3dfx-Tualatin
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Wie geht das konform mit Art. 19 der Internationalen UN-Menschenrechtskonvention von 1948, ich kann jegliche meinung äußern egal wie abstrus diese ist solange ich nicht zu direkter gewalt Mord und Totschlag aufrufe per "!"?
Bundesrecht geht über Landesrecht "Art. 31 GG" und Internationales-Völkerrecht geht über Bundesrecht "Art. 25 GG"...
Wenn ich der Meinung bin jemand ist ein "Arschloch" kann ich diese Meinung vertreten wie ich es für richtig halte und da zieht nichtmal Beleidigung!
Bundesrecht geht über Landesrecht "Art. 31 GG" und Internationales-Völkerrecht geht über Bundesrecht "Art. 25 GG"...
Wenn ich der Meinung bin jemand ist ein "Arschloch" kann ich diese Meinung vertreten wie ich es für richtig halte und da zieht nichtmal Beleidigung!