Es gilt zumindest nicht grundsätzlich immer.foo_1337 schrieb:scheint aber nicht die Regel zu sein..
Ein Aspekt für so eine Entscheidung ist sicher auch, welche Infrastruktur bereits vor Ort ist. In einem Neubaugebiet Glasfaser statt Kupfer zu verlegen ist das Eine. Aber das nützt nur etwas wenn man auch eine Glasfaseranbindung nach außen ans Backbone hat. Das ist z.B. dann gegeben wenn die Telekom im Ort bereits FTTC ausgebaut hat. Dann liegt die Glasfaser ja bereits bis zu den Verteilerkästen, das kann man in der Regel sicher als Vorleistung nutzen. Wenn noch keine Glasfaser im Ort ist wird das aufwändiger.
Im Onlinekosten-Forum hatte jemand vor ein paar Wochen ein Beispiel gepostet, wo die Telekom die Versorgung eines Neubaugebietes rundheraus abgelehnt hat. Da war die Situation so, dass ein anderer Anbieter vor Ort FTTC ausgebaut hatte. Solange dieser keine Erschließungsambitionen für das Neubaugebiet zeigt hätte früher die Telekom die Verpflichtung gehabt zu versorgen. Das hätte sie dann wohl (mangels Glasfaser im Ort) mit Kupfer gemacht, und der lokale Anbieter hätte sich dann für FTTC die Leitungen gemietet.
Seit 1. Dezember 2021 liegt die Versorgungsverpflichtung nicht mehr automatisch bei der Telekom, sondern es wird notfalls von der Bundesnetzagentur ein Anbieter dazu verpflichtet. In obigem Beispiel wäre es naheliegend dass das der lokale FTTC-Anbieter wird.
In Zukunft wird es also wahrscheinlich noch seltener vorkommen, dass die Telekom Neubaugebiete mit Kupfer erschließt. Weil es ihr zukünftig gestattet ist in solchen Fällen auch gleich auf einen Ausbau zu verzichten. Es sei den sie wird durch die Bundesnetzagentur dann doch noch verpflichtet.