Adam_Smith schrieb:
@Happy
Ich wäre froh wenn du deinen eigenen Grundsätzen treu bleiben würdest und selbst aufhörst ständig persönlich zu fahren. Dann fällt es den übrigen Boardies, mich eingeschlossen, vielleicht auch leichter sich an die von euch vorgegebenen Regeln zu halten.
Begründete Kritik ist kein Angriff. Ich bezeichne niemanden hier als dumm, tollen Experten oder lustigen Vogel oder beende die Diskussion für alle, weil es angeblich nichts außer Hysterie auf der Gegenseite gibt (wie z.b. CHEE KO PEK). Ich stelle nicht mal in Frage, dass du dich konstruktiv beteiligst, im Zuge dessen aber sehr wohl andere User persönlich angreifst. Beispiele sind verlinkt. Das hat nicht mit der Art zu tun, die im ersten Teil der konstruktiven Diskussion vorherrschte. Im übrigen von allen Seiten als gewinnbringend empfunden wurde. Das hat sich ab deiner Beteiligung dramatisch verändert. Vielleicht beabsichtigst du es nicht, dennoch provozierst du.
Dann kommt mir echt das Kotzen. Wo hab ich so etwas, auch im Gesamtkontext meiner Aussagen betrachtet, bitte jemals behauptet?!
Ich denke ich habe meine Zitate eindeutig gewählt. Es mag für dich ausreichen, wenn nachträglich Gerechtigkeit hergestellt wird. Tatsache ist aber auch, dass die Exekutive (die Regierung) vorgibt, was die Legislative beschließen sollte. Sie macht der Legislative dies mit Versprechen und Kompromissen schmackhaft. So weit, so normal demokratisch. Wenn dann aber eben jene Regierung die Gesetzte, dann wiederum ursprünglich beabsichtigen Sinne interpretiert, also den eigenen vorgeschlagenen Gesetzestext ad absurdum führt, was ist das dann? Versagen der Legislative, der Exekutive? Ja natürlich kann ich das mit Staatsrecht und Gewaltenteilung abwiegeln und sagen, dafür haben wir doch die Judikative. Aber ist es wirklich angebracht es in Kauf zu nehmen, dass zwei von drei Gewalten offensichtlich sich nicht wirklich um eine Lösung bemühen, die dem Bürger und den eigene Worten insgesamt auch gerecht wird? Obwohl sie ja nun mal auch dazu verpflichtet sind.
Wo habe ich geschrieben, dass nur außereuropäische Seiten gesperrt werden sollten?
Ich schrieb, dass es speziell bei außereuropäischen Seiten wohl schwerer fallen dürfte zu veranlassen, dass die Inhalte vom Netz genommen werden...
Wo habe ich geschrieben, dass du das getan hast? Diese Aussage fand sich im Vorschlag des Wirtschaftsministerium. Einer der vielen Unklarheiten im Vorfeld. Und auch jetzt ist völlig offen, was auf die Liste kommt. Aber wie gesagt, niemand darf es erfahren und sollte es jemand erfahren und veröffentlichen, dann ist er schon der Verbreitung der Kinderpornographie verdächtig. Wieviel sagt das eigentlich über die Wirksamkeit des Schutzes und der Strafverfolgung aus, wenn man sich fürchtet so eine Liste könne ans Tageslicht kommen. Nicht nur nach deiner Aussage ein Mittel für Seiten, an die man nicht herankommt.
Ist im Entwurf des Telemediengesetzes definiert. Siehe #164 dieses Threads, dort ist es verlinkt.
Nö, isses nicht. Hier mach ich das mal:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/P...erty=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true.pdf
Die Provider sind nicht verpflichtet aber legitimiert die Personenbezogenen Daten zu speichern. Die Personenbezogenen Daten werden nur im Zuge der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an das BKA übergeben.
Ja da fängt der Käse schon an. Sie dürfen. Aufgrund welcher Basis dürfen sie das? Ist es nicht zu dem der Fall, dass sie längst alles auf Vorrat speichern müssen. Aber
diese Daten eben nur in sehr eng begrenzten Fällen herausgeben dürfen. Was eben Konsum von Kinderpornographie nicht abdeckt. Nun "dürfen" sie, ohne Angabe von Zeitdauer oder Verwendung? Ist das nicht eine klare Umgehung des Richterspruchs zur Vorratsdatenspeicherung?
