Übergriffe in Köln und Einstellung zur Fremdenfeindlichkeit

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letztlich läufts doch darauf hinaus: "wie du hast kein pass oder kannst dich sonstwie nicht ausweisen? glückwunsch dann vergessen wir dein vergehen einfach, mach nur weiter so und viel spass dabei"

während der "doofe ehrliche" mit ausweisdokument wenigstens bei einer wiederhohlung eins auf den deckel bekommt.

und das kanns doch nicht sein egal ob einheimischer oder von anderswo
 
Mustis schrieb:
@ seahawk.
Das ist es zunächst erstmal nur wenn er kein aktives asylverfahren laufen hat und er geduldet in de sich aufhält. Das verhält sich dann mit dem vermerk herkunft unbekannt wie bei einem staatenlosen.

Das ist völlig egal, denn die Ausweispflicht / Passpflicht ist in Deutschland unumgänglich. Der Flüchtlingsausweis oder auch temporär die Registrierung in seiner Unterkunft dienen als Ersatzdokument. §78a des Aufenthaltsgesetzes regelt das. §48 regelt auch ganz klar, dass ein Ausländer seine Dokument den Behörden auf Verlangen vorzulegen hat. Und §64 Asylgesetz legt fest, dass die Ausweispflicht mit der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung erfüllt wird.
 
@seahawk
Das ist richtig. Und worauf basieren die Angaben in diesen Dokumenten?

Es geht um den Punkt, dass die vorhanden Daten unmöglich auf Korrektheit verifiziert werden können. Zumindest in einem einigermaßen überschaubaren Zeitrahmen. Das macht den Umgang mit Ausweislosen ja so kompliziert. Die einzige Quelle der Daten sind die Angaben der Personen selbst. Und was bringen mir Daten, die ich nicht auf Korrektheit verifizieren kann? Genau nichts! Wer es drauf anlegt vernichtet diese wieder und macht neue Angaben. Um das zu umgehen müssten in der Tat diese Personen allesamt in Haft genommen werden bis der Fall abschließend geklärt ist und der Täter vollständig in der deutschen Bürokratie erfasst ist. Viel Spass dabei wenn das aufgrund jeden Bagatel Falles gemacht wird...
Ich wiederhols gern: Was sein sollte weiß ich genau. Das ändert nichts daran, dass die praktische Umsetzung derzeit mit dem vorhanden Personal schlicht unmöglich ist. Um diesem Problem vollumfänglich gerecht zu werden, müssten Polizei, Gefängnisse und Behörden massiv aufgestockt werden.

@Surtalnar
Die Quelle ist nicht unseriös. Der Seitenbetreiber bezieht seine Daten unter anderem aus Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Weltsprache

Dort sind dann die weiterführenden Quellen genannt. Unter anderem Statista.de
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mustis schrieb:
Ich wiederhols gern: Was sein sollte weiß ich genau. Das ändert nichts daran, dass die praktische Umsetzung derzeit mit dem vorhanden Personal schlicht unmöglich ist. Um diesem Problem vollumfänglich gerecht zu werden, müssten Polizei, Gefängnisse und Behörden massiv aufgestockt werden.

sorry aber hier geht deine Phantasie mit dir durch

sobald ein flüchtling sich regestriert hat exestieren Fingerabdrücke

hat er sich nicht regestriert und wird ohne Papiere aufgegriffen und es besteht zweifel an seine angaben ( alter,nationalität usw ) muss die Polizei aus Amtswegen ein Verfahren einleiten, wegen verdacht der illegalen einreise bzw illegalen Aufenthalt

es ist zur zeit politisch nicht gewollt, daher diese Verfahrensweise
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es prima wie Deutschland mit den Flüchtlingen umgeht. Ich finde die Sache in Köln war verabscheuungswürdig da ich Gewalt strikt ablehne. Ich vermute das die meisten Flüchtlinge mitbekommen was passiert und das man hier über sowas redet. Allerdings beschränkt sich die Problematik nicht nur auf die Flüchtlinge. Auch eine Gruppe deutscher junger Männer kann sich stark danebenbenehmen. Es haben wesentlich mehr Deutsche Straftaten gegen Flüchtlinge verübt wie andersrum, alleine die ganzen Brand und Mordanschläge und Fälle von Volksverhetzung. Mohamed hat ja auch ein deutscher entführt und ermordet.
Die Flüchtlinge finden bedingt durch ihre Sprache und das Aussehen nur schwierig halt in der Gesellschaft. Die müssen dafür schnell den Staat und Bürokratie zu spüren bekommen. Am besten viel Bürokratie damit die mit Prozessen beschäftigt werden. Ein bisschen Strenge schadet dabei nicht =D Ist wie Kindererziehung.

