News Verbraucherschutzministerin fordert Rückgaberecht für Apps

Und wie sind Mängel definiert? Wenn eine Android App auf allen Geräten läuft nur auf deinem Gerät nicht, würde ich das nicht zwangsläufig als Mangel ansehen. Bei so vielen verschiedenen Konfigurationen ist es gar nicht möglich, Software auf allen Geräten perfekt zum laufen zu bekommen.
Demoversionen fände ich auch Okay, machen aber leider nicht alle Entwickler. Und genau bei solchen Apps habe ich keine Möglichkeit sie ordentlich zu testen. Wenn Demoversionen Pflicht wären, wäre das vollkommen in Ordnung, würde sogar beide Seiten zufrieden stellen. Einerseits kann man die Software nicht kurz laden, wenn man was braucht und danach wieder zurückgeben und man hätte die Möglichkeit zum testen.
Aber irgendwie bezweifle ich, dass Demoversionen Pflicht werden...
 
Triversity schrieb:
Und wie sind Mängel definiert? Wenn eine Android App auf allen Geräten läuft nur auf deinem Gerät nicht, würde ich das nicht zwangsläufig als Mangel ansehen.
Stimmt. Das hatte ich vorhin nicht bedacht. Eine Hose hat ja auch keinen Magnel, wenn sie dir nicht passt. Ich kenne mich mit Smartphones als klassischer PC-Nutzer nicht allzu sehr aus, aber falls es das noch nicht Konkret genug gibt, sollte man mal an einer besseren mindestanforderungsbeschreibung arbeiten. Andererseits könnte man das Problem als individuellen Mangel bezeichnen.
Aber für mich steht fest, dass man sich dann lieber für eine bessere Definition von Mägneln im Softwarebereich einsetzen sollte, statt für ein Rückgaberecht. Damit wären dann auch sowohl Kunde als auch Verkäufer zufrieden.
 
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