Warum sollten sie es tun, wenn sie nicht dazu verpflichtet sein sollen und was sollen sie dann übermitteln? Und warum sagt der Sprecher des Justizministeriums dann, dass die IPs grundsätzlich an das BKA übermittelt werden, wenn eine entsprechende Überwachung richterlich genehmigt wird. Aber eben auch nur dann. Nichts davon ist in dem Vorschlag geregelt. Während andere Ministerien behaupten, es würde überhaupt nichts persönliches gespeichert. Komisch, auf diesen Widerspruch gehst du nicht ein. Da kann ich natürlich schlecht den Punkt machen, dass der Bürger sich mehr als schlecht informiert fühlt, wenn er dies möchte. Böse sind aber die, die schlecht informieren nur, wenn sie gegen das Gesetz sind. Wie üblich bei dir ist Panikmache und Falschinformation vor allem nur ein Phänomen der Gegenseite (siehe weiter unten in deinem Text).
Ich sage, dass ich es persönlich nicht optimal finde und durchaus Bedarf für eine Nachbesserung sehe. Das bedeutet nicht, dass der aktuelle Vorschlag rechtswidrig wäre.
Warum kannst du dann aber nicht damit leben, wenn jemand aufgrund dessen gegen das Gesetz ist? Quasi wegen einer solche Lappalie hier so einen Wind macht. (ja kein Zitat von dir). Sie es doch bitte ein, dass es hier nicht allein um rechtswidrig oder nicht geht. Ich habe noch niemanden bewusst gelesen, der es dem Bundestag verweigert, dieses Gesetz zu beschließen. Den Großteil geht es um die Untauglichkeit und die Gefahr der im Vorfeld postulierten Mittel!
Dazu könnte aber durchaus kommen, dass dieses Gesetz gegen klare Vorgabe des Verfassungsgerichts verstößt. Und der Fakt, auf den du bisher gar nicht eingegangen bist. Das jeder der die Stopp-Seite selbst sieht, sich keine Pornographie verschaffen konnte. Selbst wenn du nun einen potentiellen Kunden (den wir reden ja auch und vorallem von kommerzieller Kinderpornographie) dort einfängst, wie und was willst du ihm nachweisen? Kann ich jemand als gescheiterten Autodieb verknacken, alleine aufgrund des Indizes seiner Fingerabdrücke?
Man schützt nicht, man ändert nichts am bestehenden untauglichen Verfahren der massenhaften IP-Verdächtigungen.
Und auch dies war vollkommen im Einklang mit den Bürgerrechten.
Und führte wiederholt zu unrechtmäßigen Verdächtigungen in fünf- bis sechtstelligen Bereichen. Jetzt hat man die Chance den angeblich ja rechtsfreien Raum, den nur doch auch vorher keiner war, so zu gestalten, dass man die versehentlich auf die Seite gelangten User aussortieren könnte. Ja da müsste man ein oder zwei gescheiterte Konsumenten laufen lassen. Doch die schwerst pädokriminellen, wie es so schön heißt, sollten die sich tatsächlich noch offen im Netz bewegen, würde man dank geringerer potentieller Fallzahlen deutlicher sehen.
Wer mit seinem Browser eine URL aufruft die zu Seiten mit kinderpornographischen Inhalten führt macht sich Strafbar. Punkt.
Und inwiefern widerspricht das meiner nicht-gemachten aber von dir unterstellten Aussage, der unreflektierte Staatstreue.
Schau einerseits ist der User dumm, muss vor sich selbst beschützt werden, begreift ja die einfachsten Sache wie Grundrecht nicht, aber wenn es darum grundlegende Regeln im Internet festzulegen, dann reicht eine Weiterleitung auf eine illegale Seite? Meinst du nicht, der Ruf nach weitgehender Anonymität entspringt dieser Law-and-order-Mentalität. Pech gehabt und wer nichts zu verbergen hat etc. pp.
Die Klärung ob dies nun bewusst oder unbewusst statt fand und ob diese unbewusste Handlung straffrei bleiben soll kann nur in einer Verhandlung erfolgen. Die Exekutive darf so etwas gar nicht entscheiden.
