Verleumdung im Internet

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Nein, für eine Anzeige brauchst du weder Geld noch einen Anwalt. Im Gegenteil: Geld hilft dir bei einer Anzeige kein Stück weiter. Ein Anwalt hingegen kostet natürlich Geld und kann ggf. mehr erreichen. Vielleicht lässt du dich auch einfach mal von einem beraten. Es gibt sogar manchmal die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung... als Tipp: recht bekannt in Social Media ist eine bestimmte Kanzlei, die auch auf YouTube recht aktiv ist und auf Internet-/Medienrecht spezialisiert ist. Sollte zum Googeln reichen...
 
Welche Straftat soll überhaupt vorliegen?
Lass das mit der Anzeige. Danach bist du die Lachnummer im Dorf.
 
Internet – Stalking

Wiederholte Kontaktaufnahme und Beläs-tigung des Opfers oder dessen Familie /Freunde/Bekannte/Arbeitskollegen per E-Mail.
• Veröffentlichung und Verbreitung von Lügen, Gerüchten, intimen Details, inti-men/erotischen Aufnahmen oder manipu-lierten Fotos des Opfers, etwa aus einer früheren gemeinsamen Beziehung, auf In-ternetseiten und in Diskussionsforen sowie Gästebüchern, Videoportalen, Newsgroups oder auch Tauschbörsen.
• Veröffentlichung von persönlichen Details über das Opfer, z.B. dessen Gewohnheiten, finanzielle Situation oder Arbeitsleben.


Das trifft ja alles etwa zu.

Den Ablauf eines Strafverfahrens " Link von Acdcrocker" habe ich mir durchgelesen.

Nicht vergessen , das der Täter im Ausland sitzt und ich frage mich ob der Täter eine Vorladung von der Polizei bekommt wenn ich ihn Anzeige ( also ist das sicher ? ) oder wird erst geklärt ob Ermittelt werden soll ?

Weil bei dem Fall mit meiner Freundin mit Ebay wurde ja Ermittelt und der Täter hat eine Vorladung von der Polizei bekommen und dann direkt zurückgezahlt.
 
Ich sag mal so wenn du dem nu irgendwas auf den hals schickst landet die Sprachnachricht zu 100% bei deinem Chef über irgendwelche Umwege.
Ich würde den einfach ignorieren und hoffen das er aufgibt.
Egal was du machst das dicke ende kann so oder so kommen.
Die Frage ist nur ob man das gleich haben will oder mit etwas Glück der doch aufgibt
Am Ende kann man immer noch behaupten man mit 1,8 promille voll und wusste nicht was man sagt^^
 
Mal eine ähnliche Frage:

1.
- Darf man Screenshots von Chats mit Person A , an Person B schicken ohne die Erlaubniss von Person A?
Also ganz normale Unterhaltungen?

- Darf man Sprachaufnahmen von Person A an Person schicken ohne die Erlaubniss von Person A?

2.

Gibt es da eigentlich eine klarheit?
Weil einmal steht im Internet , man darf es einmal nicht.
Da ist ja keine Schweigepflicht oder so vorhanden bei dem Chatverlauf und der Sprachaufnahme.
Gebe ich wenn ich die Nachricht schicke somit der anderen Person die Erlaubniss mit der Nachricht machen was sie will ?

3.
Wäre das eigentlich noch Stalking? Wenn die Person nur Chatverläufe von mir und der anderen Person an andere schickt und Sprachaufnahmen ansonsten nix?
 
Geh zu einem Anwalt, Rechtsberatung ist nicht erlaubt.
 
Es wäre schon schwer genug Dein Recht in DE durchzusetzen, der Typ sitzt aber nun mal in Belgien und da Du keine echten Beweise hast, daß er es wirklich ist, wird wegen solchen Pillepalle Geschichten keiner eine Hausdurchsuchung anstossen bzw. bei Instagram IP Adressen anfordern.

Geh daher zu einem Anwalt, laß Dir Geld aus der Hose ziehen (weil sogar wenn es in x Monaten was bringen sollte ist der aktuelle Schaden eh da) und lern dann daraus, daß man im Internet bei 'Fremden' einfach nicht den Dicken markiert. :rolleyes:
 
Sag deinem Chef doch einfach, dass er ein Arsch ist. Dann ist das Thema auch durch. :D

Will sagen: Chefs sind auch nur Menschen und haben schon Blödsinn gemacht. Der wird wahrscheinlich drüber lachen wenn du ihn vorwarnst, dass da was kommen könnte und alles ist gut.

Hatte da vorhin was passendes auf Twitter gelesen:

1588529548812.png
 
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Mextli schrieb:
Es wäre schon schwer genug Dein Recht in DE durchzusetzen, der Typ sitzt aber nun mal in Belgien und da Du keine echten Beweise hast, daß er es wirklich ist, wird wegen solchen Pillepalle Geschichten keiner eine Hausdurchsuchung anstossen bzw. bei Instagram IP Adressen anfordern.

