Verkauf von Privat, Käufer droht mit Anwalt

er kann dir aber auf jeden fall nicht seinen ausfall in rechnung stellen, da du ein privat-verkäufer bist. wenn er so doof ist und den alten moni verkauft bevor der neue da ist hat er halt pech. letztenendes kann man dir meiner meinung nach nichts handfestes vorwerfen. sein geld hat er wieder also was will er noch?

das es natürlich nicht richtig war den käufer absichtlich zu belügen ist wohl auch klar, aber ich kann mir nicht vorstellen, das man dir daraus einen strick drehen kann.

nächstes mal vielleicht etwas langfristiger planen, nicht das nochmal was "runterfällt"
 
Wenn du ih gestern versendet hast und er morgen los geht nen neuen kaufen ; Montag-Mittwoch? Und er verkauft gleich seinen alten? Ich glaub der hat mehr Fehler gemacht als du. Dennoch wenn er weiter auf Schadensersatz verlangt zumindest nen Anwalt oder jemandenn fragen vom Fachgebiet würde ich sagen.
 
wenn es wirklich soweit kommen sollte mit einem anwalt seinerseits dann geh zur verbraucherzentrale... die beraten kostenlos in solchen fällen.

aber er wird sich nicht melden... wär auch echt schwachsinn
 
Hilbertraum schrieb:
Theoretisch ist er im Recht und könnte dich auf den Artikel oder auf Ersatz verklagen, aber: Die Mühe macht sich kein Mensch. Bellende Hunde beißen nicht ...

Dieses juristische Halbwissen hier ist wirklich erschreckend !!! Solche Threads in einem PC-Forum sind totaler Unsinn. 80% der Beiträge hier sind Halbwissen und Unsinn. Wende dich an etwas wie 123recht.de
 
Der Monitor ist mir aus der Hand gesprungen, den Standfuss muss man zusammen klappen und festhalten bzw fixieren und wenn man loslässt springt er raus und dann habe ich das Gerät fallen lassen so ein Mist...
 
Was ne nummer :D Also auf jeden Fall mal ruhig bleiben und genügend recherchieren, nichts überstürzen. Die Begründung, er habe den alten Monitor eines Mitarbeiters bereits verkauft ist einfach nur lächerlich. Wer hier als hilfsbereiter User aber keine definitive Ahnung hat, wer hier im Recht ist und wer was zu zahlen/leisten hat, der sollte sich besser raushalten ....
 
Drohgebärden um dich einzuschüchtern... Da ist nichts hinter... Wie gesagt theoretisch könnte er... Dazu bräuchter er aber zumindest deine Adresse.

EDIT: Die Begründung mit dem bereits verkaufen Monitor ist an den Haren herbeigezogen. Vor Gericht würde sowas in Kombination mit dem Verdienstausfall nicht stand halten, da ihm auch sonst niemand eine Post Paket Laufzeit von einem Tag hätte garantieren können! Das ist fahrlässige Doofheit seinerdeids...
 
Zuletzt bearbeitet:
du hast ihm ja keinen schaden angerichtet. wie gesagt wenn er nicht dafür sorgen kann das bildschirme dasind hat er pech. du bist keine spedition die zu einem festgelegten zeitpunkt liefern muss und andernfalls die kosten trägt.
 
jab, erst mal den Mann bitten, ruhig zu bleiben und eine Lösung anzustreben, keinen Prozess.

Dann würde ich ihn auf seine argumentatorischen Schwächen hinweisen.

1. Wie hätte er den Mitarbieter beschäftigt, wenn die Post einen Tag länger bräuchtet?
2. Er kann dir nicht die Differenz zu einem Neugerät in Rechnung stellen.
3. Den Vermögensschaden würde ich explizit aufgeschlüsselt haben wollen, dann auch gerne an meine Adresse.
4. Darf ich fragen wie alt du bist? Wenn du vllt. unter 18 bist, kann ein Erziehungsberechtiger den Vertrag anzweifeln, das wäre eine Option,
5. Gibts überhaupt einen richtigen Vertrag?
6. Ruhig bleiben, vor so einem Prozess hätte ich wenig Angst!
 
Zuletzt bearbeitet:
MÆGGES schrieb:
du hast ihm ja keinen schaden angerichtet. wie gesagt wenn er nicht dafür sorgen kann das bildschirme dasind hat er pech. du bist keine spedition die zu einem festgelegten zeitpunkt liefern muss und andernfalls die kosten trägt.
Eben. Die Frage bleibt aber offen, warum er den Käufer angelogen hat. Wozu eigentlich?
 
Vergiss es einfach. Weil er selbst fahrlässig gehandelt hat, wird er sicherlich keine Rechtsmittel einleiten. Wenn du nett sein willst kannst du ggf. mit einem Bild den Schaden dokumentieren. Ansonsten schwamm drüber. Das nächste Mal z.B. über Ebay laufen lassen, da gibt es für solche Fälle Automatismen die beide Seiten schützen.
 
Hm, ich frage mich gerade, ob ein kommerzieller Händler Schadenersatz für berufliche Folgeschäden haftbar zu machen wäre.
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, daß Neckermann mir Ersatz für meinen beruflichen Gewinnausfall leisten muss, wenn die nicht rechtzeitig oder gar nicht ein Gerät liefern können.
Bei Privatpersonen kann ich mir des gleich gar nicht vorstellen.
Aber wie der Kunde schon gesagt hat, ab zum Anwalt.
Was willst Du hier im Forum erreichen, wenn der Kerl so blöd auf stur schaltet...Da machste nix.
Da wird wohl kein Weg drumherumführen, sich beraten zu lassen.
:-(
 
Ich kann mich nur wiederholen :) Hier wird unglaublich viel Mist geschrieben.

Geh hier hin TE:

http://www.123recht.net/forum_default.asp
 
wenn er sich nochmal meldet wende ich mich an 123recht.de

und nein 18 bin ich schon lange nicht mehr...
Ergänzung ()

Bitte mal ganz ehrlich was kann ich den anderes tun alles ihnen ihr Geld zurückzugeben wenn die wäre defekt ist, möchten sie ein defekten Monitor kaufen . Sie können ja gern vorbei schauen
und sie davon überzeugen.
 
Mach ich auch immer, wenn ich den Versand lange genug rausgeschoben habe weil ich zu faul war :D



(Cokocools Tip ist der wirklich einzig sinnvolle hier, raus aus einem PC-Forum mit ahnungslosen Usern bei solch einem Fall)

DimiBrudalski schrieb:
Ich habe eben anrufen und ihm das ganze kurz erklärt


Und??? Erzähl!
 
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