Teilrückerstattung bei Garantie?

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hhk

Lt. Commander
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1.884
Hallo CB,

folgendes Szenario:

Grafikkarte vor 2 Jahren gekauft und genau 2 Tage vor Garantieende geht diese kaputt.
RMA Fall wird noch in der Garantiezeit eingeleitet (also genau 1 Tag nach dem Defekt, aber immernoch innerhalb der Garantie).
Grafikkarte wird an den Verkäufer und von da an den Hersteller geschickt.
Nach 1,5Monaten kommt der Verkäufer mit der Mail:

"Die retournierte Ware konnte seitens des Herstellers weder repariert noch
ausgetauscht werden, sodass wir Ihnen eine Gutschrift nach Abzug des
Gebrauchsvorteils in Höhe von XX Euro anbieten möchten (war ca. 40-50% vom ehemaligen Kaufpreis). Der
Gebrauchsvorteil setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis, der
voraussichtlichen Nutzungsdauer und dem Zeitraum, in dem Sie über die Ware
verfügten, zusammen. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie mit der Erstellung der
Gutschrift einverstanden sind. Dieses Guthaben kann entweder mit einer neuen
Bestellung verrechnet oder aber ausgezahlt werden."

Ich wollte erstmal eine neue Bestellung und diese damit verrechnen. Ging im Endeffekt doch nicht, weil die Karte über ein anderes Portal gekauft wurde. Ergo: Portal>Verkäufer>Händler.
Also so wie Saturn auf eBay.

Also geht nur noch die Teilrückerstattung.
Aber muss ich einen so geringen Preis akzeptieren?

Ich kann ja nicht jede 2 Jahre eine neue Grafikkarte kaufen?

Grüße,

hhk
 
Du hattest in der Zeit ja etwas von der Grafikkarte, und da ein Nachbessern bei so einem Markt kaum möglich ist...
 
Bitte, ich brauche etwas rechtsam gültiges und keine persönlichen Meinungen.
 
Nennt sich Zeitwertgutschrift und ist ein gebräuchliches Mittel. 50% ist noch ok, normalerweise ist diese nach 2 Jahren vllt. 30%.
 
Zuletzt bearbeitet:
hhk schrieb:
Bitte, ich brauche etwas rechtsam gültiges und keine persönlichen Meinungen.

Und Grundlage für eine Zeitwertgutschrift ist die Tatsache das du ~2Jahre damit gedaddelt hast, entsprechend ist das keine Meinung^^
 
Naja ist ein sehr kompliziertes Thema, einige die hart blieben haben in ähnlichen Fällen den vollen Kaufpreis oder eine neue Karte erhalten. Das ganze kann aber lange dauern und Nerven kosten. Letztendlich musst du die Garantie Bedingungen des Herstellers genau lesen und schauen ob dort steht das es eine Zeitwerterstattung gegeben kann.
 
Als Händler kann man sich auch auf die Beweislastumkehr berufen und dann stehst du komplett ohne da ;)
 
Da die "Garantie" eine rein freiwillige Leistung des Herstellers (oder Verkäufers) darstellt, kannst Du erstmal gar nichts verlangen; es ist nicht einklagbar (im Gegensatz zur Gewährleistung.)
Die gesetzliche Gewährleistung fällt hier flach, da es Dir unmöglich sein sollte, zu beweisen, dass der Defekt schon vor dem Kauf vorhanden war.

Ergo:
Das Angebot zur Auszahlung der Differenz zum Zeitwert von Seiten des Verkäufers ist als äußerst kulant zu bezeichnen.
Ich würde da auf jeden Fall zuschlagen.
 
Darf man erfahren von welchen Hersteller die Grafikkarte ist?
Den bei einigen Herstellern kann man die Garantie direkt abwickeln ohne Händler und so zeigt sich ein Hersteller auch kulant. Gibt es die Karte nicht mehr, dann geben dir einige das nächste aktuelle Modell mit einen kleinen oder gar keinen Aufpreis. In deinen Fall glaub ich, das der Händler dich abziehen möchte. Bedeutet er hat vom Hersteller eine Kulant Karte bekommen, die er für gutes Geld verkaufen kann und du sollst mit einen kleinen Betrag abgespeist werden. Ich wette mit dir, wenn du jetzt deine defekte Karte zurück einforderst, weil du sie einfach defekt bei Ebay verkaufen oder du selbst dich darum kümmern möchtest, das du diese nicht mehr zurück bekommen wirst. Er wird sich in Widersprüche bestimmt verwickeln.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gesetzlich gilt nur die Gewährleistung für 2 Jahre, allerdings müsstest du wegen der Beweislastumkehr nach >6Monaten nachweisen, dass der Grund, der zum Defekt geführt hat, tatsächlich schon beim Kauf vorhanden war, was ohne teure Gutachten ein Ding der Unmöglichkeit ist.
Garantie darüber hinaus ist immer eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers, und dafür kann er die Konditionen selbst festlegen...

