News Viel Aufregung um angeblichen „Schultrojaner“

In der Lehre sollte das Vervielfältigen zumindest von Printmedien aller Art kostenlos und unbehelligt möglich sein. Bildung ist die einzige Resource, die wir haben.
Dabei und bei allem anderen gilt immer der Unschuldsvermutung. Es kann also nicht sein, dass Schulen von irgendwem durchsucht oder auch nur geringfügig gestört werden, ohne dass ein konkreter und ausreichend schwerwiegender Verdacht vorliegt, was in Sachen Urheberrecht m.E. gar nicht möglich ist, um etwas derartiges zu rechtfertigen.

Dass hier einige mit "es wäre Geld gespart" oder "die Verlage müssen bezahlt werden" argumentieren, dafür habe ich kein Verständnis.
Geld spielt keine Rolle in dieser Sache, denn Freiheit ist das einzige was zählt. Schüler müssen den Polizeistaat erkennen lernen, wenn Sie ihn sehen, statt daran gewöhnt zu werden. D.h. Online-/Haus-/ oder Was-Auch-Immer-Durchsuchungen egal welcher Art sollten wegen der Verhältnismäßigkeit der Mittel bei Urheberrechtsfragen sowieso tabu sein und es ist wichtig, das auch so zu vermitteln. Die Online-Durchsuchung ist doch sowieso ein Schreckgespenst (und mehr nicht). Die ausführenden Behörden haben das Fehlen von Kompetenz in dieser Sache ja gerade erst eindrucksvoll unter Beweis gestellt.

Und zu den Verlagen: Schulbücher können genausogut von einer non-Profit-Organisation, von den Bildungs- und Kultusministerien selbst oder von anderen Verlagen erstellt werden. Die Verlage, die daraus ein Geschäftsmodell gemacht haben, sind kein Bestandteil des Bildungssystems, sondern ein Nutznießer davon. Die werden von UNS bezahlt!
Wie kann also so ein Verlag (!) darauf kommen, seine Kunden unter Generalverdacht zu stellen!? Gehts noch?!

Viele Grüße
gt
 
wenn Geld Keine Rolle Spielt, wieso Bezahlen die Schulen dann die Verlage nicht Ordentlich?


Das Thema wird doch mit dem Wort "Schultrojaner" in eine Richtung gelenkt, wo es gar nicht hin gehört.
Schüler Speichern selten auf den Schulrechnern Urheberrechtlich geschüzte Bücher.
Lehrer tun das hingegen schon.
und ein Trojaner ist es schon 2 mal nicht!

Das man Kontrollen durchführt ist auch in vielen Industriezweigen gang und gäbe.
wieso darf man also das einhalten des Urheberrechts nicht Kontrollieren?
 
florian. schrieb:
wenn Geld Keine Rolle Spielt, wieso Bezahlen die Schulen dann die Verlage nicht Ordentlich?
... (Generalverdächtigung von Lehrern entfernt)
Das man Kontrollen durchführt ist auch in vielen Industriezweigen gang und gäbe.
wieso darf man also das einhalten des Urheberrechts nicht Kontrollieren?

Es ist eine Ermessensfrage, ob die Verlage, die vom immer-wieder-neu-Auflegen von Schulbüchern leben, dafür ausreichend Entlohnung erhalten. Da sie die Preise selbst festlegen, gehe ich mal davon aus, dass sie davon gut leben können.

Was für Kontrollen sollen das sein, die angeblich in der Industrie gang und gäbe sein sollen? Wer führt die durch? Wer wählt die Betriebe aus, bei denen angeblich derartige Kontrollen durchgeführt werden sollen? Kannst Du mal eine Quelle für diese Behauptung angeben?

Grüße
gt
 
Du kennst keine Kontrollen?
Die Luftfahrtindustire kontrolliert Ständig ihre Zulieferer ob sie nichts tuen, was sie nicht tuen dürfen.
In Deutschland wird sowieso überall kontrolliert, da willst du jetzt nicht allen ernstes eine Quelle?


ob die Verlage genug Verdienen ist auch keine Ermessensfrage der Schulen!
Der Schule steht es frei, den Verlag zu wechseln.
Wir haben hier ja schließlich kein Monopol.


Wenn Lehrer eben der Meinung sind, sie müssen nur ein Lehrbuch Kaufen und können dann den Schülern Auszüge davon geben, dann sollen die ruhig zur Rechenschaft gezogen werden.
 
florian. schrieb:
Das man Kontrollen durchführt ist auch in vielen Industriezweigen gang und gäbe.
wieso darf man also das einhalten des Urheberrechts nicht Kontrollieren?

