Übergriffe in Köln und Einstellung zur Fremdenfeindlichkeit

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Mustis schrieb:
Punkt 2: Es betrifft ausschließlich Flüchtlinge ohne Papiere. Wie willst du da etwas aktenkundig machen? Sollen die Straftaten unter Ahmed Mustermann geführt werden?

tja wenn man sie nicht erkennungsdienstlich behandelt, dann kann man den Täter nicht aktenkundig aufführen

Zitat aus dem link :

sollen nicht erkennungsdienstlich behandelt werden.


nur mal zur info, durch eine erkennungsdienstliche Behandlung findet man raus, wer derjenige ist

https://dejure.org/gesetze/StPO/81b.html
 
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Ich finde Arabisch und auch Türkisch hat in Deutschen Schulen nichts zu suchen. Wenn dann müsste man das sprechen dieser beiden Sprachen in Deutschen Schulen komplett verbieten.
Es ist der Integration in Deutschland nur hinderlich wenn die Sprache der Eltern über die Landessprache erhoben wird oder den gleichen Stellenwert einnimmt, und man zeit damit verschwendet eine Sprache zu üben die man hier nicht braucht.
Kinder bei denen Zuhause nicht Deutsch gesprochen wird, die habens in der Schule wie im Leben (in Deutschland) automatisch schwerer.
Es ist ungerecht gegenüber Italienern, Polen, Spanieern, Griechen...nur weil man aus politischer Opportunität eben die "auffälligsten Migranten" mit eigenem Sprach und...Relgionsunterricht abspeist:


Relgionsunterricht muss sein, aber bitte für die ganze Klasse, keine Unterscheidungen mehr zwischen den Glaubensrichtungen und den Untergruppen. Es müssen alle Religionen vorgestellt werden. Man kann sich vom Religionsunterricht nicht abmelden.
Im Grundschulalter soll beleuchtet werden, was die Menschen der Glaubensrichtungen denn überhaupt GLauben, was wichtige Geschichten, Riten und Figuren der Religion sind.
Ab der Weiterführenden Schule kann man den Religionsunttericht auf die Historischen Fakten reduzieren, und auf die Entstehung der Heiligen Schriften. Wer sich die Ohren zuhält weil er nicht hören will das Bibel, Thora und Koran von MENSCHEN verfasst wurden der bekommt einen Verweis.

Religion muss verstanden werden, nicht in Kinder hineingeprügelt. Zumindest muss man aber wissen, dass die meisten Heiligen Schriften oft in sich wiedersprüchlich sind. So Wiedersprechen sich im Koran manche Suren, obschon alles "Offenbarungen Gottes" sein soll.
Den Widerspruch kann man mit der menschlichkeit des Werkes erklären, auch Kindern. Und vor allem, dass sie selber entscheiden was sie als anwendbar sehen.
 
hotzenplot schrieb:
tja wenn man sie nicht erkennungsdienstlich behandelt, dann kann man den Täter nicht aktenkundig aufführen

Zitat aus dem link :

sollen nicht erkennungsdienstlich behandelt werden.


nur mal zur info, durch eine erkennungsdienstliche Behandlung findet man raus, wer derjenige ist

https://dejure.org/gesetze/StPO/81b.html

Das gilt nur für inländische Straftäter die ihre Papiere nicht dabei haben und Angaben verweigern. Bei nicht registrierten Ausländern bringt dir das gar nichts. Du hast dann nämlich zwar Fingerabdrücke und Bilder, aber keinen Namen, keine Anschrift, etc. und mit was du das abgleichen willst, kannst mir gern verraten.
 
Mustis schrieb:
Das gilt nur für inländische Straftäter die ihre Papiere nicht dabei haben und Angaben verweigern. Bei nicht registrierten Ausländern bringt dir das gar nichts.

widewide ich mach mir die Gesetze wie sie mir gefällt ?


http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__163b.html
http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__49.html
http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__16.html


wo steht da was von Innländer!

im übrigen :

http://dejure.org/gesetze/AufenthG/95.html
 
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Zumindest hast du dann ein Bild und zugehörige Fingerabdrücke im System. Wenn derjenige dann wieder aufgegriffen wird, weiß man wenigstens, daß er schon mal auffällig war und um welches Delikt es sich gehandelt hat. Und unsere Polizei ist ja teilweise recht erfinderisch dabei, für irgendwelche "Täter" tolle Namen zu erfinden. Denn alles nur durchgehen lassen, ohne mal in irgendeiner Form tätig zu werden, kann auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Kein Wundern lachen sich alle schlapp über unsere Justiz.
 
