Verleumdung im Internet

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Mextli schrieb:
Jetzt mal im Ernst, wie willst Du bitte sehr beweisen dass NUR er der Empfänger war? Und zwar bitte mit brauchbarer Beweiskraft (& damit meine ich kein manipulierbaren Logs etc.).
Indem ich mich bei Facebook einlogge und der Polizei den Verlauf zwischen mir und ihn zeige , da sieht man was ich geschickt habe.
 
Passt nich zu 100% https://www.e-recht24.de/news/faceb...ivate-nachrichten-veroeffentlicht-werden.html

Hier wird ein privater chat in eine öffentliche Gruppe gepostet.
Ob das jetzt auch zutrifft wenn man die Nachricht einzeln an einzelne verschickt...?

Was Du nicht verstehen willst is das sowas für die Polizei Pipifax ist!
Die haben 1000 wichtigere Dinge zu tun.
Amtshilfe im Ausland beantragen is aufwendig - bei Belgien vll einfacher als Rußland oder Venezuela - aber trotzdem aufwendig.
Da wird priorisiert (schwere der Tat, öffentliches Interesse...).
Da stehst Du irgendwo auf Platz 847 und wirst da auch immer bleiben!

Wenn Du Dir privat nen Anwalt nimmst wirst Du mMn schon sowas wie ne Löschung/Unterlassung hinbekommen.
Kostet aber vermutlich "was".
Dann kann der aber immer noch die Daten auf n Prepaid-Phone schieben und anonym von da verschicken.

Es is weder Belästigung (denn offensichtlich scheinen die Empfänger der Nachricht damit kein Problem zu haben) noch Verleumdung (Du hast die Aussagen ja so getätigt) noch stalking (er schickt die Nachrichten js anscheinend nich an Dich).

Bin kein Jurist
 
@Allgough
Kannst du den Typen nicht ignorieren? Wenn der Bock hat zu trollen wird er vermutlich erst aufhören wenn’s ihm keinen Spaß mehr macht. Jede Minute Aufmerksamkeit durch dich ist hier verschwendete Zeit.
 
https://www.juraforum.de/forum/t/chatinhalte-kopieren-speichern-und-versenden.514635/

was sagt ihr dazu ?

Anscheinend kann ich nix machen. Weil er schickt meine private Nachrichten von mir und Ihn privat an die Personen weiter und macht sie nicht öffentlich.

" Solange man das nicht veröffentlicht oder an eine größere Zahl von Leuten verbreitet, sondern sich eben privat unterhält, also Inhalte einer privaten Unterhaltung in eine andere private Unterhaltung weiterträgt, ist das nicht justitiabel. (Sofern es eben nicht zur Verleumdung oder üblen Nachrede wird.) "

@Joker (AC)
Persönliche Dinge, die dich peinlich bloßstellen : Ja
ja es stellt mich peinlich bloß.

also nochmal die frage:



Person A schreibt mit Person B ganz normal über z.B Facebook Nachrichten.
Person B schickt an Person A, Nacktbilder und Sprachnachrichten.

Jetzt schickt Person A an Person C , Person D, Person E etc privat einen Screenshot vom Chatverlauf mit Person B ( Ohne die Erlaubnis von Person B / auch mit den Bildern und die Sprachaufnahmen). Die Personen C-E sind Freunde oder Familienangehörige von Person B.
Somit wird Person B bloßgestellt.

Hat Person B eine Chance zivil oder gar strafrechtlich gegen dieses Verhalten vorzugehen? ( Es geht um private Inhalte )
 
Zuletzt bearbeitet:
Allgough schrieb:
Internet – Stalking

Wiederholte Kontaktaufnahme und Beläs-tigung des Opfers oder dessen Familie /Freunde/Bekannte/Arbeitskollegen per E-Mail.
• Veröffentlichung und Verbreitung von Lügen, Gerüchten, intimen Details, inti-men/erotischen Aufnahmen oder manipu-lierten Fotos des Opfers, etwa aus einer früheren gemeinsamen Beziehung, auf In-ternetseiten und in Diskussionsforen sowie Gästebüchern, Videoportalen, Newsgroups oder auch Tauschbörsen.
• Veröffentlichung von persönlichen Details über das Opfer, z.B. dessen Gewohnheiten, finanzielle Situation oder Arbeitsleben.


Das trifft ja alles etwa zu.

Den Ablauf eines Strafverfahrens " Link von Acdcrocker" habe ich mir durchgelesen.

Nicht vergessen , das der Täter im Ausland sitzt und ich frage mich ob der Täter eine Vorladung von der Polizei bekommt wenn ich ihn Anzeige ( also ist das sicher ? ) oder wird erst geklärt ob Ermittelt werden soll ?

Weil bei dem Fall mit meiner Freundin mit Ebay wurde ja Ermittelt und der Täter hat eine Vorladung von der Polizei bekommen und dann direkt zurückgezahlt.


Strafgesetzbuch (StGB)
§ 238 Nachstellung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich.
die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2.
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3.
unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Persona)
Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b)
Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen, oder
4.
diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht oder
5.
eine andere vergleichbare Handlung vornimmt.

Die Lebensgestaltung muss schwerwiegend und wiederholt (beharrlich) beeinträchtigt sein. Dein Kindergarten reicht nicht aus. Nachstellung ist nur für sehr krasse Fälle.
Lass die Sache ruhen und nimm das Geld für einen Psychologen.
 
Was wäre den ein krasser Fall für Nachstellung ?
 
Opfer verlässt die Wohnung überhaupt nicht mehr bzw. nur noch in der Begleitung Dritter
Opfer wechselt den Arbeitsplatz oder die Wohnung;
Verdunkeln der Fenster der Wohnung.
 
uincom schrieb:
Opfer verlässt die Wohnung überhaupt nicht mehr bzw. nur noch in der Begleitung Dritter
Opfer wechselt den Arbeitsplatz oder die Wohnung;
Verdunkeln der Fenster der Wohnung.
Dazu hat die Person aber keinen Grund ( nur ihr Ruf ist Evtl geschadet)

Ich zb kann ja jetzt auch wegen den Mist umziehen usw also ist das doch ein Grund ?
 
Also der Fortlauf dieser Diskussion auf den letzten ein zwei Seiten führt doch zu nichts mehr. Auf den ersten wurde dir aber alles Wichtige genannt, was für deine weiteren Schritte hilfreich sein kann bzw. oder welche Schritte dies sein können. An dieser Stelle verweise ich somit nochmals darauf, diese Schritte nun auch zu gehen. Das wichtigste dürfte ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt sein, jedoch ist das auch nur eine subjektive Einschätzung und wie schon betont: Rechtsberatung darf hier gar nicht gegeben werden. Somit bleibt mir nur, den Thread vorerst zu schließen. Deine zukünftigen Erfahrungen und Ergebnisse darfst du dann gerne wieder hier teilen, wenn du das wünschst, bitte komme zu gegebener Zeit auf die Moderation hinzu.
 
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