DAS habe ich gemeint. Von den Kontrollen, die Du dann weiter unten anführst, sprechen wir ja gar nicht (Luftfahrt oder was das war), es geht um die von Dir vorgeschlagenen Kontrollen bzgl. "einhalten des Urheberrechts"!? Das Verhältnismäßigkeitsprinzip hat Verfassungsrang! Da geht GAR nichts. Und das ist auch gut so.

Und ja - es gibt kein Monopol. Deshalb legen ja die Verlage auch die Preise fest. Mehr als 25 EUR ist so ein Buch nach den Gesetzen des Marktes nunmal nicht wert. Und für diesen Streitwert wollen die jetzt die Schulen ausspionieren? Sind wir in Hogwarts oder was? :)

gt
 
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Ergänzung ()

GrandTheft schrieb:
DAS habe ich gemeint. Von den Kontrollen, die Du dann weiter unten anführst, sprechen wir ja gar nicht (Luftfahrt oder was das war), es geht um die von Dir vorgeschlagenen Kontrollen bzgl. "einhalten des Urheberrechts"!? Das Verhältnismäßigkeitsprinzip hat Verfassungsrang! Da geht GAR nichts. Und das ist auch gut so.

Und ja - es gibt kein Monopol. Deshalb legen ja die Verlage auch die Preise fest. Mehr als 25 EUR ist so ein Buch nach den Gesetzen des Marktes nunmal nicht wert. Und für diesen Streitwert wollen die jetzt die Schulen ausspionieren? Sind wir in Hogwarts oder was? :)

gt

Diese Linke Dialektik läßt einem manchmal schon die Galle überlaufen. Dieser Klump argumentiert mit instanziierten Begrifflichkeiten, die sie geistig nicht einmal im Ansatz verstanden hat.

Die überwiegende Mehrheit der Schüler, Jugendlichen und Studenten "bedienen" sich "frei" urheberrechtlich geschützter Werke, sprich sie werden gestohlen. In einerm Campussymposion trug mir einer meiner Kommilitonen vor, daß er Student sei, arm sei (Papa Arzt, arm, jaja) und damit für sich das Recht proklamiert, Musik, Literatur und Video illegal zu beziehen. Das ist eine Facette des digitalen, vernetzten Zeitalters, daß sich die Hochkultur des Rechtsmäsigen langsam auflöst und in roter Grütze auf einen gemeinsamen Nenner reduziert wird, der kaum noch von egozentrischen Trokloditen unterscheidbar macht.

Es ist letztlich egal, welches Parteibuch man in der Hand hält, wichtig und relevant ist das, was im Kopf steckt. Wenn dieses verkrüppelte Rechtsempfinden gekoppelt mit Neidkomplexen (will ich haben, muß ich haben!) zu einer politisch mündigen Instanz heranreift, liegt etwas im Argen. Widerwärtig finde ich dann die weichgespülte und dümmliche Argumentationskette mit übersteigerten Vergleichen - da kommen plötzlich terroraspekte ins Spiel, scharfe Fluhafenkontrollen - hier verläßt der rote Geist nicht mehr nur die Sphäre der Bodenhafung, nein, er triftet bereits mit 3. kosmischer Geschwindigkeit fernab jeden Vernunftssystems. Actio et reactio! Wem die Preise für ein Buch zu hoch sind, es nicht kauft und stattdessen lieber raubkopiert, hat es nicht besser verdient als abgemahnt und abgestraft zu werden! Leider ist es ja nicht so, daß diese geistesevakuierten Leuchten der Nation mit einem Alternativvorschlag aufwarten, der umsetzbar wäre, nein, man wird lieber orange politisch aktiv und höhlt das System weiter aus. Schon jetzt driften mehr und mehr minderwertige Druckwerke aus dem angelsächsischen Sprachraum auf den bundesdeutschen Markt und machen es schier unmöglich, sich mit guter deutscher Literatur zu beschäftigen!

Aber was will man von Mittelmaß, das nicht weiter denken kann als bis zur nächsten Fußballsendung, bis zu nächsten SMS oder bis zur nächsten Gehalts- und Gratifikationsabrechnung?

Und neben dem Erwerbsverlust, der ja nicht nur die Verlagsinhaber, sondern vor allem die Arbeiter und Angestellten in diesen betrifft (an die denkt man nur in rot-grün-orangenen Lippenbekenntnissen, nicht aber mit dem Herzen), gibt es reichlich erschlichene und erlogene "Leistungen" (nicht nur Sozialleistungen).
Selbst die peinlich simplen Bakkalaureatenarbeiten müssen von einem Heer Möchtegernstudenten kopiert und plagiiert werden. Erschreckend, was man mit dem Einsatz sogenannter "Matchern" alles findet, was andere geschrieben, in Englisch, Französisch, und dann wiederum Kollegen und Schüler in einer Übersetzung als Eigenleistung verkaufen.