Deswegen sollte die Exekutive Regelungen schaffen, die die Zahl der Verdächtigen zu Tätern auf ein gesundes Maß reduziert. 1000 zu 1 ist nicht dazu geeignet ein Sicherheitsgefühl zu erzeugen.
Wenn diese "Vorgeschichte" durch Fehlannahmen und Unkenntniss der Bürgerrechte überdramatisiert wird und damit Ängste geschürt werden die letzten Endes zur Ablehnung des Vorhabens führen, so kann ich es nicht einfach so hinnehmen, da gebe ich dir recht.
Ich seh schon. Bürgerrecht sind für dich alleine die Tatsache verdächtigt werden zu dürfen und im Nachhinein davon frei gesprochen zu werden. Sie haben das Recht, die Einschränkung der Grundrechte aufgrund von Gesetzen hinzunehmen. Kritik ist unwissende Undankbarkeit?
Natürlich hast du Recht, es gibt noch genug Stufen, die einen komplettes Entgleiten verhindern, nur es gibt mehr Bürgerrechte, als du uns zugestehen willst. Und die weitere Aushöhlung dieser Rechte ist nicht im Sinne einer freiheitlichen Gesellschaft.
Bleibt letzten Endes die Frage wann in unserem Land jemals die Gewaltenteilung derart versagt hat, dass letzten Endes reale Zensur herrschte.
Oh das geht schon da los, wo ebenfalls Internetseiten aufgrund ihres politischen Inhaltes von diversen Bundesländern und Regierungspräsidien gesperrt wurde. Das geht da los, wo bestimmte Anbieter geschäftlich schädliche Seiten unter Vorwand von Gerichten Sperren lassen können. Ist es nicht so, dass nicht dutzende Schutzorganisationen ihre Daseinsberechtigung mit dem Anschreiben und Drohen wegen angeblich jugendgefährdender Inhalte erkaufen. Im übrigen sind ein Großteil dieser auch von den Ministerien unterstützten Organisationen gleichzeitig Experte und Handlager wenn es um Ausführung von Gesetzen oder deren Beschluss geht.
Doch es ist immer wieder die Zensurangst die als eines der schlagenden Argumente gegen jegliche Vorhaben der Regierung im Bezug auf das Internet vorgebracht werden.
Weil ja wie gesagt, die Begehrlichkeiten wachsen. Weiterhin ist es so, dass wenn der Präzedenzfall geschaffen ist, dass reine Zugangsanbieter die Inhalte der Kunden wahlweise kontrollieren oder aber ihnen den Zugang verwehren müssen. Das ist ein massiver Eingriff in die, du ahnst es, Bürgerrechte. Schon das LG Hamburg lehnte eine beantragte DNS-Sperre nur mit dem Begründung ab, dass es keine wirksame wäre. Soll heißen, das grundsätzliche Recht von privaten Organisationen, missliebige Seiten sperren zu lassen ist vorhanden und wird damit manifestiert. Hat man dann noch die Infrastruktur geschaffen, ist der nächste Schritt eben nur noch eine Frage dessen "was unsere Gesellschaft toleriert". Und dass das im Zweifel nicht viel ist, wenn der Anlass passt, das zeigen "Paintball- und Killerspiel-Debatten".
Wenn erstmal eine Seite vom Provider gesperrt wird, weil sie jugendschutz.net nicht gefällt, weil sie vielleicht auch indiziert ist, dann geht die Feier so richtig los. Natürlich ebenfalls alles keine Zensur, nur Schutz vor uns selbst. Freiheit bedeutet Verantwortung?
Und genau der, der so denkt, der hat Bürgerrechte nicht verstanden ...
Wie gesagt,
der sieht sie anders als du, aber so wie du Prinzipientreue als reine Meinung verstanden haben willst, so ist es sein gutes Recht, dies als Bürgerrecht anzustreben. Auch wenn du auf der Grundlage argumentierst, Bürgerrecht als solche sind unveränderlich und deswegen nicht gefährdet, sehen das sehr viele Menschen in diesem Land anders und manch einer will sogar mehr Bürgerrechte.
Wer dies nicht akzeptieren kannst, ohne aggressiv zu werden, der hat eben genauso wenig Demokratie verstanden. Ansonsten gilt natürlich das recht auf persönliche Dummheit, wie du es bereits zur Verteidigung hier formuliert hast.