Verkauf von Privat, Käufer droht mit Anwalt

DimiBrudalski

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Hallo habe übers Internet mit jemand per email eine einigung getroffen das Artikel XY für 200 € verkauft wird nun wollte ich denk Artikel heute verpacken und mir ist ein Missgeschick passiert und der Artikel hat jetzt ein defekt .Nun habe ich dem Käufer gleich das Geld zurückgesendet nun macht er volll den Aufstand..


Siehe Anhang

Guten Abend,



also, wenn Sie wirklich glauben, dass Sie damit durchkommen, haben Sie sich sehr getäuscht.

Ein Vertrag wurde abgeschlossen.

Bei einem Vertrag gibt es Rechte und aber auch, Sie werden es nicht glauben, Rechte.

Da ich von Ihnen den Monitor mit einem Vertrag gekauft habe und von Ihnen nochmals die schriftliche Bestätigung erhalten habe, dass der Monitor am Montag versendet wurde,

habe ich meinen Monitor der geschäftlich genutzt wird, verkauft.



Nun kann mein Mitarbeiter solange nicht an den beauftragten Gutachten weiterarbeiten, bis ich einen anderen Monitor besorgt habe.



Bitte teilen Sie mir Ihre Adresse mit damit ich diesen von Ihnen produzierten Vermögensschaden Ihnen per Post zustellen kann und Sie mir diesen erstatten.

Ich werde mich nun morgen auf den Weg machen müssen und einen Monitor kaufen um nicht noch mehr Zeit zu verlieren.



Die Differenz zu dem neuen Monitor, werde ich Ihnen ebenfalls in Rechnung stellen.



Um jeglichem Missverständnis aus dem Weg zu gehen, schlage ich Ihnen vor, Sie lassen sich anwaltlich beraten.



Sollten Sie einen anderen Vorschlag haben, warte ich gerne auf eine Nachricht von Ihnen oder Sie können mich anrufen.
 
Theoretisch ist er im Recht, auch wenn es völliger Schwachsinn ist vom Verkäufer rumzustressen. Immerhin hat er ja seine Kohle zurückerhalten.
 
seh ich das richtig das du ihm gesagt hast du hättest es losgeschickt obwohl du es noch nicht hattest?
 
Ich würd sagen er ist nicht im Recht, da es ein Privat-Verkauf war, eine "Garantie" welcher Art auch immer, wäre mir da neu! Er hat sein Geld und gut ist.

Sein Problem, wenn er gebrauchte Ware von Privat kauft für was so wichtiges....und komisch sowieso.....
 
Zuletzt bearbeitet:
Anwalt einschalten, dafür muss es ja eine akzeptable Lösung geben.
Denke nicht das der Verkäufer durch ein Ungeschick richtig Kohle blechen soll...
 
hab ich das richtig verstanden... du hast gesagt der moni wäre versendet, war er aber noch nicht. dann is das en bischen schlecht weil du ihn quasi angelogen hast. aber versuch sachlich mit ihm zu reden, er hat ja sein geld wieder.

die differenz zum neuen moni oann er dir allerdings nicht in rechnung stellen, schließlich bist du nicht schuld das er seinen jetztigen verscherbelt
 
Je nachdem wie ernst es der Käufer meint, sollte man seinen Ratschlag befolgen und einen Anwalt zu Rate ziehen.

Der Verkäufer ist nämlich selbstverständlich verpflichtet, seine Leistung zu erbringen. Wird diese durch Fahrlässigkeit unmöglich, kann der Käufer durchaus Schadensersastz verlangen.
 
Was ist denn mit dem Monitor genau los ?
Wenn er wirklich defekt ist... sags ihm.. wenn er den dann will... schick ihm das Teil...

Alles eher kurios...
Gebrauchter Monitor fürs Geschäft etc. na klar...
 
Ich wollte ihn gestern losschicken und dann ist es mir passiert darauf hin habe ich ihm gleich das Geld zurückgesendet und ihn per email Kontaktiert
 
Wenn du den Versand bestätigt hast ohne es wirklich zu versenden dann gibts wohl ärger.


Hast du also schon im Vorfeld den Versand bestätigt?
 
außerdem bist du nicht schuld das sein mitarbeiter nicht weiterarbeiten kann. es kann ja nicht an dem einen moni liegen. das is quatsch was er dir versucht weiszumachen
 
Eben, wer vor dem Erhalt des neuen verkauft, ist brettblöd, vorallem wenn der angeblich so wichtig ist klar.....woher wollte der z.B. wissen, dass der Monitor dann auch am nächsten Tag sicher schon da ist?
Ich finds ehrlich gesagt lächerlich was der abzieht...
 
DimiBrudalski schrieb:
Ich wollte ihn gestern losschicken und dann ist es mir passiert darauf hin habe ich ihm gleich das Geld zurückgesendet und ihn per email Kontaktiert
Du kannst den Artikel doch nicht als versendet bezeichnen, wenn du ihn nicht bereits verschickt hast? Was erwartest du denn eigentlich. Der Käufer macht zwar einen unnötigen Aufstand und pokert hier ein bisschen hoch wegen einem blöden Monitor, aber prinzipiell hat er mit einer Sache Recht und das sind die vertraglichen Pflichten.

Es hilft dir ja nicht, dass der Käufer dort ein Total-Assi ist, versteh mich bitte nicht falsch, aber nächsten Mal vorher den Kopf einschalten. Er kann dich ja nicht dazu zwingen, dass du sofort aufspringst und am Montag den Monitor versendest. Wenn es bis Dienstag gedauert hätte, dann hätte es bis Dienst gedauert. Musst dich doch von niemandem unter Druck setzen lassen.
 
DimiBrudalski schrieb:
Bitte teilen Sie mir Ihre Adresse mit damit ich diesen von Ihnen produzierten Vermögensschaden Ihnen per Post zustellen kann und Sie mir diesen erstatten.
Er hat nicht mal die Anschrift?
Was hat er denn überhaupt für Daten? Bankverbindung und Namen nehme ich an, und sonst?
 
Theoretisch ist er im Recht und könnte dich auf den Artikel oder auf Ersatz verklagen, aber: Die Mühe macht sich kein Mensch. Bellende Hunde beißen nicht ...

Er hat nichtmal deine Addi und, das Krediinstitut darf diese nicht rausgeben... Mach dir keine Sorgen und ignorier ihn einfach...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob der Käufer im Zweifel einen ersatzfähigen Schaden belegen kann, ist die eine Sache. Dass ihm aus der Pflichtverletzung des Verkäufers aber grds. Rechte erwachsen ist hier unstreitig.

Die Poster über mir sollten sich mal überlegen, wie fundiert ihre Auskünfte sind und ob sie nicht eher schaden als helfen...
 
Das hat er eben noch geschrieben

Ich kenne die Masche zugut. Glauben Sie mir es sehr sinnvoll sich bei einem Rechtsbeistand zu erkundigen. Egal ob privat oder geschäftlich, für einen Schaden, der einer privaten oder juristischen Person zugefügt wird, muss derjenige, der dies verursacht hat verantworten. Ich warte auf einen Vorschlag von Ihnen.
 
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