USB-C-Pflicht - Welche Geräte sind betroffen?

NexusOne

Lt. Junior Grade
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Ich habe von der USB-C-Pflicht ab 2024 gelesen und hätte dbzgl. ein paar Fragen an die Experten:

  • Größere stationäre Elektro-Geräte wie Wassersprudler, welche mit einem Niedervolt-Stecker (rundlich, ca. 5mm) oder Toaster und Rasierer, die mit C7-Gerätekupplung geladen werden, betrifft das nicht? Das gilt allgemein gesagt nur für Mobilgeräte, die bisher mit einer älteren USB-Art und Lightning oder Laptops bis 100 Watt Energieverbrauch, die mit dem rundlichen Niedervolt-Stecker geladen wurden? Oder betrifft es dann auch stationäre Geräte mit dem rundlichen Stecker, weil es die Laptops ja auch betrifft? Denn so ein Sprudler oder Rasierer braucht ja bspw. auch nicht so viel Watt.

  • Aktuell gibt es Navigationsgeräte, die zwar einen USB-C-Anschluss haben, wobei der Autostecker dazu noch USB-A aufweist. D.h. in diesem Fall müssen künftige Navis auch am Autostecker einen USB-C-Anschluss aufweisen oder gilt diese Regel nur für den Anschluss am Hauptgerät? Oder eben auch für das mitgelieferte Zubehör.

Das sind jetzt zwar spezielle Fragen, aber ev. hat jemand dazu nähere Infos.
 
"Mobiltelefone, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen und tragbare Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen, Mäuse, tragbare Navigationssysteme, Ohrhörer und Laptops bis zu einer Ladeleistung von 100 Watt"

Rasierer, Toaster und Sprudler in diesem Fall nicht. Lediglich die 2. Frage wäre dann noch interessant, weil bei mein Navi zwar USB-C hat, aber USB-A an der anderen Seite.
 
Toaster nicht, aber der Wassersprudler z.b., wenn mich nicht alles täuscht.
 
Ein Toaster fällt da eher nicht drunter, denn saugen gerne mit nem knappen kW an der Leitung.

- edit -
Meine Meinung dazu:
Die USB-C Buchse bezieht sich wohl nur auf das Gerät, nicht auf die andere Seite am Kabel.
 
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Wow, das ist wirklich extrem viel. Naja, Frage 1 ist damit geklärt. Also der Rasierer mit USB-C wird nicht kommen. Mir ging es da nur um die rechtliche Situation, da ich kein Gerät mehr mit veraltetem Standard kaufen will (auch wenn sich USB-C hinsichtlich Datenrate etc. deutlich unterscheidet, aber zumindest die Form ist gleich).
 
NexusOne schrieb:
oder gilt diese Regel nur für den Anschluss am Hauptgerät?
Nur das Gerät selbst muss USB-C haben.
Es geht ja in der Regelung darum, das man die Geräte mit vorhanden Netzteilen und Kabeln laden kann und keins extra bräuchte.
 
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Das gilt aber sowieso nur für Neugeräte und nicht für jene, die schon länger auf dem Markt sind. Oder müssten die umgerüstet werden?

Naja, von einem Rasierer steht nichts ;). Und ob ein Philips Bodygroomer statt diesem C1-Gerätestecker als USB-C-Version kommt, glaube ich nicht.
 
Nun gut. Mehr wollte ich nicht wissen. Bei Airpods Max z.B. kann man warten, aber bei Rasierer und Wassersprudler, die technisch vermutlich so geladen werden könnten, kann man bedenkenlos jetzt zugreifen.
 
welcher Wassersprudler benötigt Strom?
gibts die Binger auch schon in "smart"? brauchts das da?
 
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S.a.M. schrieb:
welcher Wassersprudler benötigt Strom?
Das habe ich mich auch die ganze Zeit gefragt.
Es gibt die mit den großen 10L Kanister, auch mit aktiver Kühlung für gekühltes Wasser, aber andere Geräte sind mir da bisher nicht untergekommen.
 
Warun antwortet nicht mehr, er hat doch um kurz vor elf geantwortet?

Lass dem TE doch etwas Zeit zum Antworten, nicht jeder kann immer gleich, oder kurzfristig antworten.
 
Ja, tut mir leid. Ich antworte schon, sobald ich es lese und hier bin. Allerdings habe ich leider nichts Sinnvolles mehr beizutragen. Daher weiß ich auch nicht, was ich schreiben soll.

Ich meinte zB den Sodastream E-Duo. Aber wie ich bereits aufgeklärt wurde, geht es um nicht um stromhungrige Mobil- und nicht um Haushaltsgeräte.

Da ich AirPods mit Lightning gekauft habe, welche aber nun mit USB-C angeboten werden, war das meine Frage, weil dann schaue ich, dass ich nur mehr Geräte, die es betrifft mit USB-C kaufe, wobei es ja mittlerweile doch die meisten sind.
 
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