Geh daher zu einem Anwalt, laß Dir Geld aus der Hose ziehen (weil sogar wenn es in x Monaten was bringen sollte ist der aktuelle Schaden eh da) und lern dann daraus, daß man im Internet bei 'Fremden' einfach nicht den Dicken markiert. :rolleyes:

Naja der Beweis ist ja dass der Verlauf zwischen mir und ihn stattgefunden ist und dass ich nur an IHN die Sprachaufnahme geschickt habe.
 
Völlig verwirrt hier.

Für eine Anzeige braucht man keinen Anwalt. Für Beweisermittlung ist nicht der Anzeigeerstatter zuständig.

Und wer weiß, ob die Sache in Belgien nicht anders rechtlich bewertet würde?


Aber als TE würde ich aus der Sache lernen und mit den Konsequenzen leben. Gute Freunde interessiert so'n Mist nicht und der Rest wird eben neu aufgebaut.
 
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Allgough schrieb:
Weil einmal steht im Internet , man darf es einmal nicht.
Privat---> Privat : Ja
Privat---> Öffentlich: Nein
Privat---> Arbeitgeber: Nein
Wird alles (das mit AG) schwer zu beweisen sein, weil dein Chef doof wäre, wenn der dir deswegen ne Schriftliche verpasst. (Abmahnung)
Und Kündigung sowieso nicht. Das ist anderes Thema :rolleyes:

Du handelst mit uns deinen Standpunkt aus. Das bringt nichts....Frag bei der Polizei oder RA. Das hat man dir schon einige male erklärt.
Was hier darüber gequatscht wird, ist doch keine Rechtsgrundlage, auf die du dich berufen kannst. Hier ist doch kein Facebook :evillol::freak::heul:

Du kommst bisschen beratungsresistent rüber. Egal wer dir was sagt: Du bist nicht zufrieden. Frag doch einfach nicht weiter, sondern mach einfach, wie du denkst.
 
Joker (AC) schrieb:
Privat---> Privat : Ja
Das ist ja was er gerade macht !

Er schickt meine Privaten Nachrichten (Screenshots und Sprachnotizen) die zwischen mir und Ihn geschehen sind an meine Freunde privat weiter.
Und das darf er also?

Wo steht das den im Gesetz?
Weil dann bin ich Chancenlos
 
Allgough schrieb:
Das ist ja was er gerade macht !
Sag ich ja....klar darf man Privat-zu Privat delikate Bilder,Texte oder Sprachnachrichten teilen....
Wär ja noch schöner.
 
red mit deinem Chef, warn ihn vor, dass sich eventuell ein Spinner bei ihm melden wird.

wenn der Chef schlau ist, öffnet er eh keine anhänge von wildfremden Personen (Viren)
bringt mehr, als wenn der Täter im worstcase 500€ geldstrafe zahlen muss.
 
Joker (AC) schrieb:
Sag ich ja....klar darf man Privat-zu Privat delikate Bilder,Texte oder Sprachnachrichten teilen....
Wär ja noch schöner.

Und wo steht das , dasss man es darf? Auch wenn ich es nicht möchte dass er meinen Chatverlauf zwischen mir und ihn anderen zeigt? Trotzdem darf man es?

Ich brauche nur noch ein Beweis dass es wirklich so ist, den ich finde nix im Internet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Allgough schrieb:
dass er meinen Chatverlauf zwischen mir und ihn anderen zeigt?

dann schreib mit ihm nicht. Private Konversation im Internet setzt auch immer vertrauen voraus. Ist diese nicht gegeben, dann sein lassen.
 
Entschuldigung, aber so doof kann doch niemand sein. Du hast jetzt schon x Mal den gleichen Tipp bekommen und verstehst immernoch garnichts und verrennst dich in irgendwelche Hirngespinste.
Entweder bist du ein Troll oder du kannst (aus oben genanntem Grund) nicht verstehen was die Leute hier schreiben.

Geh zur Polizei, erstatte Anzeige und schau was passiert. Die können dir dann auch sagen ob jemand auf dem Rathaus anruft oder nicht....
 
Alles gut ich will nur noch den Beweis haben von @Joker (AC) , wo steht dass man private nachrichten an andere privat weiterschicken kann auch wenn es Person A nicht erlaubt hat diese weiter zuschicken , aber es Person B an Person C schickt.
 
Allgough schrieb:
Naja der Beweis ist ja dass der Verlauf zwischen mir und ihn stattgefunden ist und dass ich nur an IHN die Sprachaufnahme geschickt habe.
Jetzt mal im Ernst, wie willst Du bitte sehr beweisen dass NUR er der Empfänger war? Und zwar bitte mit brauchbarer Beweiskraft (& damit meine ich kein manipulierbaren Logs etc.).
 
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