LinuxMcBook schrieb:Das Stimmt so leider nicht mehr. Die Fälle, gerade wenn IT im Spiel ist (Windows Lizenzen, Musikkopien), sind mittlerweile so kompliziert, dass die Staatsanwaltschaften dazu übergegangen sind, dass Beweismittel einfach dem Geschädigten (oder vom Geschädigten beauftrage Firmen) zur Auswertung zu geben!
Dass dabei die Neutralität nicht mehr gegeben ist, wird anscheinen willentlich ignoriert. Aber wehe ein Schöffe äußert sich mal öffentlich, dass er "Kinderficker scheiße findet", dann muss gleich der ganze Prozess wegen Befangenheit wiederholt werden...
So schwierig ist das in diesem Fall ja gar nicht:
Original:
PcFritz:
Die Bilder stammen jeweils aus den gleichen Bereichen zweier auf den ersten Blick gleich aussehender Aufkleber. Und einen einfachen visuellen Vergleich darf man der Staatsanwaltschaft denn dann nun doch zutrauen. Es sei dahingestellt ob die sich die Mühe für jeden einzelnen Aufkleber machen, aber das steht auf einem anderen Blatt.
Die Verknüpfung zwischen Adresse und Lizenzkey kann aber meiner Meinung nach nur durch die Staatsanwaltschaft erfolgen (oder durch die NSA, aber das gehört hier nicht hin )