Wie ein guter Nazi hoffe ich, dass die Kriegsgebiete bald wieder befriedet werden, damit diejenigen schnell wieder in Ihre Heimat zurückkommen die es nicht anders wollen. Aber vielmehr hoffe ich das sie Gefallen an unserer Freiheit finden. Denn es sind diese Menschen die aus dem Abgrund kommen ,welche den Wert der Freiheit und des Friedens erkennen, ehren und pflegen können.
 
hotzenplot schrieb:
sorry aber hier geht deine Phantasie mit dir durch

sobald ein flüchtling sich regestriert hat exestieren Fingerabdrücke

hat er sich nicht regestriert und wird ohne Papiere aufgegriffen und es besteht zweifel an seine angaben ( alter,nationalität usw ) muss die Polizei aus Amtswegen ein Verfahren einleiten, wegen verdacht der illegalen einreise bzw illegalen Aufenthalt

es ist zur zeit politisch nicht gewollt, daher diese Verfahrensweise
Aha
http://www.igfm.de/menschenrechte/hilfe-fuer-den-notfall/illegal-in-deutschland/#c1064
Ist die illegale Einreise beziehungsweise der Aufenthalt strafbar?
Rechtlich betrachtet ist sowohl die illegale Einreise, der illegale Aufenthalt als auch der Versuch der illegalen Einreise strafbar (siehe auch: § 95 I Nr. 3 und III AufenthG). Nach den allgemeinen strafrechtlichen Regelungen sind auch die Anstiftung und die Beihilfe zu diesen Delikten strafbar. Wird diese auch noch gewerbsmäßig und/oder bandenmäßig betrieben, kommen dabei Schusswaffen zum Einsatz oder kommt ein Eingeschleuster zu Tode, so ist das zu erwartende Strafmaß besonders hoch.

Allerdings ist der Begriff der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes gesetzlich nicht definiert und dadurch schwer als Straftat zu identifizieren, sodass tatsächlich ein Großteil der eben genannten Handlungen straffrei bleibt. So ist es beispielsweise nicht strafbar mit einem Touristenvisum einzureisen, um dann über den dort bewilligten Zeitraum hinaus zu bleiben, beziehungsweise eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Durch die Einreise mit einem Touristenvisum liegt ein Aufenthaltstitel vor und strafrechtlich verfolgt werden könnte nur die Erwerbstätigkeit ohne Aufenthaltstitel. Bei einem Aufenthaltstitel handelt es sich um eine befristete oder unbefristete Erlaubnis, sich in Deutschland aufzuhalten oder ins Land einzureisen. (§ 4 AufenthG)

Der illegale Aufenthalt ist hingegen nach § 95 Aufenthaltsgesetz eindeutig eine Straftat. Die Strafe wird jedoch häufig nicht verhängt, da eine Abschiebung erfolgt. Der Aufenthalt ist nicht strafbar, solange ein Asylantrag gestellt aber noch nicht beschieden wurde. Wenn eine Duldung vorliegt, entfällt die Strafbarkeit des illegalen Migranten (§ 95 I Nr. 2c AufenthG). Die Duldung bedeutet: die "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie begründet jedoch keinen rechtmäßigen Aufenthalt und stellt keinen Aufenthaltstitel dar. Demnach beinhaltet sie auch keine Arbeitserlaubnis, allerdings kann für den Zeitraum der Duldung die Aufnahme der Erwerbstätigkeit gestattet werden.

