Adam_Smith schrieb:
[1] Ich spreche hier nicht von Europa sondern von irgendwelchen Bananenrepubliken in den Korruption und Co. noch maßgeblich das Agieren der Exekutive bestimmen.
[2] Wenn man also den Traffic eh schon kontrolliert der mit diesen Seiten in Zusammenhang steht sollte es ein leichtes sein auch heraus zu bekommen ob der Datentransfer zwischen Server und Internetnutzer bei der Übertragung des "Stop Schildes" endete oder ob noch mehr Daten transferiert wurden (sprich der echte Inhalt der Seite).
[3] Nicht ganz richtig ... auch der (bewusste) Versuch der Beschaffung derartigen Materials ist schon strafbar. §184b Abs. 4 StGB
[4] Aber es ist nun mal unbestreitbar, dass die Macher des Magazins C'T eine sehr einseitige politische Meinung vertreten und in dem Zusammenhang auch gerne recht einseitig berichten.
(Quote gekürzt)
[1] Ich bestreite ja nicht die Existenz deiner Bananenrepubliken, nur leider stehen in diesen Ländern keine Server die KiPo hosten. Allein schon durch die mangelhafte Infrastruktur in diesen Ländern wäre das auch gar nicht möglich. Aber vllt. hast du ja neue Erkenntnisse dazu und ich bin nicht ganz auf dem Laufenden. Hast du denn Quellen für diese Aussagen? Alle analysierten Sperrlisten, wiesen bis jetzt (so weit ich informiert bin) ausschließlich Server aus, die in Europa und Nordamerika stehen. Wäre schön, wenn du da mal Belege bringen könntest. (wirklich ernstgemeinte Aussage, ich möchte mich ja informieren)
[2] Hmm. Durchaus interessanter Ansatzpunkt. Jedoch: Wenn ich mir die Information beschafft habe, wie ich diese Sperre umgehe, dann werde ich mir vermutlich auch gleich noch die Info besorgen, wie ich mich für diesen Aufruf der Seite annonymisiere (warum? weil auf der Stoppseite steht, dass meine Daten gespeichert wurden). Dazu gibt es diverse Varianten und du wirst keinen Zusammenhang mehr zwischen Stoppseite und eigentlichem Material herstellen können. Ich komme zu dem Schluss: unnütz. Zumal du mit diesem Vorhaben mal das Gesetz komplett neu schreiben dürftest. Oder wir ergänzen es einfach um die Vorratsdatenspeicherung. Toll (Sarkasmus).
[3] Bin gespannt, wie du das in einem Verfahren nachweisen willst, solange nur die Stoppseite 'besucht' wurde. Vorsatz wirst du in keinem Fall nachweisen können dafür wird der Anwalt des Beklagten schon sorgen.
[4] Nein, tut mir leid, das kann ich weder entschuldigen noch nachvollziehen. Die von C'T gemachten Äußerungen haben keinen politischen Inhalt. Es sind Aussagen von Fachmännern, die sich vermutlich mit der Materie besser auskennen als du und ich zusammen, und mit Sicherheit auch die richtigen Schlüsse daraus ziehen können.
Das ist der größte Witz in Tüten eigentlich. Diejenigen die die Sperre umgehen, werden nicht erfasst. Die entgehen der Sperre und landen nicht in diesen Serverlogs der Strafverfolgungsbehörden und können auch so nicht belangt werden. Also diejenigen die tatsächlich in böswilliger Absicht Kinderpornografie abrufen wollen kommen ungeschoren davon.
Holger Bleich (C'T)
Wo ist da jetz die zweifelhafte politische Meinung? Aber der Versuch der Diskreditierung erinnert mich bei dir irgendwie an Frau von der Leyen. Ich könnte jetzt zwar auch anfangen die Glaubwürdigkeit einiger Medien und Personen in Frage zu stellen, aber das Niveau ist mir für diese Diskussion dann doch zu niedrig (ich hatte es ja extra bisher weggelassen).
Ps: Interessant finde ich aber, wie du gezielt einige meiner Argumente ausblendest. Gehe doch mal auf Carechild ein. Langwieriger Prozess? Nein tut mir leid, da bekomm ich Bauchschmerzen. Oder auf die eigentlichen Verbrecher, die durch diese Sperre niemals erfasst werden. Dazu könntest du dich mal äußern. Wäre interessant.