Ismael11
Lieutenant
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mkdr schrieb:Find ich absolut nicht in Ordnung. Wenn er die Rechte lange vor den Spielen (Witcher3) abgetreten hat ist das halt so. Pech nennt man das dann glaub ich im Volksmunde. Ich hätte ihm noch mal großzügig 7000 Euro angeboten als einmalige Kulanz-Zahlung. Wenn er die ablehnt, gar nichts und ihm dann die Gerichtskosten aufgedrückt wenn er klagt, und natürlich krachend verliert.
Nur das er eben nicht krachend verliert, sondern Du wahrscheinlich am Ende blechen musst ;-) Ich nehme an, niemand hier kennt die polnische Rechtslage genau und schon gar nicht den Vertrag. Aber auch im deutschen Urheberrechtsgesetz gibt es Nachzahlungsmöglichkeiten:
Urheberrechtsgesetz - § 32 Angemessene Vergütung
(1) Der Urheber hat für die Einräumung von Nutzungsrechten und die Erlaubnis zur Werknutzung Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung. Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, gilt die angemessene Vergütung als vereinbart. Soweit die vereinbarte Vergütung nicht angemessen ist, kann der Urheber von seinem Vertragspartner die Einwilligung in die Änderung des Vertrages verlangen, durch die dem Urheber die angemessene Vergütung gewährt wird.
Und das ist auch richtig so. Stell Dir nur mal vor, die Rowling wäre ihre Harry Potter Bücher nicht losgeworden und irgendwann hätte ein Verlag gesagt, ja komm, hier haste 5000 € und wir bringen das raus. Der Verlag macht etliche Millionen mit einem der wirtschaftlich erfolgreichsten Bücher der letzten Jahrzehnte und Rowling geht mit 5000 € nach Hause. Da heißt es eben nicht, Pech gehabt, sondern nachträglich die Vergütungsklauseln anpassen. Ich vermute mal, dass das polnische Recht eine ähnliche Klausel enthält. Dann würde ich das genauso machen, wie der Autor. Mir ist der Knabe allerdings trotzdem unsympatisch, weil er immer über die Spiele gelästert hat. Das ist kein guter Stil. Und wie hier bereits jemand anderes geschrieben hat: Auch ich habe mir die Bücher erst gekauft, nachdem ich die Spiele kennengelernt hatte und höchstwahrscheinlich wären mir die Bücher ohne die Spiele niemals aufgefallen.
Edit: danke @ildottore habe daneben gegriffen. Es ist § 32a, s.u.. Botschaft bleibt aber die Gleiche.
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