So und jetzt steht da jemand ohne Ausweispapiere und ohne die Möglichkeit dessen Identität zweifelsfrei zu klären, da es bspw. keine Möglichkeit des Fingeradruckabgleichs o.ä. gibt. Ein Staatenloser.
Was willst du mit dem machen? Anzeige schreiben, verurteilen, in den Knast stecken? Und dann? Danach? Abschieben? Wohin?
Ergänzung ()

Unyu schrieb:

Das Schmierblatt Zeit hast du offenbar nicht gelesen:

"Seit Monaten ist Sachsen das unsympathischste deutsche Bundesland;
[...]
Der Vorzeige-Sachse dieser Tage, [...] Es ist ein Frührentner aus Freital, [...] Beim Bier vor einer Kneipe sitzend, reckte er den Arm zum Hitlergruß."

linkser schrieb:
Lieber Unyu, du hast schon gelesen, dass der entsprechende Artikel in der Zeit eindeutig als "Kommentar" gekennzeichnet ist, oder? (http://www.zeit.de/2015/34/sachsen-austritt-bundesrepublik-rechtsextremismus-pegida). Und der ganze Kommentar ist sicherlich polemisch aber in meinen Augen auch eindeutig als polemischer Kommentar identifizierbar.
Danke linkser für die Verlinkung des Kommentars. So ergibt sich der Gesamtkontext anstatt nur ein paar Provokante Einteiler zu zitieren.
Natürlich ist der Kommentar provozierend, dies aber zurecht.

Unyu schrieb:
Unsere Ahnen sind nicht mit dem Panzer nach Moskau gefahren, um 70 Jahre später das Land freiwillig abzutreten.
Da bleibt einem glatt die Spucke weg bei solchen Ansagen. Da würde ich glatt sagen das die "Zeit" mit ihrem Kommentar gar nicht so falsch lag.
Aber gleich wird gejammert man würde in eine Ecke gestellt werden. Dann erkläre doch mal was du uns mit diesem Satz eigentlich mitteilen wolltest. :rolleyes:
Ergänzung ()

Zhalom schrieb:
Mohamed hat ja auch ein deutscher entführt und ermordet.
Richtig, wo blieben eigentlich da die Demos von unseren "besorgten Bürgern"?
 
Zuletzt bearbeitet:
Conceptions schrieb:
Richtig, wo blieben eigentlich da die Demos von unseren "besorgten Bürgern"?

Und wieso hat man uns nicht alle deswegen als Kindermörder verurteilt? Weil das nur ein Einzelfall war und man eine gesamte Bevölkerungsgruppe nicht für das Verhalten Einzelner verantwortlich machen kann? Ach...
 
Mustis schrieb:
@seahawk
Das ist richtig. Und worauf basieren die Angaben in diesen Dokumenten?
...

Dann wäre es ein guter Grund diesen Menschen einmal erfassungsdienstlich zu behandeln und damit eine definitive Grundlage für zukünftige Angaben zu schaffen.

Dass es gegenwärtig nicht praktikable ist, sehe ich auch so.
 
Zuletzt bearbeitet:
Conceptions schrieb:
Allerdings ist der Begriff der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthaltes gesetzlich nicht definiert und dadurch schwer als Straftat zu identifizieren, sodass tatsächlich ein Großteil der eben genannten Handlungen straffrei bleibt.

§ 14
Unerlaubte Einreise; Ausnahme-Visum

(1) Die Einreise eines Ausländers in das Bundesgebiet ist unerlaubt, wenn er
1. einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Abs. 1 nicht besitzt,
2. den nach § 4 erforderlichen Aufenthaltstitel nicht besitzt,
2a. zwar ein nach § 4 erforderliches Visum bei Einreise besitzt, dieses aber durch Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkt oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichen wurde und deshalb mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder annulliert wird, oder
3. nach § 11 Absatz 1, 6 oder 7 nicht einreisen darf, es sei denn, er besitzt eine Betretenserlaubnis nach § 11 Absatz 8.

