@Holzinternet Das hat mit Wortklauberei nichts zu tun. Diebstahl und Softwarepiraterie sind zwei völlig verschiedene Straftatbestände, das fängt schon damit an, dass das Strafmaß bei Diebstahl immer bis 5 Jahre geht und bei Softwarepiraterie nur bis 3, wenn man es zu privaten Zwecken macht und endet damit, dass sich die gesamte Definition von Diebstahl nirgends mit der Definition von Softwarepiraterie deckt außer in dem Punkt, dass man sich etwas zu unrecht aneignet.
Da könntest du genau so gut sagen es ist Raub und der Unterschied zwischen Raub und Diebstahl sei nur Wortklauberei.
Was sind denn Kunstfälscher, die eine exakte Kopie eines Bildes anfertigen? Haben sie das Original gestohlen, sind also Diebe?
Nichts anderes ist Softwarepiraterie, du machst illegal eine Kopie von etwas.
Dazu kommt noch, dass es beim Straftatbestand der Softwarepiraterie, wie von dir zitiert, um "die unerlaubte
Vervielfältigung und Verbreitung " geht.
Also wenn man es nur für sich selbst lädt, ohne es weiter zu verbreiten, ist es noch mal ein anderer Straftatbestand, nämlich dann eine Urheberrechtsverletzung. Man nutzt etwas ohne die Rechte daran zu haben, hat es aber selbst weder vervielfältigt noch verbreitet. Das haben diejenigen getan, die die Software anbieten.
Geht man jetzt hin und gibt ein heruntergeladenes Spiel auf einer LAN an Freunde weiter, wären wir wieder bei Softwarepiraterie.
Aber damit schadest du dem Besitzer nicht mal ansatzweise so sehr, als wenn du wirklich das Spiel/die Software geklaut hättest.
Wenn 100.000 Personen sich Battlefield 5 illegal runterladen, kann EA es trotzdem noch Millionenfach verkaufen.
Wenn eine Person Battlefield 5 von EA stiehlt, kann EA es gar nicht mehr verkaufen, da sie nicht mehr im Besitz des Spiels sind.