@Damien White
Vielleicht solltest du diese Dinge auch lesen UND verstehen.
Die Rechtsmaterien sind genau jene, die ein solches Vorgehen verhindern sollen - nämlich, dass wir uns alle wieder die Köpfe einschlagen und der Stärkste gewinnt.
Freiheit der Rede etc. ist nicht wider besseren Wissens und zu Schaden eines Dritten Dinge in die Welt zu posaunen. Wenn das wirklich deine Vorstellung ist, dann frage ich mich entweder, wie alt du bist oder wie du mit Scheuklappen so lange durch die Welt gehen konntest.
Egal ob ich auf der Straße oder im Internet jemanden diffamiere oder Lügner beschimpfe, das hat und muss Folgen haben. Ich kann mich da nicht auf Unwissenheit, Blödheit oder Redefreiheit berufen, wenn die Dinge, die ich behaupte, Anderen schaden. Ist das wirklich so schwer zu verstehen?
Wo wurde jetzt konkret jemand aufgrund seiner Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität gesperrt wie es bei § 1 steht? Richtig, nirgendwo.
Ich wiederhole nochmals: gesperrt wurde Trump für sein Öl ins Feuer gießen, der Anfachung von Gewalt und viele seiner Anhänger und rechten Recken, die undemokratisch und mit ständigen Lügen einen Umschwung herbeiführen wollten. Das ist keine (friedliche) Weltanschauung, das ist Hetze und bestimmt keine Meinung sondern eine gefährliche Gesinnung. Und diese Punkte sind valide in den Nutzungsbestimmungen von Twitter geregelt, beim Kontoanlegen akzeptiert und im Einklang etwa mit hiesigem Rechtsverständnis.
Die Sperre kann nur der erste Schritt sein - diese Leute sollten sich alle vor Gericht verantworten müssen, nämlich auf Basis der Gesetze, die du zitiert hast. Aber weil das erstens recht viele Fälle und zweitens die Ressourcen beschränkt sind, dauert das entweder oder man beginnt mit jenen, die prominent im Rampenlicht stehen.
Jene Mitmenschen, die friedlich zusammenleben wollen, so bunt sie alle sind, die haben nämlich das Recht in Frieden und Sicherheit zu leben und sich nicht vom Recht des Stärkeren unterdrücken zu lassen.
Exkurs
Deutsches Grundgesetz
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Österreichisches Bundesverfassungsgesetz
Artikel 1
(1) Jedermann hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit).
Meinungsfreiheit in Österreich
nach der Europäischen Menschenrechtskonvention
Art. 10
Freiheit der Meinungsäußerung
(1) Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen eine Genehmigung vorzuschreiben.
(2) Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit der Rechtsprechung.
Absatz (2) ist dir bestimmt nicht entgangen.
Der Gesetzgeber in Österreich schränkt weiter ein, zB im Strafgesetzbuch
Verhetzung
§ 283
(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs. 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verächtlich zu machen sucht.
Oder bekannter im Verbotsgesetz
§ 3h.
Nach § 3g wird auch bestraft, wer in einem Druckwerk, im Rundfunk oder in einem anderen Medium oder wer sonst öffentlich auf eine Weise, daß es vielen Menschen zugänglich wird, den nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht.
Vielleicht reden wir auch einfach aneinander vorbei, mir geht das nicht in den Kopf, dass du denkst, freie Rede bedeute, völlige Loslösung von anderen Normen.