(2) Die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden können Ausnahme-Visa und Passersatzpapiere ausstellen.

http://dejure.org/gesetze/AufenthG/14.html

so so nicht gesetzlich definiert ^^

Der illegale Aufenthalt ist hingegen nach § 95 Aufenthaltsgesetz eindeutig eine Straftat. Die Strafe wird jedoch häufig nicht verhängt, da eine Abschiebung erfolgt. Der Aufenthalt ist nicht strafbar, solange ein Asylantrag gestellt aber noch nicht beschieden wurde. .[/spoiler]

das rot makierte bitte lesen

Nationale Asylverfahren entscheiden, welche Asylbewerber internationalen Schutz bekommen und damit als Flüchtlinge gelten.

http://www.unhcr.de/mandat/asylsuchende.html

das heisst im Klartext, solange kein antrag gestellt, solange ist er als flüchtling in dem jeweiligen Staat nicht zu betrachten

So und jetzt steht da jemand ohne Ausweispapiere und ohne die Möglichkeit dessen Identität zweifelsfrei zu klären, da es bspw. keine Möglichkeit des Fingeradruckabgleichs o.ä. gibt. Ein Staatenloser.
Was willst du mit dem machen? Anzeige schreiben, verurteilen, in den Knast stecken? Und dann? Danach? Abschieben? Wohin?

§ 60 AufenthG regelt , wohin er abgeschoben wird, ^^
http://dejure.org/gesetze/AufenthG/60.html

im übrigen schreibt die Genfer Flüchtlingskonvention vor, das der Flüchtling " unverzüglich " zu melden hat, damit er sich nicht illegal aufhält

http://www.unhcr.de/fileadmin/recht...cr_stellungnahmen/FR_GFR-HCR_Art31_052004.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Deliberation schrieb:
Hast Du das falsch verlinkt? In §60 steht genau das Gegenteil zur Beantwortung der Frage, wohin ein Flüchtling abgeschoben werden darf. Dort geht es um das "Verbot der Abschiebung".

anscheinend liesst du nur die Überschrift und nicht die einzelnen Punkte

§ 60 regelt klip und klar, wo das verbot der Abschiebung gilt

er darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit gefährdet ist

wenn man nicht weiss, woher er kommt, regelt es Dublin, nämlich zurück an die eu aussengrenze. da seit 2011 ein abschiebeverbot nach Griechenland gilt, ist Ungarn der nächste Staat der nach Dublin zuständig ist
 
Zuletzt bearbeitet:
hotzenplot schrieb:
anscheinend liesst du nur die Überschrift und nicht die einzelnen Punkte

Wieso ist hier eigentlich kaum jemand in der Lage, eine sachliche Frage sachlich zu beantworten? Diese Form von persönlicher Anfeindung finde ich anstrengend und beschämend für den, der sie anwendet.

hotzenplot schrieb:
§ 60 regelt klip und klar, wo das verbot der Abschiebung gilt

er darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit gefährdet ist

Wenn ich die Diskussion recht verfolgt habe, ging es aber um die Frage wohin abgeschoben werden darf und nicht wohin nicht abgeschoben werden darf.

hotzenplot schrieb:
wenn man nicht weiss, woher er kommt, regelt es Dublin, nämlich zurück an die eu aussengrenze.

Wo steht das in §60?

hotzenplot schrieb:
da seit 2011 ein abschiebeverbot nach Griechenland gilt, ist Ungarn der nächste Staat der nach Dublin zuständig ist

Ich bezweifle, dass Ungarn das ebenso sieht. Ungarn ist ein souveräner Staat, der seine Einstellung zur Aufnahme von Flüchtlingen bereits mehrfach eindrucksvoll dargestellt hat. Asylbewerber dorthin abzuschieben, halte ich für eine unrealistische Option.

Außerdem bezweifle ich, dass dies eine Lösung für die Übergriffe in Köln ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
es war keine persönliche Anfeindung, sondern eine Feststellung meinerseits.

da in jedem einzelnen punkt steht :

er darf nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit gefährdet ist

hättest du dir deine sachliche frage, selbst beantworten können
 
Nochmal die Frage:

So und jetzt steht da jemand ohne Ausweispapiere und ohne die Möglichkeit dessen Identität zweifelsfrei zu klären, da es bspw. keine Möglichkeit des Fingeradruckabgleichs o.ä. gibt. Ein Staatenloser.
Was willst du mit dem machen? Anzeige schreiben, verurteilen, in den Knast stecken? Und dann? Danach? Abschieben? Wohin?

