Verdacht auf Dreiecksbetrug auf Ebay Kleinanzeigen

koffi schrieb:
Eine Idee die ich noch hatte war die Bank des Geldversenders zu kontaktieren und dort fragen ob sich die Adressen von Amy und der Bestimmungsadresse decken.

Sollte die Bank auf sowas auch nur irgendeine Info raus geben wäre das 10x krimineller als der Versuch jemanden um 500€ zu prellen. :schluck: :D
 
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Najasumi schrieb:
Du hast das geld, dann schick die ware an die angegebene adresse. Hast ja die lieferadresse so bekommen. Und wenn es versendet ist, ist es net dein problem. Handel von privat zu privat :)

Der Handel von privat zu privat ändert hier an der Sachlage absolut nichts.

Diese Art von Betrug wird schon jahrelang praktiziert
 
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Najasumi schrieb:
Und wenn es versendet ist, ist es net dein problem. Handel von privat zu privat :)

Was für einen unqualifizierten Unsinn hier manch einer von sich gibt...
 
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mach ein paar Fotos von deiner Sendung, was du reinlegst und wo es hin geht.
Falls etwas kommt das du nachweisen kannst du hast die Ware verschick
 
@HighGrow22
Nope. Da du nie mit Amy gehandelt hast, stehst du gegenüber Amy auch nicht in der Schuld. Wenn sie dir Geld überwiesen hat, weil sie von Sarah diese Kontodaten erhalten hat, ist das erstmal ihre eigene Verantwortung.
Geschädigt ist am Ende nur Amy. Du hast das Geld, Sarah den Sattel, Amy nichts. Und Amy kann defacto nur gegen Sarah vorgehen.

Wichtig ist, dass man selbst alles dokumentiert.

Trotzdem: Habe ich ein ungutes Gefühl, ist es das beste, die Sache abzublasen und das Geld zurück zu überweisen oder eben mit dem Käufer die Zweifel zu klären.
 
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Scirca schrieb:
mach ein paar Fotos von deiner Sendung, was du reinlegst und wo es hin geht.
Falls etwas kommt das du nachweisen kannst du hast die Ware verschick

Bringt ihm auch nichts, da er "Schuldner" gegenüber Amy ist .
 
@Najasumi
Sehe ich genauso.
Es war eine Überweisung von Konto auf Konto, somit kann man das nicht zurückholen.
Also Geld da, Ware raus.
Paypal als Bezahldienst würde ich hier gar nicht akzeptieren, denn die haben KÄUFERschutz, als Verkäufer bist Du bei Problemen der Angeschmierte.
 
Scirca schrieb:
mach ein paar Fotos von deiner Sendung, was du reinlegst und wo es hin geht.
Falls etwas kommt das du nachweisen kannst du hast die Ware verschick
Foto machen, Artikel rausnehmen und leeren Karton verschicken.
 
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kachiri schrieb:
Wenn sie dir Geld überwiesen hat, weil sie von Sarah diese Kontodaten erhalten hat, ist das erstmal ihre eigene Verantwortung.

Du unterstellst, man dürfte das Geld behalten - dem ist natürlich nicht so.
 
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prian schrieb:
@Najasumi
Sehe ich genauso.
Es war eine Überweisung von Konto auf Konto, somit kann man das nicht zurückholen.
Also Geld da, Ware raus.
Paypal als Bezahldienst würde ich hier gar nicht akzeptieren, denn die haben KÄUFERschutz, als Verkäufer bist Du bei Problemen der Angeschmierte.
Man kann den Empfänger der Zahlung anzeigen, falls er die Rückzahlung verweigert
 
Ouzo schrieb:
das stinkt zum Himmel hoch was ich lese
und was genau müffelt Deiner Meinung nach? :)

@xammu
Ja klar kann man anzeigen, aber so einfach geht das auch nicht.
Das Geld ist aktiv überwiesen worden auf einen Kauf hin, somit kann man nicht so einfach das rückgängig machen. Immer unter der Voraussetzung, dass diese Amy überwiesen hat.
 
TirnTirn schrieb:
Du unterstellst, man dürfte das Geld behalten - dem ist natürlich nicht so.

Im Zweifel schon:

Der Empfänger ist verpflichtet, das fälschlich oder zu viel überwiesene Geld zurückzugeben, denn es liegt eine ungerechtfertigte Bereicherung vor. Andernfalls macht er sich der ungerechtfertigten Bereicherung schuldig. Allerdings: Hat der Empfänger das falsch oder zu hoch angewiesene Geld ausgegeben und kann beweisen, dass er nicht wusste, dass es ihm nicht zustand, bleibt der Absender auf dem Problem alleine sitzen.

Hier gibt es zwei Optionen:
  • entweder ich habe die Gewissheit das Amy und Sarah in irgendeiner Form zusammengehören und gehe davon aus, dass mir das Geld auch zusteht und ich die Ware guten Gewissens versenden kann
  • oder aber ich zweifle daran und mache die Rückabwicklung.

Die A*-Karte hat am Ende die Person gezogen, die weder Geld noch Ware hat. Insbesondere wenn der Verwendungszweck dann auch noch recht eindeutig auf die verkaufte Ware hindeutet. Ich als Verkäufer kann also gar nicht zwingend ahnen, dass da was verkehrt lief. Also kann ich dafür auch nicht zwingend haftbar gemacht werden.
 
Ich bin selber auch unlängst auf eBay Kleinanzeigen betrogen worden. Scheint um sich zu greifen. Die Person war auch merkwürdig, immer ganz schnell geantwortet, alles musste schnell gehen, etc.

Mein Tipp daher: Hör' auf Dein Bauchgefühl, blas die Sache ab. Wenn Du willst, geh zur Polizei mit einem Verdacht. Stell' nur klar, dass Du nicht sicher bist, und sie ja mal nachschauen können oder so.

Kannst natürlich auch einfach das Geld zurücküberweisen, aber ich würde es zunächst behalten, zur Polizei gehen, und dann darauf warten, dass Du es dem rechtmäßigen Besitzer zurücküberweisen kannst. Im Schlimmsten Fall war das ganze doch sauber und die Person bekommt Besuch von der Polizei und den Sattel etwas später; im Besten wird ein Betrüger geschnappt.
 
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Überweise 10ct zurück, und frage den Käufer, wie viel du zurücküberwiesen hast.
 
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vor kurzen wurde noch, ich glaube im WDR über sowas berichtet. Ob das auch hier zutrifft, schwer zu sagen. Versand aber nur an die Person die es auch bezahlt hat. Dann steht man auch in keiner Schuld mehr. Falls das jemand nicht will, dann ist das eh schon sehr merkwürdig und daher würde ich dann die Finger davon lassen.

gruß
 
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xeonking schrieb:
vor kurzen wurde noch, ich glaube im WDR über sowas berichtet

Falls wir den gleichen Beitrag meinen... wurde in dem Beitrag auch Kundendienst von eBay Kleinanzeigen erwähnt.
@koffi
Hast du dich mit dem mal in Verbindung gesetzt?
 
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