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Stehe zwischen 2 PC's, welchen von den beiden soll ich mir zulegen?

sdwaroc schrieb:
Starten tut er, nur hast du eben kein Betriebssytem. Nach dem BIOS ist also Schluss.

Ja das weiß ich, habe leider nicht das geld momentan für ne win 7cd bekomme erst nächsten monat taschengeld. Habe mich aber schon schlau gemacht und zwar gibt es ja eine 30 tage demo von win7 die werde ich dann erstmal benutzen, denke mal das geht so das man die dateien der testversion auf eine cd brennt oder auf einen stick zieht und diese dateien dann auf dem pc instaliert oder?
 
Sonst nimmst du so lange Ubuntu, dann kannst du wenigstens Surfen und sowas :)! Gibts auch als Live-Version, dann musst dus nicht mal installieren, einfach vom USB-Stick booten.
 
Ravage schrieb:
Bei Ebay kaufst du dir folgendes:
http://www.ebay.de/itm/MS-Windows-7.../221383900702?pt=Software&hash=item338b823e1e

Von Chip lädst du dir diese ISO.
http://www.chip.de/downloads/Windows-7-Professional-incl.-SP1-64-Bit_46356878.html

Wenn du ein Laufwerk hast: Brenn dir die ISO von Chip.
Wenn nicht: Nimm einen USB Stick und das Windows 7 USB Download Tool und lass die ISO auf den USB Stick extrahieren.

Bei Ebay kaufst du die Lizenz mit Dell-DVD. Diese Windows 7 Version ist leicht angepasst.
Die Lizenz darfst du trotzdem mit der originalen, unveränderten von Chip verwenden.

Edit: Jolly hats auch noch einmal beschrieben.

Also legal ist es nicht. Eine OEM-Lizenz bieten keine Lizenzmobilität. Sie ist an die Hardware, mit der sie gekauft wird, gebunden. In den Product Use Rights (PUR) von MS steht genau drin, was man darf. Was nicht drin steht, darf man nicht. Dies geht nur mit Volumenlizenzen mit Software Assurance (Sind aber auch nur Upgrade-Lizenzen). Rechtlich legal dürfen OEM-Lizenzen nur von Refurbishern wiederverwendet werden. Diese Lizenzen werden mit neuen Geräten/Occassionsgeräten verkauft. Die Microsoft verdient dann nochmals durch eine Gebühr, die erhoben wird.

Die Microsoft macht bei Privatanwender momentan aber nichts dagegen und das Urteil bei UsedSoft unterstützt den Verkauf von solchen Lizenzen natürlich (Dort geht es aber um Volumenlizenzen). Die MS geht daher auch nur gegen Firmenkunden vor, ausser einer verteilt/betreibt dies kommerziell.

Du musst eigentlich nur damit rechnen, dass der Key noch verwendet wird und ggf. nicht aktivieren kannst.

Ubuntu ist auf jedenfall gut, wenns auf der Hardware funktioniert und auf USB 3.0-Sticks als Live-Version gar nicht so langsam.

Bzgl. Windows: Windows 7 Home Premium oder Windows 8.1 sind für Heimanwendungen gedacht. Wenn du Windows 7 Professional kaufst, musst du beim Upgrade auch Windows 8.1 Professional kaufen, weil der Editionswechsel so nicht erlaubt ist.

Und hier sieht man den Vorteil bei Komplettkäufen: Diese Fragen/Probleme gibt es da gar nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und hier sieht man den Vorteil bei Komplettkäufen: Diese Fragen/Probleme gibt es da gar nicht.