Nein, ich sage: es ist gar nicht verfassungswiderrechtlich, wenn eine Schul- oder Studien-IT-Anlage, die ja nur unter gewissen Bedingungen genutzt werden darf, gescannt und infiltriert wird. Bis hin zu privatem(!) Gerat, das ans schulische/akademische und damit öffentliche Trägersystem angeschlossen wird! Man kann ja gefälligst seinen Scheiß zuhause lassen und auf seiner privaten Pornoleitung tun und lassen, was man will.

Im Grunde haben wir selber, alle zusammen, diese Entwicklung zu verantworten. Wir sind mündig und sind für die Konsequenzen verantwortlich. Diese Rosinenpickerei der Spaßgesellschaft betrifft immer stärker sozial schwache und einige Mittemäßige kommen sich dann besonders schlau und geistreich vor, wenn sie es schaffen, das "System", das von uns allen getragen werden sollte, zu unterlaufen und Vorteile daraus zu ziehen. Wenn einem Dozenten an der Hochschule schon die Möglichkeit genommen wird, Dummköpfe und Störenfriede und solche, die übergeordnet den sozialen Frieden in aktiver und passiver wider die Moral laufenden Aktivitäten stören, herauszuwerfen, sind Gegenmäßnahmen von höherer Instanz gerechtfertigt. Und genau so wie im Kleinen sehe ich jetzt diese Aktion im Großen. Es besteht Handlungsbedarf.

Und wenn Dir ein Buch für 25 Euro zu teuer ist - dann kauf es nicht! Ich glaube nicht, daß Du imstande bist zu bewerten, ob das Buch "wertvoll" ist oder nicht. Nö, eher fallt in der Hölle Schnee ....
 
@Eisenfaust

ich hab dein statement gelesen. leider vermisse ich darin die unterscheidung zwischen schulmedien und der literatur an sich. ein grober fehler. sprechen wir vom recht, romane oder gedichte, zu verbreiten und dafür einen gerechten lohn zu erhalten. oder geht es darum, das man werke, deren erstellender künstler schon über 20 jahre tot ist?

auch wird nicht im leisesten darauf eingegangen, das gerade bildung für alle zugänglich sein sollte(auch arme). was bei deinem statement überhaupt nicht berücksichtigt wird. mir erschien es so, das du anprangerst, das man nicht über den tellerrand blicke. was du selbst aber tunlichst vermeidest.

die angeführten beispiele zeigen dein blickfeld. jedoch dies als die korrekte sichtweise zu bezeichnen erscheint mir etwas arrogant. vor allem im hinblick darauf, das du wesentliche aspekte nicht/oder nur marginal angesprochen hast.

Und wenn Dir ein Buch für 25 Euro zu teuer ist - dann kauf es nicht!

auch dies, ist äusserst kurz gegriffen.

grundrecht
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich
aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue
zur Verfassung.

zumindestens eine problematik, ob es : das grundrecht auf kunst, wissenschaft, forschung und dergleichen, ist faktisch nicht gegeben. bildung kostet geld.
womit eine den grundrechten zugrundegelegte willensbekundung nichts bringt, wenn man dies nicht umsetzt.

es ist nicht so, das es wirklich leicht ist, nur schon die grundrechte umzusetzen. aber so leicht wie du es dir dabei machst, ist es definitiv nicht. es ist ein zu kurzes denken, welches gepaart mit eigenen erfahrungen(welche mich auch aufregen würden), zu einem verfälschten bild führen.

grundrecht
Art 18
Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit
(Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen
die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr
Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

auch dieser teil wirft fragen auf, welche nicht durch ein blosses "macht ja nix" abgetan werden können. es geht letztendlich um die grundrechte eines jeden. gerade dieses grundrecht wird mit trojanern und dergleichen kontroll-massnahmen untergraben.

du kannst nicht allen ernstes dafür sein, das diese zustände weiterhin ein rechtsfreier raum des staates sind. *ansonsten würd ich mir in den hintern beissen, das ich mit dir schreibe.