Du kannst auch nicht erwarten, nach 2 Jahren den vollen Kaufpreis zurückzuerhalten, um dir davon eine neue, topaktuelle Grafikkarte kaufen zu können...
 
mfJade schrieb:
Als Händler kann man sich auch auf die Beweislastumkehr berufen und dann stehst du komplett ohne da ;)

Quatsch, man sollte nicht irgendetwas schreiben wenn man keine Ahnung hat was man eigentlich schreibt!
Beweislastumkehr gibt es nur bei Gewährleistung hier geht es aber um Garantie und das sind zwei komplett verschiedene Dinge!
 
Justan Image hat es gut erklärt... sei dankbar das du überhaupt was bekommst, eine rechtliche Grundlage (ohne das angesprochene Gutachten für die Beweislastumkehr im Gewährleistungsfall) gibt es bei Garantie nicht.
 
Hatte das gleiche Problem mal mit einem Mainboard (ging ca 1 Woche vor Garantieende kaputt). Wurde auch eingeschickt und dise wollten mir nur etwa 50€ (von ursprünlgich 90€) zurückgeben. Nachdem ich dem Shop (DiTech) dann etwa ein Monat auf den Geist gegangen bin haben sie mir ein komplett neues Mainboard (auch etwa 90€) gegeben und es um die 40€ aus "Kulanz" verbilligt, so dass ich nichts aufzahlen musst.
Mein Tip also: Bleib hartnäckig. Ruf öfter an. Geh auch mal persönlich hin und beschwer dich. Bleib aber freundlich! Die Mitarbeiter können 1. nichts dafür und werden dir 2. nicht helfen wenn du ungut zu ihnen bist.

Viel Glück
 
Hast du überhaupt Garantie? Wenn ja, wie sehen die Bedingungen aus?

Läuft das ganze im Rahmen der Garantie, dann gilt was die Bedingungen sagen. Falls dort bei Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur eine Gutschrift steht, dann ist es abgedeckt. Wenn die Garantie immer vorsieht Herstellermängel zu beheben, dann kannst du auf eben dies bestehen. Wie der Hersteller das dann macht ist seine Sache.

Übrigens gibt es auch bei der Garantie gewisse rechtliche Grundlagen. Diese gehört z.B. in aller Regel zu den Produkteigenschaften. Zudem ist eine versprochene Garantie auch zu gewähren, da es sich sonst mindestens um unlauteren Wettbewerb handelt, auch wenn man das nicht direkt den Kunden betrifft. Nur weil es eine freiwillige Leistung ist, kann man diese nicht beliebig verändern oder gar verweigern.
 
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obz245 schrieb:
Darf man erfahren von welchen Hersteller die Grafikkarte ist?
Den bei einigen Herstellern kann man die Garantie direkt abwickeln ohne Händler und so zeigt sich ein Hersteller auch kulant. Gibt es die Karte nicht mehr, dann geben dir einige das nächste aktuelle Modell mit einen kleinen oder gar keinen Aufpreis. In deinen Fall glaub ich, das der Händler dich abziehen möchte. Bedeutet er hat vom Hersteller eine Kulant Karte bekommen, die er für gutes Geld verkaufen kann und du sollst mit einen kleinen Betrag abgespeist werden. Ich wette mit dir, wenn du jetzt deine defekte Karte zurück einforderst, weil du sie einfach defekt bei Ebay verkaufen möchtest, das du diese nicht mehr zurück bekommen wirst. Er wird sich in Widersprüche bestimmt verwickeln.

Alternate.

Zum Thema Garantie:

Die Garantie ist etwas freiwilliges, das stimmt. Nur habe ich die Karte mit dem gewissen auf Garantieanspruch gekauft.
Das heißt also nicht, dass der Hersteller nach dem Kauf einfach sagen kann "Ja ne, ich glaube die Garantie ziehe ich mal lieber wieder zurück".
Dementsprechend gilt in diesem Fall "GARANTIE" und keine Gewehrleistung.

Habe jetzt mehrere verschiedene Meinungen gekriegt.
Ich glaube aber nicht, dass Alternate eine Top Grafikkarte gekriegt hat und mich jetzt über den Tisch ziehen möchte.
Dieser kleine Gewinn bei solch einem großen Unternehmen sind nur Peanuts.


~hhk
 
hier geht es aber um Garantie und das sind zwei komplett verschiedene Dinge!

Das stimmt zwar, aber wenn der Hersteller die Erstattung des Zeitwertes in den Garantie Bedingungen vorsieht, dann ist da nichts dran zu rütteln.


Das ist nicht der Hersteller, den nur dieser gibt eine Garantie, um die es hier geht. Und es wird sicher beim Kauf in den Garantiebedingungen (die du sicher nicht gelesen hast) folgendes gestanden haben "wenn ein Austausch nicht möglich (da z.B. Ersatz nicht mehr lagernd) dann Erstattung des Zeitwertes".

Den es gelten die Garantiebedingungen und nicht die universelle Aussicht auf bedingungslosen Austausch innerhalb von X Jahren.
 
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