Zusammengefasst lautet die Frage: was willst Du in diesem Fall mit so einem Menschen machen? Willst Du ihn abschieben und wenn ja, wohin? Wie oben bereits ausgeführt gibt weder Dein Link noch Deine Erläuterung zu Dublin eine praktikable Antwort darauf.

D.h. ich habe Deinen Link komplett gelesen, aber keine sachliche Antwort gefunden. Wenn diese für Dich dort enthalten ist, bitte ich um einen sachlichen Hinweis.

Deshalb WAR Deine persönliche Anfeindung keine Feststellung, sondern einfach nur schlechter Diskussionsstil.
 
Deliberation schrieb:
Wenn ich die Diskussion recht verfolgt habe, ging es aber um die Frage wohin abgeschoben werden darf und nicht wohin nicht abgeschoben werden darf.

die Frage ist mit dem §60 beantwortet.

überall dorthin, wo das abschiebeverbot nicht gilt , damit man ihn nicht klein timbukta hinschickt, ist dann Dublin massgebend

Ich bezweifle, dass Ungarn das ebenso sieht. Ungarn ist ein souveräner Staat, der seine Einstellung zur Aufnahme von Flüchtlingen bereits mehrfach eindrucksvoll dargestellt hat. Asylbewerber dorthin abzuschieben, halte ich für eine unrealistische Option.
tja wenn man sich nun Dublin anschaut und wenn man mal abgesehen von den deutschen Medien anschaut wie es in Ungarn abgeht, dann wird man feststellen, das Ungarn Dublin 3 1:1 umsetzt

man kann zwar darüber streiten ob ok oder nicht , aber zur Zeit ist es nun geltendes Gesetz

im übrigen :

http://www.proasyl.de/de/news/detai..._dublin_verfahren_fuer_syrische_fluechtlinge/
 
Zuletzt bearbeitet:
hotzenplot schrieb:
...damit man ihn nicht klein timbukta hinschickt, ist dann Dublin massgebend

Deine Argumentationsstruktur kann ich nachvollziehen, alleine ich sehe diese nicht durch §60 reflektiert. Nirgendwo in §60 ist von Dublin die Rede. Es mag sein, dass sich aus §60 implizit das Verfahren nach Dublin ergibt. Das steht meines Erachtens dort aber nicht geschrieben.

hotzenplot schrieb:
tja wenn man sich nun Dublin anschaut und wenn man mal abgesehen von den deutschen Medien anschaut wie es in Ungarn abgeht, dann wird man feststellen, das Ungarn Dublin 3 1:1 umsetzt

Das würde dann aber Deiner Ausführung widersprechen, denn Ungarn nimmt von Deutschland keine Flüchtlinge gemäß Dublin ab:

Ungarn lehnt es ab, Flüchtlinge zurück zu nehmen: http://www.welt.de/politik/ausland/...hnt-es-ab-Fluechtlinge-zurueck-zu-nehmen.html

Doch seit Sommer 2015 wurde kein Flüchtling aus Österreich ins immer autoritärer agierende Ungarn transferiert. - derstandard.at/2000029155759/Rund-16-000-Dublin-Faelle-blockieren-Oesterreichs-Asylsystem

"Dublin-System ist tot"
Ungarn nimmt keine Flüchtlinge zurück: http://www.tagesspiegel.de/politik/...immt-keine-fluechtlinge-zurueck/12574112.html

Und es kommt noch viel besser, denn auch für Flüchtlinge gilt das Recht:

Die Rückkehr zum Dublin-Verfahren sei eine Schikane, die zu nichts führe - „außer zur Verunsicherung der Betroffenen, zu verzögerter Integration, zu enormem bürokratischem Aufwand und zahllosen Gerichtsverfahren“. Denn zahlreiche Betroffene dürften gegen ihre drohende Abschiebung nach Ungarn oder Kroatien klagen.

Quelle: http://www.taz.de/!5271047/

Anwalt sollte man sein...
 
