Micha45 schrieb:
Der in dem Artikel angeführte Test hat nicht die Bohne mit der DSGVO zu tun.
Ich hab doch sogar die entsprechenden Stellen zitiert. Wie stur kann man sein? Mir kommt es so vor als ständen wir zur Mittagszeit irgendwo in der Wüste und ich sage Guck mal. Die Sonne scheint und Du antwortest vor Hitze und schweißtropfend: Sonne? Nee. Da ist keine Sonne.
WTF?
Und gerade auch nach Deinem letzten Posting könnte einem das Gefühl beschleichen, das Du nur noch mit Schaum vor den Mund agierst. Das Du gar nicht mehr guckst, was man eigentlich schreibt sondern nur noch denkst: Der User ist nervig. Also schreibe ich einfach dagegen.
Ich sag nicht, das es so ist. Aber man könnte auf die Idee kommen.
Micha45 schrieb:
Deshalb ist die Überschrift irreführend. Windows 10 verstößt in keiner Form gegen die DSGVO, weder im Unternehmer-, noch im Privatbereich.
Richtig. Windows 10 als Solches verstößt nicht gegen die DSGVO. Es ging aber um die Frage, ob sich Windows 10 datenschutzkonform einsetzen lässt (selbstredend, das es sich dabei um einen Rechner handelt, auf dem personenbezogene Daten bearbeiten werden und/oder gespeichert sind). Vor allem in Hinblick auf die Telemetrie. Und genau das sollte die Untersuchung herausfinden (was Du vehement bestritten hast) und immer noch tust, obwohl ich die entsprechenden Abschnitte vom Artikel zitiert hab. Gut. Vielleicht reicht Dir das ja nicht. Dann gehen wir doch einfach mal direkt in den Report:
https://www.lda.bayern.de/media/baylda_report_09.pdf
Die Report dreht ich um die DSGVO und Themen dazu. Auf Seite 22 haben wir das Kapitel 3.4.
Dort heißt es:
Windows 10 und Telemetriedaten
So ist es übrigens auch in dem
Datenschutzkonferenz (DSK)-Online-Paper zu Windows 10 beschrieben:
Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verlangt von Verantwortlichen beim Einsatz von Windows 10, die datenschutzkonforme Verarbeitung personenbezogener Daten sicherzustellen. Dies bedeutet für die Verantwortlichen derzeit einen erheblichen Aufwand. Er ließe sich minimieren, wenn Microsoft den Verantwortlichen einfache Möglichkeiten insbesondere zur permanenten Deaktivierung aller Datenübermittlungen bereitstellen würde.
Die DSK hat sich entschlossen, dem Arbeitskreis Technik den Auftrag zu erteilen, eine datenschutzrechtliche Positionierung zum Einsatz von Windows 10 zu erarbeiten und diese zur Grundlage eines weitergehenden, vom LDA Bayern zu koordinierenden Dialoges mit Microsoft zu datenschutzrechtlichen Fragestellungen zum Produkt Windows 10 zu machen.
Ich hoffe, wir sind uns bis hier hin schon mal einig, das es bei der Untersuchung um den DSGVO-konformen Einsatz von Windows 10 im Zusammenhang mit der Telemetrie ging.
Wenn nicht, was spricht Deiner konkreten Ansicht nach dagegen???
Wenn wir so weit sind, können wir uns dann auch mit dem Ergebnis auseinander setzen. Da sehe ich Diskussions- und Klärungsbedarf. Aber wenn es schon an den einfachen Voraussetzungen scheitert, brauchen wir drüber gar nicht zu reden.
Ich schreib jetzt trotzdem mal etwas dazu, falls sich jemand anders dafür interessiert (oder Du doch noch zur Vernunft kommst):
In dem oben verlinkten Dokument heißt es zur Windows 10 Telemetrie abschließend:
Sollte sich dieses Ergebnis beim realen Einsatz von Windows 10 bei Unternehmen bestätigen,
dann stellt zumindest der Umgang mit Telemetriedaten bei Windows 10 Enterprise (auch in verwalteten Umgebungen) keinen datenschutzrechtlichen Hinderungsgrund eines Einsatzes dieses Betriebssystems dar.
Ahja. Ok.
Bleibt natürlich erst mal noch die Frage offen, ob das gemeint ist wenn man die Telemetrie abschaltet (was in den Abschnitten davor zur Sprache kommt) oder nicht.
Es ist aber eher davon auszugehen, das das die abgeschaltete Telemetrie meint. Denn der letzte Satz lautet:
Wie dagegen der Einsatz von Windows 10 Pro bei Verantwortli- chen zu bewerten ist, bei dem die Telemetriedaten zwar reduziert, aber bekanntlich nicht komplett abgeschaltet werden können, könnte möglicherweise ein weiterer Arbeitsauftrag der Datenschutzkonferenz (DSK) werden.
Der bezieht sich also auf die Pro-Version. Dort ist die Telemetrie nicht komplett abschaltbar. Inwieweit das zu Konflikten mit der DSGVO führen kann, ist
offen gelassen.
Da steht also nix von wegen: Telemetrie ist unbedenklich oder so.
Aber jetzt mal so unter uns, um uns ein bisschen ein eigenes Bild zu machen:
Was haben die da eigentlich untersucht? Details sind nicht bekannt, aber wie wissen so viel, dass die einen Rechner mit der Windows 10 Enterprise Version 1909 hatten.
Da haben die einmal geguckt, ob sich die Telemetrie deaktivieren lässt. Das lässt sich wohl. Mit dem Telemetry-Level "Security". Nach der Deaktivierung hat man dann von außen geguckt, ob das auch stimmt. Also ob noch irgendwelche (Telemetrie)Daten übers Netz gehen. Gingen nicht. Anscheinend lässt sich Windows 10 Enterprise bei abgeschalteter Telemetry tatsächlich DSGVO-konform betreiben.
Inwieweit Telemetriedaten selbst unbedenklich sind, das geht weder aus dem Artikel noch aus dem Report eindeutig hervor.
Anzumerken ist, das man halt anders als bei Telemetrie aus nicht einfach von außen im Netzwerk gucken kann, wie die Daten aussehen. Die sind nämlich verschlüsselt. Zwar stellt Microsoft das Diagnostic Data Tool zur Verfügung. Aber da weiß man halt nicht, was das macht. Ob es z.B. wirklich alle Daten anzeigt. Man macht auf einer Blackbox ein Blackbox-Test.
Und das Diagnostic Data Tool ist ja auch nicht von einer unabhängigen Stelle, sondern genau von der Firma, dessen Produkt man überprüfen möchte.
Da bleiben also auf jeden Fall Zweifel angebracht. Der einzig bisher verifizierte Weg ist daher die komplette Abschaltung der Telemetrie. Und selbst das unter Vorbehalt, weil jedes Update das System ja wieder ändern kann.
Micha45 schrieb:
Microsoft ist hierbei gegenüber den Unternehmen selbst nicht in der Pflicht
Das hab ich so auch nicht behauptet. Vielleicht hast Du es Dir im Kopf dazu gedichtet. Aber da kann ich selbst herzlich wenig dran machen.