KlaasKersting schrieb:
Leider basiert der Beitrag auf einer (eventuell unbewussten) Lüge.
Das ist mitnichten der Servicevertrag zu Windows 10, sondern zu den ganzen Webdiensten etc.
Also, um das nochmal klarzustellen, da sich KlaasKersting, der mich der "(eventuell unbewussten) Lüge" beschuldigt hat, bis jetzt nicht mehr geäußert hat:
Es gibt die MICROSOFT-SOFTWARE-LIZENZBESTIMMUNGEN, WINDOWS-BETRIEBSSYSTEM:
Code:
https://www.microsoft.com/en-us/Useterms/Retail/Windows/10/UseTerms_Retail_Windows_10_German.htm
Man sieht auch am Link, dass sich das auf Windows 10 bezieht. Kann man ansonsten aber auch googlen.
Dort findet sich wiederum z.B. unter Punkt:
1.b.
Zusätzliche Bestimmungen. Abhängig von den Möglichkeiten Ihres Gerätes, seiner Konfiguration und Ihrer Nutzung desselben gelten für Ihre Nutzung bestimmter Features, Dienste und Apps möglicherweise zusätzliche Bestimmungen von Microsoft bzw. Dritten. Bitte lesen Sie die Bestimmungen aufmerksam durch.
(i)
Einige Windows-Apps ermöglichen den Zugriff auf Onlinedienste oder erfordern den Zugriff darauf. Die Verwendung dieser Dienste wird mitunter durch separate Bestimmungen geregelt, wie z. B. durch den Microsoft-Servicevertrag unter (aka.ms/msa). Sie können diese Bestimmungen und Richtlinien unter den Nutzungsbestimmungen der Dienste oder in den Einstellungen der Anwendung einsehen. ...
Dort wird also auf "zusätzliche Bestimmungen" für einige "Features, Dienste und Apps" hingewiesen, die aber - wie erwähnt - als Bestandteil von Windows 10 mitinstalliert werden und deshalb eben auch Bestandteil der Windows 10 Lizensbestimmungen sind. Die fett markierte Verlinkung führt einen also zum Microsoft-Servicevertrag, aus dem ich zitiert habe und ist somit Bestandteil des Windows 10 Lizenzvertrages.
KlaasKersting schrieb:
Also nein, du trittst keine Rechte an deinen Dateien ab.
Das hatte ich so allgemein auch nie behauptet!
Ich hatte in
Beitrag 16 lediglich ein Zitat aus dem Service-Vertrag in den Raum gestellt.
Cool Master hat dann einen Beitrag weiter die Nutzung von one drive als Beispiel ins Spiel gebracht.
Und das passt ja auch. Sobald du auch nur ein einziges Angebot aus der langen Liste der MS-Dienste, Features und Apps wie z.B. onedrive, Office 365 oder Outlook (um nur mal ein paar mit "O" zu nennen!) nutzt, war's das mit deinem "geistigen Eigentum" und
Deinen Inalten. Dann hast du die "weltweite und lizenzgebührenfreie Lizenz ... zur Nutzung" abgetreten.
Allzu weit weg ist MS aber nicht vom generellen Zugriff auf Dateien. Auch wenn es dabei nicht um lizenrechtliche Interessen geht. Wie MS "pesonenbezogene Daten ... einschließlich ihrer Inhalte" behandelt, steht ja auch in meiner Signatur.
Interessant übrigens auch, dass in einer früheren Version dieser Datenschutz Erklärung der in Klammer stehende Hinweis "(wie der Inhalt Ihrer E-Mails in Outlook.com oder Dateien in privaten Ordnern auf OneDrive)" fehlte.
Denn lässt man die Klammer weg, steht da tatsächlich, dass MS nach Gutdünken auf
alle deine Dateien zugreift!
Die nachträglich hinzugefügte Ergänzung in der Klammer wirkt nur verharmlosend/verschleiernd. Es findet nur scheinbar eine Einschränkung auf outlook oder onedrive statt!
Beispiel zur Verdeutlichung:
Ich schaue gerne Streamingdienste (
wie Netflix oder Amazon Instant Video). D.h. aber nicht, dass es wirklich diese beiden oder nur diese beiden sind. Es könnte genauso gut z.B. Maxdome oder Watchever sein!