urheberrecht:
2.4 Schutzdauer

Das Urheberrecht ist vererblich. Die Verwertungsrechte können nach §§28-30 UrhG an die Erben fallen.
Die Schutzfristen sind in den §§64-71 und im §129 UrhG geregelt. Für Eigenwerke[ 15 ], bei denen der Urheber bekannt ist, gilt eine Schutzdauer von 70 Jahren post mortem. Anonyma und Pseudonyma[ 16 ] sind 70 Jahre nach Erscheinen geschützt. Für Gemeinschaftswerke[ 17 ] gilt eine Schutzdauer von 70 Jahren nach Tod des Längstlebenden. Lichtbilder und -werke sind 25 Jahre nach Erscheinen gemeinfrei. Die Schutzfrist für wissenschaftliche Ausgaben und Nachlaßausgaben beträgt 10 Jahre nach Erscheinen. Veränderungen der Fristen können rückwirkend nicht geltend gemacht werden.
"Nach Ablauf dieser Fristen sind die Werke "gemeinfrei" und können von jedermann gedruckt und herausgegeben werden."[ 18 ] Strittig ist, ob und inwieweit jedoch das Urheberpersönlichkeitsrecht erlischt.[ 19 ]

dieser passus zeigt gut auf, wie idiotisch dieses urheberrecht aggiert. es ist absurd, das die verwertung 70 jahre lang nach dem tode des verfassers dauert.

in unserem beispiel befinden wir uns in beiden szenarien. in der mit 70 jahren(zb Bücher wie die blechtrommel, von günter grass, lehrstoff im gymi hier)und den 10 jahren, für wissenschaftliche werke. beides kommt hier zu tragen und sollte gelöst werden. meiner meinung nach durch ein neues urheberrecht. idiotischer als heute, wirds nicht werden. heute ist es nur ein schlechter witz.

Nein, ich sage: es ist gar nicht verfassungswiderrechtlich, wenn eine Schul- oder Studien-IT-Anlage, die ja nur unter gewissen Bedingungen genutzt werden darf, gescannt und infiltriert wird. Bis hin zu privatem(!) Gerat, das ans schulische/akademische und damit öffentliche Trägersystem angeschlossen wird! Man kann ja gefälligst seinen Scheiß zuhause lassen und auf seiner privaten Pornoleitung tun und lassen, was man will.

der zweck heiligt also die mittel?

korrekt ist doch :

grundrecht
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

schön wäre es, wären alle menschen vor dem gesetz gleich. beispiele wie schäuble und merkel beweisen das gegenteil. oder wie war das mit der immunität des amtes?*lächelt

grundrecht
Art 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
(3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
(4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
(5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

der private pc, wird direkt vom bundesverfassungsgericht als innerer kreis betituliert. der klar nicht antastbar bleibt. ausser eben für terrorismus. darum geht es aber gerade hier nicht. also ist die aussage, das sei ok, schlicht rechtlich nicht haltbar.

nach dem erneuten durchlesen deiner aussagen muss ich zusammenfassend sagen :

Nein, ich sage: es ist gar nicht verfassungswiderrechtlich, wenn eine Schul- oder Studie..

auf die verfassung, berufst du dich nicht. du hast kaum einen wirklichen wissensstand, was in der verfassung steht. womit ich deine aussage generell, als gebrabbel einstufen muss. wissenswertes neues, brachte es für mich nicht. auch ist die von dir angeprangerte art der polemik eher bei dir anzutreffen. so ist es eben, wenn man im glashaus sitzt und mit steinen wirft.

Im Grunde haben wir selber, alle zusammen, diese Entwicklung zu verantworten. Wir sind mündig und sind für die Konsequenzen verantwortlich.

menschen wie du, ja. die haben tatsächlich eine verantwortung zu tragen. nur ist es wie überall. die verantwortung wird auf andere verlagert. so sind es nun alle ausser dir. auch ne art des herumdrucksens. welches du selbst ja als minderwärtig einstuftest. spiegel-gesetz lässt grüssen.

was ich sonst noch denke, behalte ich diesmal für mich.

greez

ps:
Ich glaube nicht, daß Du imstande bist zu bewerten, ob das Buch "wertvoll" ist oder nicht. Nö, eher fallt in der Hölle Schnee ....

das war im eigentlichen eine beleidigung, welche die chatregeln verletzt. bei anderen wird zumindestens ein verweis ausgesprochen.
 
Zuletzt bearbeitet: (ps)
@tarrabas

Das ist wirklich alles sehr schön was zu zitiert, aber du vergisst dabei einen wichtigen Punkt und redest die ganze Zeit um den heißen Brei herum, vergisst aber komplett das wesentliche. Nämlich:

Artikel 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Quelle Grundrechte

GANZ wichtig ist hier der Punkt Nummer Zwei! Du redest die ganze Zeit von Grundrechten, was direkt durch den hervorragenden Beitrag von @Eisenfaust ja quasi schon beantwortet wurde.

