles(!) was aufs Konto fließt als Einkommen zählen würde einfach falsch ist. Hierzu verweise ich einfach mal auf
§ 11a SGB II, in dem konkret alles das aufgeführt ist, was "aufs Konto fließt" aber eben doch davon ausgenommen ist.
Damit ist deine Aussage ohnehin schon als faktisch falsch zu bewerten.
hotzenplot schrieb:
als Einkommen zählt alles was aufs Konto fließt, darunter wird auch das Energiegeld zählen
Der erste Teil dieser Aussage ist - wie nachgewiesen - schlichtweg eines, nämlich Unsinn. Der zweite Teil (dicke Schrift) deiner Aussage ist nur die Wiederholung deiner Behauptung des vorausgegangenen Beitrags von dir; eine Behauptung, die es ja zu belegen galt:
hotzenplot schrieb:
Beim Thema Energiegeld profitieren nicht die Geringverdiener, sondern die reichen, denn bei den Geringverdiener, die Aufstocker sind, wird das Energiegeld ( so wie Kindergeld und co ) angerechnet!
Da bringst du einiges durcheinander; davon abgesehen, dass ich von dir gerne eine Quelle (also einen Nachweis) dafür hätte, wie und ob ein eventuelles Energiegeld angerechnet wird - bist du etwa Hellseher? - ist es eben nicht so wie von dir implizit angedeutet, dass die "Aufstocker" davon keinen Vorteil hätten.
Wo ist jetzt also der Nachweis dazu, dass dem so wäre? Oder doch Hellseher?
So zu tun als ob es eine Tatsache wäre, dass das Energiegeld angerechnet wird - obwohl viel eher das Gegenteil zutreffend ist - wirkt schon schwer unbeholfen.
https://www.heise.de/news/Energiege...gabe-der-Einnahmen-aus-CO2-Preis-5992441.html
Zudem soll das "Energiegeld" nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden.
https://www.gruene.de/artikel/kapitel-1-lebensgrundlagen-schuetzen
Bezieher*innen von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe profitieren ebenfalls, da das Energiegeld nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden soll.
Ist wohl... doof gelaufen?
Ich bleibe gespannt... :0)
hotzenplot schrieb:
nun bin ich mal auf deine Ausführung gespannt, wie der Aufstocker mehr Geld zur verfügung haben soll, wenn das Komplette Kindergeld ( 1. Kind 219 Euro ) komplett angerechnet wird
lol...
Aber gut... gerne, ich helfe ja wo ich kann.... ^.^
Nehmen wir beispielhaft eine Familie an, die einen Gesamtbedarf von 1.300€ hat. Das Gesamteinkommen aus Arbeit beträgt 1.200€ Brutto (sagen wir also: 1.000€ Netto) + Kindergeld 219€.
Damit hätte die Familie in Summe 1219€ monatlich ohne Aufstockung zur freien Verfügung.
Wenn die gleiche Familie nun aufstocken würde hätte sie ein anrechenbares Einkommen von 219€ Kindergeld + 900€ des Lohns. 300€ blieben anrechenfrei (Freibetrag - wie der sich berechnet findest du
hier).
1.300€ Bedarf minus 1.119€ "Einkommen" (219€ + 900€) ergibt eine Leistung vom Amt von 181€.
Das zur Verfügung stehende Gesamteinkommen für diese Familie wäre mit Aufstockung also 1000€ Netto-Lohn + 219€ Kindergeld + 181€ Aufstockung = 1.400€.
Wir halten fest:
Ohne Aufstockung 1.219€
Mit Aufstockung 1.400€
Damit bleibt meine vorausgegangene Aussage bestehen, die Ausführung liegt dir vor: Heißt in Summe mit Aufstockung steht am Ende - auch mit Kindergeld - mehr Geld zur Verfügung, als wenn auf die Aufstockung verzichtet wird.
Ebenfalls habe ich vorbeugend festgehalten, dass wenn man mit Wohngeld und Kindergeldzuschlag besser gestellt wäre, man auf eine Aufstockung gar kein Anrecht hätte - da dieses vorrangige Leistungen sind.
hotzenplot schrieb:
Erneut: Na... sie haben mit einer Erhöhung von Netto 50€ eben faktisch 50€ mehr Netto zur Verfügung. Was sonst? :0)
Da müssen sie auch nichts "zuzahlen", was faselst du da schon wieder für einen Quark zusammen...
hotzenplot schrieb:
wie großzügig von den Grünen
Naja, 250€ Brutto mehr ist eben 250€ Brutto mehr.
Wenn du jedoch eine noch höhere Erhöhung - wie die Linken - anstrebst darfst du das ruhig sagen.