@Happy
Ich wäre froh wenn du deinen eigenen Grundsätzen treu bleiben würdest und selbst aufhörst ständig persönlich zu fahren. Dann fällt es den übrigen Boardies, mich eingeschlossen, vielleicht auch leichter sich an die von euch vorgegebenen Regeln zu halten.
Aber wenn ich sowas lese:
Interpretationsfreiheit hat für dich grundsätzlich nur die Exekutive.
Dann kommt mir echt das Kotzen. Wo hab ich so etwas, auch im Gesamtkontext meiner Aussagen betrachtet, bitte jemals behauptet?!
Die Legislative erstellt die Vorgaben nach denen sich die Exekutive zu handeln hat (auch bei der Sperrung von Internetseiten). Interpretationsfreiheit hat die Exekutive dabei nur bedingt, da die Legislative angehalten ist die Vorgaben entsprechend zu formulieren.
Die rechtlichen Vorgaben der Legislative können durch die Judikative geprüft werden. Entweder im allgemeinen auf das Gesetz bezogen (abstrakte Normenkontrolle) oder im Detail anhand eines vorliegenden Anwendungsfalls des Gesetzes (konkrete Normenkontrolle).
Die einzige Instanz die in dem Zuge überhaupt interpretieren kann ist die Judikative, hier in Form des BVerfG. Und auch hier ist die Interpretationsfreiheit nur begrenzt.
Genau das ist der Kontext meiner Aussagen und das trieft aus jedem meiner Beiträge geradezu heraus.
Was du hier schreibst grenzt schon an mutwillige Unterstellung.
HappyMutant schrieb:
DNS-Sperren sollen es sein, das ist aber überhaupt nicht festgelegt (weil man sich in anderen Ministerien wiederum bewusst ist, dass damit nichts erreicht wird).
Die DNS Sperren sind sehr wohl festgelegt. Eben als Minimum dessen was gefordert ist.
Es wäre doch dumm die DNS Sperre als einzig legitimes Mittel festzulegen, wenn es auf Seiten der Provider viel bessere Möglichkeiten gibt ...
Aber irgendwo muss nun einmal ein Mindeststandart definiert werden. Das dieser (DNS-Sperre) ein recht schwaches Mittel ist, steht doch außer Frage.
HappyMutant schrieb:
Mal sollten es nur außereuropäische Webseiten sein, dann ist wieder keine rede davon.
Wo habe ich geschrieben, dass nur außereuropäische Seiten gesperrt werden sollten?
Ich schrieb, dass es speziell bei außereuropäischen Seiten wohl schwerer fallen dürfte zu veranlassen, dass die Inhalte vom Netz genommen werden...
HappyMutant schrieb:
Das Verfahren wie, wann und mit welcher Tatbegründung IPs gespeichert werden sollen, ist ebenso völlig offen. Selbst du findest das bedenklich, hältst aber vermutlich die Tatsache, dass es nur theoretisch zu massenhaften Ermittlungen kommt für ausreichen. Wobei wir dann wieder bei der Auslegungssache wären. Pech eben, wenn es grundlos die Falschen trifft.
Ist im Entwurf des Telemediengesetzes definiert. Siehe #164 dieses Threads, dort ist es verlinkt.
Die Provider sind nicht verpflichtet aber legitimiert die Personenbezogenen Daten zu speichern. Die Personenbezogenen Daten werden nur im Zuge der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens an das BKA übergeben.
Ich sagte, dass hier im Gesetz durchaus nachgebessert werden könnte.
Es ist aber so, dass heute auch schon, streng genommen, Grund genug für eine Anklage ist eine deratige Seite aufzurufen. Egal ob man es ungewollt oder gewollt geschehen ist.
Frei nach dem Grundsatz des StGB "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Also wäre die generelle Ermittlung gegen jeden Nutzer der auf einer solchen Seite gelandet ist und das Stop Schild gezeigt bekommt kein unrechtmäßiges vorgehen.
Ich sage, dass ich es persönlich nicht optimal finde und durchaus Bedarf für eine Nachbesserung sehe. Das bedeutet nicht, dass der aktuelle Vorschlag rechtswidrig wäre.
HappyMutant schrieb:
All das trägt wie auch die obigen "Interpretationen" keineswegs dazu bei, dass man sich seiner Bürgerrechte sicher sein kann, denn es gibt im Verfahren keinerlei Transparenz.
Wie ich oben beschrieb, ändert sich von der Rechtssituation her nichts.
Hat man früher einen Server mit Kipo hoch genommen und darauf noch Verbindungsdaten gefunden so hätte man auch gegen jeden Besucher des Servers / bzw. der Seite Anklage erheben können.
Und auch dies war vollkommen im Einklang mit den Bürgerrechten.
Wer mit seinem Browser eine URL aufruft die zu Seiten mit kinderpornographischen Inhalten führt macht sich Strafbar. Punkt.
