Silverangel schrieb:@Dudelll Das ist rechtlich absolut nicht machbar. Sobald man Eigentümer ist, kann man damit machen was man will. Wie mit jedem anderen Produkt auch. So weit kommts noch, dass mir der Hersteller verbietet mein Eigentum zu verkaufen.
Hab doch explizit "nicht" geschrieben das die den Verkauf generell verbieten sollen, das wäre natürlich rechtlich nicht haltbar und das aus gutem Grund.
Aber mit einer Klausel die den wiederverkauf innerhalb der ersten 2 Wochen nach kauf, und NUR innerhalb dieser Zeitspanne verbietet könnte ich mich persönlich anfreunden. Kann natürlich gut sein das auch das rechtlich nicht erlaubt ist.