eshoxx schrieb:
Schön, wie man immer wieder versucht Argumente zu finden, um das eigene Handeln als "okay" zu verkaufen.
...
Immerhin haben wir Argumente.
Die MIFI hingegen hat keinerlei Zahlen und Fakten, mit der sie das Verbot von privatem, nicht-kommerziellem Austausch objektiv begründen könnte. Es gibt keine handfesten Hinweise, dass dadurch ein nenneswerter Schaden entstehen würde. Im Gegenteil.
(Die absurden Fantastilliarden-Schadenssummen, mit denen die MIFI aufgrund der völlig unbewiesenen und unlogischen Theorie um sich wirft, dass eine Kopie automatisch ein entgangener Kauf sei, lasse ich mal außen vor. Mit Schadensersatzansprüchen gegen einzelne Tauschbörsen, die mal eben das BIP des ganzen Planten überschreiten, machen die sich nur selbst lächerlich.)
Die Verfechter des alten Urheberrechts haben letztlich nur das "Argument", dass Kopieren verboten ist, und zwar aufgrund ihrer eigenen, eben damit begründeten Lobbyarbeit. Die ziehen sich argumentativ an den eigenen Haaren aus dem Dreck und es gibt Leute, die schlucken das auch noch.
"Raubkopieren" ist also illegal, weil es verboten ist...
Das derzeitige Urheberrecht ist aber nunmal kein Naturgesetz. Es ist nur von Menschen gemacht und kann von Menschen auch wieder geändert werden. Da gibt es keine gottgegebenen Ansprüche. Es basiert in weiten Teilen nicht auf Grundrechten, sondern ist eine schnöde Wirtschaftsregulierungsmaßnahme auf dem Niveau von Dosenpfand oder Ladenschlussgesetz. Konzipiert aufgrund der Umstände im letzten Jahrhundert.
Deshalb darf und muss man es in Frage stellen!
Der einzige Teil des Urheberrechts, der sich auf ein Grundrecht (das auf Eigentum) stützt und damit einen besonderen Status besitzt, ist das
Urheberpersönlichkeitsrecht. Also dass der Urheber das Recht hat, über die
Erstveröffentlichung zu entscheiden, dass niemand das Werk eines anderen als sein eigenes ausgeben darf oder das Werk eines anderen ohne dessen Einverständnis verfälschen usw.
Aber alles, wo es nur um die auf die erstmalige Veröffentlichung folgende kommerzielle Verwertung geht, hat nichts mit Grundrechten zu tun. Es gibt kein Grundrecht auf Profit, also erfolgreiche kommerzielle Verwertung von Eigentum.
Es gibt aber durchaus Grundrechte auf Informations- und Meinungsfreiheit, Telekommunikationsgeheimnis, Unschuldsvermutung, Verbot von Zensur usw.
In all das dürfte nur eingegriffen werden, wenn ansonsten gleich oder höherwertige Grundrechte bedroht sind. Das sind sie im Fall von Filesharing und Co. aber nicht.
Die MIFI soll sich gefälligst auf Geschäftsmodelle konzentrieren, die in einer Welt funktionieren, in der jeder Mensch das übergeordnete Recht besitzt, mit jedem anderen anonym, unbeobachtet und ungehindert Informationen auszutauschen. Die Urheber und Verwerter müssen ihre Profitinteressen diesen Grundrechten der Menschen unterordnen.
Durch das Urheberrecht sind keinerlei Überwachungs- oder Zensurmaßnahmen zu rechtfertigen. Es darf keine Beweislastumkehr, keine Sippenhaft und keine Selbstjustiz usw. geben.