Die Klärung ob dies nun bewusst oder unbewusst statt fand und ob diese unbewusste Handlung straffrei bleiben soll kann nur in einer Verhandlung erfolgen. Die Exekutive
darf so etwas gar nicht entscheiden.
HappyMutant schrieb:
Du kannst nicht akzeptieren, dass die Vorgeschichte den informierten wie auch den ahnungslosen Netzbürger zu einer Ablehnung animiert.
Wenn diese "Vorgeschichte" durch Fehlannahmen und Unkenntniss der Bürgerrechte überdramatisiert wird und damit Ängste geschürt werden die letzten Endes zur Ablehnung des Vorhabens führen, so kann ich es nicht einfach so hinnehmen, da gebe ich dir recht.
Bleibt letzten Endes die Frage wann in unserem Land jemals die Gewaltenteilung derart versagt hat, dass letzten Endes reale Zensur herrschte.
Denn die Sperrung strafrechtlich relevanter alles, aber keine Zensur im eigentlichen Sinne des Wortes.
Doch es ist immer wieder die Zensurangst die als eines der schlagenden Argumente gegen jegliche Vorhaben der Regierung im Bezug auf das Internet vorgebracht werden.
Und genau dies ist die beschriebene "pseudo-bürgerrechtliche Hysterie" die beschrieben wurde...
Denn letzten Endes ist doch auch oft die Angst vor dem Ende der scheinbaren Anonymität der eigenen Handlung im Internet ein Grund für die Anlehnung. Es gibt sogar Menschen die, auch hier im Forum, der Meinung sind, dass vollkommene Anonymität im Internet ein wichtiger Aspekt bei der Wahrung der Bürgerrechte sei ...
Und genau der, der so denkt, der hat Bürgerrechte nicht verstanden ...
@Kopi80
zu [1]:
Ich hab nicht ganz verstanden, was du mir sagen willst. Wieso sollten durch die Sperrung die eigentlichen Straftäter nicht mehr verfolgt werden können?! Das BKA hat ja in dem Fall schon die Erkenntnis über die Existenz dieses Inhaltes und kann damit auch gegen die Betreiber ermitteln.
Und was die Nutzer angeht: Nun hier sollte es, wie ich ja schon schrieb technische Lösungen geben über die selbst bei umgangener DNS Sperre durch den Provider festgestellt werden kann, dass ein Zugriff auf die besagte Seite erfolgte und der Nutzer auch auf der Seite verweilt ist. Um dies im Detail zu definieren fehlt mir das Fachwissen. Was aber alles möglich ist, weis ich sehr wohl...
zu [2]:
Natürlich wäre eine Pesonalaufstockung ein sinnvoller Weg. Aber dennoch würde ich die Sperren als sehr schnell greifendes Mittel befürworten. Lediglich als Ergänzung der übrigen Ermittlungsmethoden.
Ein Argument der Gegner der Sperren ist die Wirkungslosigkeit von DNS Sperren. Und genau hier würde ich den Ball gerne in Richtung CCC spielen. Denn die Jungs wissen, dass man DNS Sperren leicht umgehen kann, wissen aber auch, dass es viel effektivere Möglichkeiten gibt. Wenn man die Wirkungslosigkeit als Argument gegen Sperren nutzt wäre es doch nur angebracht selbst sofort auch zu sagen, dass man weis wie es besser geht, oder? Denn das wissen sie ja ...
zu [3]:
Ich hab die Tabelle im oberen Teil durchaus gesehen.
Doch müsste die Seite im Detail angeschaut werden um selbst beurteilen zu können warum nun die schwedischen Behörden der Meinung waren, dass sie zu sperren ist. Das möchte ich mir gerade nicht unbedingt zumuten ...
Meine Anmerkung, dass ich nicht weis welche Ziele die Macher der von dir verlinkten Seite verfolgten soll nicht einfach pauschal alles diskreditieren was du als Argument vorbringst.
Aber gerade bei Quellen aus dem Internet bin ich vorsichtig und weiß schon gerne was hinter den Machern der Quelle steckt.
- Kennen sich die Leute im schwedischen Strafrecht aus?
- Wissen sie, dass (vermutlich auch in Schweden, da es sich um eine EU Vorgabe handelt) auch jene Inhalte strafrechtlich relevant sind, die nur den Eindruck erwecken sollen, dass es sich um Kinder-/Jugendpornographie handele?
- Haben sie sich jede Seite im Detail angeschaut?
- Welche Gründe bringen die schwedischen Behörden für die Sperrung der Seiten vor?
Für meinen Geschmack bleiben einfach zu viele Fragen offen um mir ein Urteil zu bilden. Nicht mehr und nicht weniger ...
Wegen meiner verbuche es als Sieg für dich, dass ich der von dir vorgebrachten Quelle nichts entsprechendes entgegen setze.