xexex schrieb:
Nein! Wo steht das so? Da steht genau das was da steht. Wenn Siegel gebrochen, überprüfe den Inhalt bei der Übergabe. Nirgendwo steht da, wenn Siegel gebrochen schicke es zurück, das dichtest du dir selbst fälschlicherweise dazu.
Noch mal :
NICHT AKZEPTIEREN, WENN DAS SIEGEL GEBROCHEN IST
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VORSICHT VERSIEGELTE VERPACKUNG
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mit diesem Satz ist eigentlich schon alles gesagt. Siegelbruch und ich brauche es nicht zu akzeptieren. Das bedeutet automatisch zurück damit wo es hergekommen ist. Entweder ich bekomme versiegelte Ware oder will das Geld zurück.
Du kannst aber dich auch absichern (falls du das möchtest) , wenn du den Zusteller (in diesem Fall als Funktion eines Zeugens UND AUCH NUR DEN DER DAS PAKET DIR BRINGT) bittest mit dir zusammen das entsiegelte Produkt auf Vollständigkeit und Funktion zu überprüfen.
Oft ist es aber so das der Zusteller kommt, du im besten Fall da bist, das Paket fix in den Fingern hast und 30 Sekunden später ist der Zusteller schon wieder weg. Der hat ja besseres zu tun als mit dir Päckchen zu öffnen und sich überrauschen zu lassen ob in dem versiegeltem Karton auch das drin ist, was drin sein sollte. Stell dir vor du bestellst nen Goldbarren und kriegst nen Bleibarren 😂
Nicht umsonst werden Waren versiegelt. Hat schon seinen Grund. Nach deinen Ausagen nach könnten sich ja alle diese Siegel schenken wenn sie nur "zierde" sind.
Wer kann im Falle eines Siegelbruches garantieren das ich auch das erhalte, was da drin sein soll? Im Fall von mobilen Endgeräten könnte ich ja auch mein kaputtes Gerät zerlegen, mir ein nagelneues kaufen, das zerlegen, meine defekte Platine in die neue Hülle packen, das Ding zurück in Karton und innerhalb 14 Tagen wegen Widerruf zurück an Shop. - ja... ich kann Geräte öffnen ohne das du davon was siehst 😉
Der guckt sich beim Wareneingang das Handy an - Hülle, Display ohne Kratzer, mit Aufkleber drauf - wie aus dem Ei gepellt ohne Fingerabdrücke und ab damit zum nächsten Kunden.
und der wird sich aber dann über seine neue Errungenschaft freuen...
kann ja auch auf dem Transportweg ausgetauscht worden sein - ja das gibts auch!
das wäre zum Beispiel ein Fall, der bei einem gebrochenem Siegel auftreten könnte.
und um das zu vermeiden = DO NOT ACCEPT IF SEAL BROKEN
Was passiert eigentlich mit den Produkten, die im Laden entsiegelt wurden, weil der Kunden sich das Gerät anschauen wollten - es aber kein Ausstellungsstück mehr gab?
Wenn der Verkäufer dafür ein nagelneues versiegeltes Produkt EXTRA FÜR DICH entsiegeln muss und du es nicht käufst, ist dieses Produkt danach das neue Ausstellungsstück und wird auch später dementsprechend günstiger weiter verkauft.
Bei online Shops ist es so, das der Verkäufer den Siegelbruch dulden muss und diese Gefahr / eventuelle Wertminderung zu seinen Lasten fällt. Hat was mit den 14 Tagen aus dem Fernabsatzgesetz zu tun.
Darum ist auch bei vielen Shops in den AGB verankert, das bei Siegelbruch nicht der volle Kaufpreis beim Widerruf erstattet wird. Die Produkte, wo der Siegel gebrochen wurde, werden dann gesammelt und zu einem bestimmten Zeitpunkt als B-Ware/Kundenrückläufer günstiger als "Angebotsware" angeboten.
aber ok.
ich gebe mich geschlagen. Du hast Recht...
und ich meine Ruhe 👍
nichts für ungut 😉