Irgendeinen muss es ja geben. :D
Ergänzung ()

Ab er mal ganz ehrlich: ein wirklich Problem ist das nicht. Kauft man eine Lizenz greift man nie zur Home Premium, da die Professional genau so teuer ist.
 
cr4zym4th schrieb:
Also legal ist es nicht. Eine OEM-Lizenz bieten keine Lizenzmobilität. Sie ist an die Hardware, mit der sie gekauft wird, gebunden. In den Product Use Rights (PUR) von MS steht genau drin, was man darf. Was nicht drin steht, darf man nicht. Dies geht nur mit Volumenlizenzen mit Software Assurance (Sind aber auch nur Upgrade-Lizenzen). Rechtlich legal dürfen OEM-Lizenzen nur von Refurbishern wiederverwendet werden. Diese Lizenzen werden mit neuen Geräten/Occassionsgeräten verkauft. Die Microsoft verdient dann nochmals durch eine Gebühr, die erhoben wird.
...
Bzgl. Windows: Windows 7 Home Premium oder Windows 8.1 sind für Heimanwendungen gedacht. Wenn du Windows 7 Professional kaufst, musst du beim Upgrade auch Windows 8.1 Professional kaufen, weil der Editionswechsel so nicht erlaubt ist.

Und hier sieht man den Vorteil bei Komplettkäufen: Diese Fragen/Probleme gibt es da gar nicht.

Das ist nicht richtig.
Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Daher dürfen Sie diese Version auf jedem Rechner installieren und benutzen. Dies ist im Urteil vom 06.07.2000 des Bundesgerichthofes dokumentiert. (I ZR 244/97)
In der angehängten PDF-Datei kannst du den Urteilsspruch des BGH nachlesen.


Wer weiß, ob überhaupt auf Win8.1 gewechselt werden soll und wenn ja, was wäre, deiner Meinung nach, an Win8.1 Pro so nachteilig.

Komplettkäufe haben nur für den Händler Vorteile; der kann so seine Ladenhüter verramschen.
 

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JollyRoger2408 schrieb:
Das ist nicht richtig.

In der angehängten PDF-Datei kannst du den Urteilsspruch des BGH nachlesen.


Wer weiß, ob überhaupt auf Win8.1 gewechselt werden soll und wenn ja, was wäre, deiner Meinung nach, an Win8.1 Pro so nachteilig.

Komplettkäufe haben nur für den Händler Vorteile; der kann so seine Ladenhüter verramschen.


Das Urteil ist von 2000.
http://www.internetrecht-rostock.de/PC-Welt/OEM.htm

Die Lizenzbedingungen gelten für die damals veröffentlichte Software. Nicht aber für Windows 7 und 8

Erlaubt ist es aber trotzdem nicht. Es kommt aber wohl auf das Gericht drauf an:
Der darf
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gebrauchtsoftware-Politik-der-Nadelstiche-1710501.html
Der darf nicht
http://www.anwalt.de/rechtstipps/bg...-versionen-lizenzgebuehren-zahlen_024427.html

Der darf nicht, weil er die Sticker nicht mit dem Originalmedium veräussert hat.

und aus den PURs:
Proof of Purchase: OEM software can be sold only with “qualifying hardware.” So in order for the OEM license to be considered valid, the proof of purchase needs to identify both the software and the qualified hardware.

Die Rechtslage ist noch umstritten: EU bzw. DE sagt, du darfst, die MS schreibt, du darfst nicht. Sobald aber der Originaldatenträger nicht zusammen mit der Lizenz verkauft wird, pendelt der Wind gemäss den bisherigen Urteilen in Richtung MS. Die ganzen XP, Vista und Win 7-Sticker, die z.B. einzeln ohne Medium verkauft wurden, sind daher wohl verboten.
Die "Sicherungskopie" von den Recovery-Partitionen weiterzugeben als Medium ist auch nicht erlaubt.

bzgl. win 8.1 pro Upgrade nachteilig: Er müsste dann ein Windows 7 Professional haben. Upgrade von Windows 7 Home Premium auf Windows 8 Professional ist nicht erlaubt. Und von Windows 7 Professional auf Windows 8.1 (Ohne Zusatz) ist auch nicht erlaubt. Wenn er Windows 8.x als Volllizenz (OEM/FPP) kauft, spielt es keine Rolle.
 
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