Anstatt gesetze zu posten überleg dir doch einfach mal wie es in der praxis aussehen soll. Fängt schon damit an, worunter sollen die daten den gespeichert werden. Liest du überhaupt was ich schreibe? Ich weiß was dem gesetz nach gilt. Die theorie is das eine, da widerspreche ich dir nichtmal weiter. Was sein sollte sind wir uns eins. Nur sage mir wie es praktisch umgesetzt werden soll.

Ps: liest du was du verlinkst? Die gesetze beziehen sich sämtlich darauf, dass man die identität feststellen kann. Nun sind aber nur daten von bundesbürgern da, ggf. Daten zu international gesuchten etc. aber auch hier: wie willst du daten herausfinden und verifizieren, bei jemandem, der keine dabei hat und hierzulande nicht erfasst ist?
 
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Mustis schrieb:
Anstatt gesetze zu posten überleg dir doch einfach mal wie es in der praxis aussehen soll. Fängt schon damit an, worunter sollen die daten den gespeichert werden. Liest du überhaupt was ich schreibe? Ich weiß was dem gesetz nach gilt. Die theorie is das eine, da widerspreche ich dir nichtmal weiter. Was sein sollte sind wir uns eins. Nur sage mir wie es praktisch umgesetzt werden soll.

die Praxis soll so aussehen, wie sie sonst aussieht ;)
im übrigen habe ich es ja schon gepostet, ohne gültige titel ( das trifft auch auf die nichtregestrierten zu ) ist der Aufenthalt in de strafbar

liesst du überhaupt verlinkte Artikel? anscheinend nicht da ja bestimmte seiten für dich als unseriös gelten ^^

nur mal zur Erinnerung :

sollen nicht erkennungsdienstlich behandelt werden. Bei Ersttätern werden Gerichtsverfahren wegen solcher Bagatelldelikte fast immer eingestellt. Da sei der Aufwand, zum Beispiel über die Behörden der Herkunftsländer herauszufinden, wer der Tatverdächtige ohne Papiere ist, zu groß


auf gut deutsch, die Polizei ist überlastet
 
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Und? Ich habe bereits geschrieben dass das nicht flüchtlingsexklusiv ist. Das wird in einigen bereichen praktiziert unabhängig von der nationalität. Und auch als deutscher hast du nichts zu befürchten wenn du das 2., 3. usw mal erwischt wirst. Eben weil die polizei überlastet ist. Warum regst du dich JETZT bei flüchtlingen auf was seit über einem jahrzehnt gängige praxis ist?

Pi news erzeugt seinem zugehörigen rechten netzwerk entsprechend einen eindruck, der nucht der realität entspricht.
 
ich erinnere dich mal an deinen punkt 2 und nur darauf habe ich geantwortet. und dein punkt 2 ist nunja...

würde man sie erkennungsdienstlich behandelt, wie jeden Straftäter, dann würde man sie auch aktenkundig führen, wenn kein Name dann halt eine nummer

tritt diese nummer wieder in Erscheinung, gilt er als Wiederholungstäter und schon zieht die ausrede von wegen Verfahren wird eingestellt nicht mehr

und falls du jetzt kommst, äh wie nummer. alg2 bezieher, werden unter nummern geführt ;)
 
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Sabr schrieb:
Zumindest aus der Öffentlichkeit.
Traurig zusehen wie viel Steuergelder verschreddert werden für die Sicherheit, Reinigung und erste Hilfe.

Meiner Meinung nach, wer Karneval feiern möchte, soll es in private Organisationen tun.

Ich fordere das seit Ewigkeiten für Fußball. Interessiert auch keinen. Sobald Veranstaltungen eine gewisse Größe erreicht haben, wird es eben zu einer öffentlichen Aufgabe. Damit muss man sich wohl abfinden.

Heute Morgen kam übrigens eine seltsame Meldung im Radio:

http://www.volksfreund.de/nachricht...z-sollen-bedraengt-worden-sein;art671,4432663

Da musste ich erst einmal nachschlagen, wo Veldenz überhaupt liegt. "Mittelmosel" wurde noch genannt... wirklich erstaunlich, über was in überregionalen Medien berichtet wird, nur weil die öffentliche Sensibilität wie ein Flitzebogen gespannt ist. Früher wäre das nicht mehr als eine Randnotiz in der Regionalzeitung gewesen.
 
um das ganze mal abzukürzen: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Opportunitätsprinzip

Auch in kiel liegt entgegen der aussage von pi news kein rechtsbruch vor. Diese entscheidung kann völlig legal getroffen werden.

Auch wiederholungstäter werden nicht zwangsweise bestraft. Weder als deutscher noch sonstiger nationalität. Beschäftige dich mal mit der gelebten rechtspraxis bei canabisvergehen
 
du willst es wohl nicht verstehen ^^

es ging garnicht darum ob Rechtsbruch oder nicht, es ging auch garnicht ob rechte hetze pfui pfui oder sonst was

sondern es ging einzig darum das dein Punkt 2 nunmal Mumpitz ist, Begründung habe ich hier nun oft genug dargelegt
 
Es ist eben kein mumpitz. Es ist gelebte praxis und durch das opportunitätsprinzip rechtlich abgedeckt. Was ist daran nicht zu verstehen?
 
