News Störerhaftung: Gesetzesvorschlag wirft neue Diskussion auf

Daniel

Lt. Junior Grade
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Apr. 2008
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Interpretation in den Gesetzen(-Texte)...
Sagt mal wieder alles.
 
In der Tat ich würde kein "offenes" WLAN anbieten. Wäre mir das Risiko nicht wert.
 
Ist heute denn überhaupt noch ein Gesetzestext so verfasst das er unmissverständlich ausgelegt werden kann? Irgendwie haben die Leute das früher besser hingekommen, wenn man bedenkt wie alt manche Sachen im GG schon sind und immer noch wunderbar angewendet werden können.
 
Nach einem Jurastudium und den Staatsexamen ist man vermutlich so weichgespült, dass man sich nicht mehr konkret ausdrücken kann.
 
Ich bin doch (bei zugegebenermassen tiefen Erwartungen) positiv überrascht.

Nun ist eindeutig festgehalten, dass sich Privatpersonen auch auf die Haftungsprivilegien berufen können.

Nach wie vor offen ist/war, ob das Haftungsprivileg auch Unterlassungsansprüche abdeckt (der Unterlassungsanspruch bildet die Rechtsgrundlage für die Abmahnungen). Kommt es zu einem Streitfall, muss das Gericht also auslegen, wie weit das Haftungsprivileg nun reicht. Bei dieser Auslegung ist auch die Begründung zur Gesetzesänderung zu berücksichtigen um herauszufinden, was der Gesetzgeber mit der Änderung genau bewirken wollte.

Und aus dieser Begründung geht doch deutlich hervor, dass das Haftungsprivileg auch die Störerhaftung abdeckt. ("Die Haftungsprivilegierung des Diensteanbieters nach § 8 Absatz 1 und 2 umfasst z.B. uneingeschränkt auch die verschuldensunabhängige Haftung im Zivilrecht nach der sog. Störerhaftung...").

Es ist unschön, dass dies nicht direkt im Gesetzestext steht aber ich bin froh, dass nun wenigstens ein eindeutiges Statement des Gesetzgebers vorliegt.
 
bluntman schrieb:
Nach einem Jurastudium und den Staatsexamen ist man vermutlich so weichgespült, dass man sich nicht mehr konkret ausdrücken kann.

Wieso kann?
Diese Unklarheiten sind gewollt. Wenn die Lobby das Gesetz nicht verhindern kann, wird es auf diese Weise manipuliert.
 
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