Ok Wissen macht AHHHH, wie es so schön in einer Kidnersendung heisst, schaun wir uns doch mal das Rückgaberecht im Gesetz an - ACHTUNG hier ein Auszug:gustlegga schrieb:Unglaublich was sich manche hier zusammenphantasieren.....
"Andere Regeln gelten im Onlinehandel Hier hat der Kunde keine Möglichkeit, die Ware vorher „durch Anfassen“ zu prüfen. Um diesen Nachteil auszugleichen, gesteht der Gesetzgeber Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. So hat der Kunde die Möglichkeit, Gefallen und Funktion zu prüfen und darf auch mängelfreie Ware ohne Angabe von Gründen zurückgeben.
Ein Umtausch- und Rückgaberecht besteht im stationären Handel nur, wenn Sie als Geschäftsinhaber entsprechend kulant sind. Im Versandhandel fallen Rückgabefristen, die länger als die gesetzlichen Vorgaben ausfallen, ebenfalls unter Kulanz. Einen Rechtsanspruch auf einen Umtausch oder eine Rückgabe von einwandfreien Waren haben Verbraucher im stationären Handel gar nicht, und im Versandhandel lediglich 14 Tage lang, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Recht zum Widerruf belehrt wurde."
Zitat Ende.
OOPs reingefallen, der Artikel MUSS MIR gefallen! Ansonsten habe ich ein Rückgaberecht! ohne Angabe von Gründen.
Es muss auch nicht wie von dir fälschlich angenommen ein Mangel dran sein, das zählt überhaupt nicht.
Nur bestimmte Warengruppen (Hgiene, eigens auf Bestellung angefertigte Sonderanfertigungen, Software.. Rest bitte selbst erlesen)
sind von diesem Recht ausgenommen.
Wer Phantasiert hier nun?..........Vielleicht sollte man vor solch grossen Sprüchen erstmal das Gesetz selber lesen, und nix reininterpretieren, was da nicht steht?
Du verwechselst den stationären Handel (habe ich aus dem Grund gleich mit verlinkt) mit Online.
Noch Fragen?
Rein rechtlich betrachtet wird hier nichts falsch gemacht, oder war das jetzt nicht deutlich genug?
Grüsse.