Schredderr schrieb:
Im Rest deiner Argumentation wird es gruselig, warum sollte man zwei klar unterschiedlich definierten Begriffen das selbe Wort zuweisen?
Daran ist überhaupt nichts gruselig und ich habe dir die entsprechende Begründung auch genannt.
"Es existiert das Fliegende Spaghettimonster."
"Es existiert ein Tier der Gattung Canis."
Beide Aussagen unterscheidet rein syntaktisch nichts voneinander. Trotzdem ist eins davon eine Tatsachenbehauptung, während das andere eine Meinungsäußerung darstellt.
Dieser Unterschied lässt sich nur feststellen, wenn man bereits weiß, um was es sich bei der jeweiligen Aussage handelt.
Die Folge: Die Differenzierung zwischen den Worten "Tatsachenbehauptung" und "Meinungsäußerung" bietet keine neue Information.
Wenn ich nicht weiß, ob die beiden Aussagen jeweils Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen sind, kann ich sie nicht entsprechend benennen. Wenn ich es weiß, dann ist die Beschreibung der Sätze als Tatsachenbehauptung Resp. Meinungsäußerung kein Informationsgewinn, denn diese Information muss beiden Gesprächsparteien bereits bekannt sein, um die Aussagen derart bezeichnen zu können.
Die beiden Aussagen einfach als ein "Pokogama" zu bezeichnen hätte den exakt gleichen Informationsgehalt. Wenn ich weiß, ob etwas verifizier- oder falsifizierbar ist, dann weiß ich es. Wenn nicht, dann nicht.
Schredderr schrieb:
Kontextbezogen kann die erste Aussage natürlich auch als Meinung betrachtet werden, da die Aussage im gleichen Sinn wie die zweite verstanden wird.
Eine Tatsachenbehauptung wird nicht zu einer Meinungsäußerung, nur weil man "Ich bin der Meinung" voranstellt.
Das wurde juristisch so festgestellt. Ich stimme mit dieser Rechtsauffassung bzgl der Definition zur Tatsachenbehauptung überhaupt nicht überein, aber so konsequent solltest du dann schon sein.
Die Aussage ist also auch "kontextbezogen" weiterhin eine Tatsachenbehauptung, weil die Aussage verifizierbar ist. Es ist also insbesondere so, dass selbst die 2. Aussage weiterhin eine Tatsachenbehauptung darstellt.
"Auch wenn diese Behauptung mit Zusätzen wie „ich meine“ oder „ich denke“ versehen wird, ändert das nichts daran, dass es alleine auf die Beweisbarkeit ankommt."
https://www.wbs-law.de/medienrecht/persoenlichkeitsrecht/schutz-der-ehre/
Kann auch gerne bei Bedarf das Urteil, welches ich vorhin meine ich noch dazu gesehen habe, wieder raussuchen, sofern das Interesse daran besteht.