Für mich zeigt diese Entscheidung, dass selbst auf bundesgerichtlicher Ebene nicht über erheblich weitreichendere Dinge wie das Urheberrecht entschieden werden kann.
Ich finde die Beschreibung des Urteils äußerst kontrovers und kann mir nicht vorstellen, dass das notwendige Verständnis, welches für das Verstehen der Komplexität von DDL-Anbietern und der Urheberrechtsproblematik besteht, in diesen Gremien beheimatet ist.
Ich hoffe daher, dass hier die EU bessere Ansätze verfolgt (wie ja zuletzt durchaus zu sehen) und sich vertieft mit dem Thema auseinandersetzt.
Wer vorschreibt, dass bestimmte Link-Seiten vorab zu durchsuchen sind, um eine Urheberrechtsverletzung auszuschließen, der hat was am Grundgedanken des "Internet" nicht verstanden
Der Schutz von geistigem Eigentum darf nicht so weit gehen, dass dadurch andere Rechte gefährdet werden - und ich will keinem Download-Anbieter überlassen, ob die Inhalte, die ich bereitstelle, urheberrechtlich geschützt sind. Ich unterstelle, dass er das nicht kann und dass es nicht seine Aufgabe ist. Wird er darauf hingewiesen muss er natürlich reagieren, aber im Vorhinein Filtern und selbständig über Urheberrechte zu bestimmen streift schon sehr an Zensur.
Um Piraterie zu bekämpfen müssen zunächst die Verwertungs-Pferde an die Leine und dann der Weg für neue Geschäftsideen geebnet werden. Damit löst sich die Problematik, hinter der sich manche Firmen verbissen festklammern von selbst - aber eben ohne Profit-Möglichkeit für letztere...