U-L-T-R-A schrieb:
Informationen über die von mir eingesetzte hardware/software fallen also darunter.
Nur dann, wenn die eingesetzte Hardware/Software Bezug auf den Nutzer (natürliche Person) nehmen und dieser dadurch idendifizierbar wäre.
Microsoft beteuert, dass dies in Windows eben nicht der Fall ist und die Daten anonymisiert und verschlüsselt übertragen werden, ohne dass dadurch Rückschlüsse auf die Person, die das System betreibt, gezogen werden.
Bei Transaktionen z.B. im Store (Software,- Hardwarekäufe) sieht die Sache anders aus, aber in dem Fall bedarf es der expliziten Zustimmung des Käufers, wenn dabei die Angabe personenbezogener Daten notwendig sein sollte.
Bei Onlinetransaktionen müssen immer persönliche Angaben wie Name, Vorname, Anschrift, Bankverbindung (Kreditkartendaten), E-Mailadresse usw. gemacht werden, denn andernfalls wäre eine solche Transaktion gar nicht durchführbar.
Ob die Erhebung von Telemetriedaten notwendig ist oder nicht, entscheidet alleine der Lizenzgeber. Wenn er sich bei der Erhebung an die gesetzlichen Vorgaben hält, dann ist das doch völlig in Ordnung.
Dem zustimmen muss man aber trotzdem nicht, in dem Fall wäre eine Nutzung der Software dann eben nicht möglich.