Habedere schrieb:
PS: Wasserschaden wird ja praktisch nicht von der Garantie abgedeckt. Von der Gewährleistung des Händlers auch nicht?!
Was öfters passiert, ist dass Garantie und Gewährleistung als Gleich verstanden werden. Bei deiner Frage gehe ich aber nicht davon aus, dass du das falsch verstehst. Dennoch fasse ich mal kurz zusammen:
Garantie =
Zusatzleistung des Herrstellers oder des Händlers die an von ihnen bestimmten Bedingungen geknüpft ist.
Gewährleistung =
Im deutschen Recht als Nachbesserung im § 439 BGB behandelt und beschreibt, dass der Verkäufer verpflichtet ist einen Mangel an der Ware nachzubessern (Frist 2 Jahre, da der Anspruch danach verjährt §438 BGB). Hinzukommt die Beweislastumkehr §476 BGB, die aussagt, dass in den ersten 6 Monaten der Verkäufer nachweisen muss, dass die Ware Mangelfrei war (oft sehr schwer bis unmöglich), in den folgenden 1,5 Jahren muss der Käufer beweisen, dass die Ware von Anfang an nicht mängelfrei war. Und dauraus ergibt sich
umgangssprachlich die Garantie (erste 6 Monate) und die Gewährleistung (folgende 1,5 Jahre). Die hat aber rein gar nichts mit einer Zusatzgarantie des Herstellers zu tun.
Schön nachzulesen auf Wikipedia
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Meine Meinung:
Bei einem Wasserschaden müsstest du den Händler einen Mangel "unterstellen", bspw. das Handy hält keine 5 Minuten im Süßwasser aus (eigentlich müsstest du das beweisen, damit dir keine Absicht oder falsche Handhabung unterstellt werden kann). Erst dann ist der Händler zur Nachbesserung verpflichtet, es sei denn, er kann dir beweisen, dass das Handy bei der Übergabe mangelfrei war (was wie gesagt auch kaum machbar ist).
In der Praxis wird der Käufer auf den Schaden sitzen bleiben, außer der Verkäufer erweist sich als kulant.