Mustis schrieb:
Es ist eben kein mumpitz. Es ist gelebte praxis und durch das opportunitätsprinzip rechtlich abgedeckt. Was ist daran nicht zu verstehen?

Mustis schrieb:
Punkt 2: Es betrifft ausschließlich Flüchtlinge ohne Papiere. Wie willst du da etwas aktenkundig machen? Sollen die Straftaten unter Ahmed Mustermann geführt werden?

soviel zum Thema kein Mumpitz und hat ja soviel mit opportunitätsprinzip zutun
 
Doch hat es. Weil es enormer aufwand ist in solchen fällen sinnvolle daten aufzunehmen. Bilder und fingerabdrücke ohne namen sind bei solchen bagatelldelikten allein wenig sinnvoll. Der personelle aufwand rechtfertigt es nicht. Ergo wird es eingestellt.
 
ja das steht so im Artikel :freak:

dein Argumentation in punkt 2 ist Mumpitz und genau darum geht es mir

auf gut deutsch sagst du nix anderes als :

da man Flüchtlinge ohne papiere nicht unter einen namen führen kann, kann man sie nicht aktenkundig führen

und das ist nunmal falsch. wieso weshalb usw haben wir ja schon durchgekaut
 
Wobei das gefährlich ist, denn der Staat darf und muss das Opportunitätsprinzip anwenden, aber diese Entscheidung muss ermessensfehlerfrei sein. Und wenn man sich die Gesetzeslage ansieht, dann muss das fehlende Ausweisdokument und damit die Unmöglichkeit der Identifikation des Verdächtigen eigentlich für eine Einleitung eines Verfahrens sprechen. Es besteht immerhin eine Passpflicht für alle in Deutschland befindlichen Ausländer. Der Verstoß dagegen ist bereits mindestens eine Ordnungswidrigkeit, bei vorsätzlichem Verstoß ist es eine Straftat.

Dies bedeutet, dass jemand, der sich nicht ausweisen kann, schon mindestens einen rechtlich relevanten Verstoß begangen hat. Und hier wird es mit dem Ermessen eng, denn jemanden nicht zu belangen, weil er mindestens eine andere Ordnungswidrigkeit begangen hat (Verstoß gegen Passpflicht), ist eben nicht eindeutig ermessenfehlerfrei. Hier muss man ehrlich sagen, dass es da eher um eine Schönung der Statistik geht, weil sonst die Straftaten der Ausländer deutlich steigen würden, denn wenn jemand wiederholt ohne Passdokument aufgegriffen wird, liegt Vorsatz im Raum und damit eine Straftat. Für die Ermessensentscheidung der Behörde ist der eigene Aufwand nicht entscheidend, entscheidend ist das Interesse der Allgemeinheit an einer Verfolgung der Tat. Man könnte davon ausgehen, dass dies Interesse höher ist wenn jemand einen Diebstahl begeht und gegen die Passpflicht verstößt.
 
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dann glaub das mal. Du hast bestimmt mehr ahnung als die richter, polizisten und staatsanwälte, die der auffassung sind, es lohne den aufwand nicht und es deshalb nicht möglich ist. Is okay. Du hast recht, weil du drauf bestehst. Bitte. ☺️

@ seahawk.
Das ist es zunächst erstmal nur wenn er kein aktives asylverfahren laufen hat und er geduldet in de sich aufhält. Das verhält sich dann mit dem vermerk herkunft unbekannt wie bei einem staatenlosen.
 
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Das hängt von der gelebten Praxis ab. Verfolge ich solche Kleindelikte grundsätzlich nicht, dann ist das zwar eine komische Rechtsauffassung, kann aber opportun sein. Verfolge ich diese Kleindelikte nur bei Ausländern ohne Pass nicht, dann ist das sicher nicht ermessensfehlerfrei.
 
Mustis schrieb:
dann glaub das mal. Du hast bestimmt mehr ahnung als die richter, polizisten und staatsanwälte, die der auffassung sind, es lohne den aufwand nicht und es deshalb nicht möglich ist. Is okay. Du hast recht, weil du drauf bestehst. Bitte. ☺️
ist das alles, was du dazu sagen hast, weil deine Argumentation in punkt 2 nun falsch ist?

Das ist es zunächst erstmal nur wenn er kein aktives asylverfahren laufen hat und er geduldet in de sich aufhält.

hier zeigt sich, dein wahres wissen über Gesetze

Duldung = Bescheinigung für die Aussetzung einer Abschiebung

und mit dieser Bescheinigung, kann er nachweisen wer er ist
 
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