Conceptions schrieb:
Da bleibt einem glatt die Spucke weg bei solchen Ansagen. Da würde ich glatt sagen das die "Zeit" mit ihrem Kommentar gar nicht so falsch lag.
Aber gleich wird gejammert man würde in eine Ecke gestellt werden. Dann erkläre doch mal was du uns mit diesem Satz eigentlich mitteilen wolltest. :rolleyes:
Auf den Rest gehst du sicherheitshalber nicht ein. Ich frage dich mal ganz einfach: Wie soll ein Staat ohne Regeln funktionieren? Wozu hat Deutschland eine Bundeswehr, wenn nicht zum Schutz (Angriffskriege mal außer Acht gelassen)? Ich weiß, das wirst du auch wieder falsch interpretieren wollen, also nächster Versuch: Deutschland hat offizielle Grenzen, innerhalb dieser Gedachten Linie herrschen deutsche Gesetze und vom deutschen Steuerzahler finanzierte Sozial- und Sicherheitssysteme. Hinter dieser Linie gibt es andere Staaten. Warum nun willst du diese Linie abschaffen?

Ich finde es schon verachtenswert genug, wie die Linksgrünen die UNHCR Hilfen zurückgefahren haben und nun nach Merkels Willkommensbotschaft mit ansehen wie Tausende im Mittelmeer ertrinken.

Natürlich ist der Kommentar provozierend, dies aber zurecht.
Da bleibt einem die Spucke weg, die Zeit darf also provozieren, weil man für die Gute Sache kämpft. Dann les heute Abend mal in der "Zeit", wie viele Autos die 400 Autonomen angezündet haben. Ob die Überschrift auch "Exportschlager Hass" sein wird? Es wird Zeit für mehr Polizei und nicht für lächerliche Kameras, wie tag ein tags aus von der CDU gefordert.

Deliberation schrieb:
Zusammengefasst lautet die Frage: was willst Du in diesem Fall mit so einem Menschen machen? Willst Du ihn abschieben und wenn ja, wohin? Wie oben bereits ausgeführt gibt weder Dein Link noch Deine Erläuterung zu Dublin eine praktikable Antwort darauf.
Aus diesem Grund findet eine Grenzkontrolle an der Grenze statt, nicht irgendwann später. Ist nebenbei auch erheblich einfacher, als die Leute dann später wieder zu suchen. Aber wozu eine Brücke über einen Fluss bauen, wenn man das Flussbett auch einfach leerpumpen kann.

Sobald man die Leute ins Land lässt, ist die Abschiebung schwierig, das ist richtig. Genaugenommen ist es utopisch anzunehmen, das eine relevante Anzahl das Land unfreiwillig wieder verlassen wird. Andere Staaten werden die Leute nicht nehmen wollen, außer mit Bestechungsgeldern. Genauso Schwachsinn ist die Idee der Europaweiten Verteilung. Gerne wird vergessen, das Europa aus souveränen Einzelstaaten besteht und Deutschland NICHT den Kaiserthron hält. Außerdem gibt es noch so Kleinigkeiten wie verschiedene Sozialsysteme, Osteuropäische Länder sind aus dem Grund von sich aus bereits völlig uninteressant für potentielle Neubürger.

Eigentlich führt kein Weg an einer gemeinsamen Grenzsicherung an der EU Außengrenze vorbei. Damit hat die Türkei nichts zu tun, die Außengrenze ist u.a. in Griechenland. Ich errinnere nochmal gerne, die DDR hatte längere Landgrenzen als die gesamte EU, unter der Annahme, das kaum Jemand über Russland reist.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich zitier mich mal selbst ^^

abgesehen von den deutschen Medien

und mal die taz zu zitieren :

zahlreiche Betroffene dürften gegen ihre drohende Abschiebung nach Ungarn oder Kroatien klagen.

und solange sie nicht klagen bzw widerspruch gegen die Abschiebung einreichen, solange kein urteil gefällt ist, das §60 auch für Ungarn und Kroatien allgemein gültig ist ( so wie mit Griechenland ), solange kann man sie da abschieben

hier mal die Urteilsbegründung von dem besagten urteil aus der taz :

. Die EU-GR-Charta verpflichtet die Mitgliedstaaten, über den Wortlaut des Art. 3 Abs. 2 UAbs. 2 Dublin III-VO hinaus zu prüfen, ob im Asylverfahren des zunächst als zuständig bestimmten Mitgliedstaates die systematische Verletzung weiterer Grundrechte als Art. 4 EU-GR-Charta droht.

