cr@zy
Captain
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Torsten007 schrieb:Mal ganz ehrlich: Dass der Käufer da komplett überdreht hat und in dem Fall sicher keine Differenz zu einem Neukauf ohne weiteres bekommen kann, und auch nicht einfach eine Rechnung schicken kann, ohne dass es da einen Prozess über den genauen Verdienstausfall gegeben hat - das kann ich mit gutem Gewissen als völlig übertrieben hinstellen, ohne § zu nennen!
Ich stimme dir gerne zu das der Käufer da übertrieben hat und auch dabei das er nicht einfach eine Rechnung schick kann - dann hört es aber auch schon auf. Rein rechtlich wäre es dem Käufer z.B. durchaus möglich gewesen eine Differenz zu einem neuen (/gebrauchten) Monitor durchzubringen.
Ohne gerichtliches Verfahren wohl nicht, aber in selbigem würden die Chancen warscheinlich nicht all zu schlecht stehen. Immerhin hat der Verkäufer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
Ich denke da an den Verkauf eines MacBooks bei eBay, dessen Anbieter die Auktion vor Auktionsende beendete, weil er (warscheinlich) Angst hatte seinen gewünschten Preis nicht zu erreichen. Der zu diesem Zeitpunkt höchstbietende meldete sich daraufhin beim Verkäufer mit dem Hinweis, dass bereits jetzt ein rechtsgültiger Kaufvertrag entstanden sei. Der Verkäufer hat das nicht weiter beachtet ("der kann mir garnix"). Das ganze ging vor Gericht und der Käufer bekam Recht - Die Folge: Der Verkäufer durfte dem Käufer den Differenzbetrag zu einem neuen MacBook bezahlen. Und das ist nur eine von vielen Storys...
Das der Käufer seinen Monitor vor eintreffen des neuen Monitors verkauft hat würde in dem Fall wohl kaum dem Verkäufer anzulasten sein, sondern wäre auf die Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen.
cya
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