2. Ein summarische Würdigung der aktuellen Erkenntnisse begründet die Annahme, dass alleinstehenden erwachsenen Dublin-Rückkehrern bei einer Abschiebung nach Ungarn die willkürliche und unverhältnismäßige Inhaftierung und damit eine Verletzung ihres Rechts auf Freiheit aus Art. 6 EU-GR-Charta und Art. 5 EMRK droht.

http://www.gerichtsentscheidungen.b...150000717&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
 
Zuletzt bearbeitet:
Unyu schrieb:
Aus diesem Grund findet eine Grenzkontrolle an der Grenze statt, nicht irgendwann später.

Prinzipiell stimme ich Dir hier zu, doch stellt sich wieder die Frage nach der praktischen Umsetzung. Was macht man in so einem Fall z.B.?

https://www.youtube.com/watch?v=3FqeKDaWF_Y

Unyu schrieb:
Eigentlich führt kein Weg an einer gemeinsamen Grenzsicherung an der EU Außengrenze vorbei. Damit hat die Türkei nichts zu tun, die Außengrenze ist u.a. in Griechenland.

Dennoch benötigt die EU Auffangstaaten außerhalb der EU-Grenzen. Denn kaum ein Flüchtling wird sich auf Dauer daran halten, nur die offiziellen Wege zu gehen. Deshalb hatte und hat die EU ja Abkommen mit Staaten wie der Türkei, aber auch in Nordafrika.

hotzenplot schrieb:
ich zitier mich mal selbst ^^

abgesehen von den deutschen Medien

Der Standard gehört zu den österreichischen Medien.

hotzenplot schrieb:
. Die EU-GR-Charta verpflichtet die Mitgliedstaaten, über den Wortlaut des Art. 3 Abs. 2 UAbs. 2 Dublin III-VO hinaus zu prüfen, ob im Asylverfahren des zunächst als zuständig bestimmten Mitgliedstaates die systematische Verletzung weiterer Grundrechte als Art. 4 EU-GR-Charta droht.

2. Ein summarische Würdigung der aktuellen Erkenntnisse begründet die Annahme, dass alleinstehenden erwachsenen Dublin-Rückkehrern bei einer Abschiebung nach Ungarn die willkürliche und unverhältnismäßige Inhaftierung und damit eine Verletzung ihres Rechts auf Freiheit aus Art. 6 EU-GR-Charta und Art. 5 EMRK droht.

Jetzt kann ich Dir nicht mehr folgen. War das eine Antwort auf die meine Frage, wie realistisch eine Abschiebung nach Dublin ist? Oder beziehen sich Deine Äußerungen lediglich darauf, was sein sollte? Falls letzteres der Fall sein sollte, so halte ich ein Zitieren von europäischen Regeln für nicht zielführend. Angela Merkel reist schon seit Monaten herum und mahnt an, was europäische Staaten machen sollten. Das Dumme ist nur, das schert die europäischen Staaten nicht und löst damit auch nicht deutsche Fragen.
 
Deliberation schrieb:
Angela Merkel reist schon seit Monaten herum und mahnt an, was europäische Staaten machen sollten. Das Dumme ist nur, das schert die europäischen Staaten nicht und löst damit auch nicht deutsche Fragen.

wer meint andere länder diktieren zu müssen, der braucht sich nicht wundern, wenn er am ende alleine dar steht

sämtliche Forderungen des eu parlaments und der eu Staaten nach einer solidarischen Flüchtlings Aufteilung und die damit verbundenen kostenverteilung wurde bis ende 2014 jedesmal von der deutschen Bundesregierung geblockt.
nun reisst mutti durch die gegend und fordert dieselbe. wem wunderts, das sämtliche eu Staaten nun sagen. mach mal alleine, ihr schafft das
 
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