Zitat von Eisenfaust:
Widerwärtig finde ich dann die weichgespülte und dümmliche Argumentationskette mit übersteigerten Vergleichen - da kommen plötzlich terroraspekte ins Spiel, scharfe Fluhafenkontrollen - hier verläßt der rote Geist nicht mehr nur die Sphäre der Bodenhafung, nein, er triftet bereits mit 3. kosmischer Geschwindigkeit fernab jeden Vernunftssystems. Actio et reactio!

Das beschreibt eigentlich schon alles. Deine ach so schön und brav aufgezählten Grundrechte sind alle schön und gut, aber der von mir aufgezählte Punkt schränkt das wieder komplett ein. Auch hier wurde es schon gut von @Eisenfaust erklärt, wieso User wie du so handeln (bis zu den Grundrechten denken, aber eben nicht ALLE Fakten sammeln und dann eine Meinung bilden):

Zitat von Eisenfaust:
Aber was will man von Mittelmaß, das nicht weiter denken kann als bis zur nächsten Fußballsendung, bis zu nächsten SMS oder bis zur nächsten Gehalts- und Gratifikationsabrechnung?

Aber zurück zur eigentlichen Sache. Die von dir aufgezählten Grundrechte sind natürlich da, werden aber eingeschränkt, dass man sich natürlich auch gleich an alle anderen Gesetze halt muss, wenn man diese durchsetzten will. Wenn wir gleich bei diesen Gesetzten sind, die deine wunderschön herunter gebeteten Gesetze wieder einschränken, so gucken wir uns doch gleich das hier aufkommende UrhG an:

§ 17 Verbreitungsrecht

(1) Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen.
(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig.
(3) Vermietung im Sinne der Vorschriften dieses Gesetzes ist die zeitlich begrenzte, unmittelbar oder mittelbar Erwerbszwecken dienende Gebrauchsüberlassung. Als Vermietung gilt jedoch nicht die Überlassung von Originalen oder Vervielfältigungsstücken
1.
von Bauwerken und Werken der angewandten Kunst oder
2.
im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zu dem ausschließlichen Zweck, bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis benutzt zu werden.

Auch hier gelten für den Punkt Zwei natürlich alle Einschränkungen durch andere Teile der Gesetzte, z.B. die Länge der Rechte ein Urheber zu sein, aber das ist ein anderes Thema.

Aber dieser Punkt zwei sagt doch jetzt eindeutig, dass eben das für eine private Kopie angefertigte Objekt NICHT mit Erlaubnis weiter gegeben wurde. Damit verstößt du direkt gegen UrhG §14 Absatz 2 und auch direkt gegen das Grundrecht, was wir oben schon hatten. Das schränkt alle deine Handlungen auf einmal wieder ein!

Was das ganze "Was passiert wenn das Gesetzt verletzt wird" lasse ich jetzt weg. Dies würde hier wirklich zu weit führen. Über dieses Thema kann man eigene Bücher schreiben. Aber dies hast du ja zum Teil schon, mehr oder weniger Richtig, gemacht.

Ich FINDE (Achtung eigene Meinung) dies völlig akzeptabel. Sollten hierzu die Gesetze nicht entsprechend ausgebaut sein, so sollte diese der aktuellen Situation angepasst werden. Aber dies schrieb ich ja bereits. Es muss hier eine Anpassung an die aktuelle Faktenlagen geschehen und die aktuelle Technologie berücksichtigt werden. Dies ist zum Zeitpunkt der Erstellung nicht geschehen und sollte dringend nachgeholt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
@AntiUser

da du mir noch einige antworten schuldig geblieben bist, erübrigt sich eine antwort an dich. ich schreib grad mit eisenfaust.

antworte mir, so reagiere ich auch bei dir. da du dies nicht tust, reagier ich nur begrenzt.

greez
 
Ich glaube nicht, dass Eisenfaust verstanden hat, was er von mir zitiert. Das gleiche ist vorher mit florian. und der Ermessensfrage passiert (damit hab ich gemeint, dass das jeder selbst beurteilen muss). Das führt leider zu fehlinterpretierten Zitaten. Auch deshalb und abschließend nochmal in kurz:

Ich finde es unangemessen und unverhältnismäßig, was die Schulbuchverlage sich da herausnehmen wollen.

Ich glaube aber nicht, dass wir hiermit Einfluss darauf haben, solang die Schulen und Schulämter das mit sich machen lassen. Um weiteren Fehlinterpretationen aus dem Weg zu gehen, klink ich mich hier aus und wende mich lieber wieder den digitalen Machenschaften in den anderen Bereichen des Forums zu :lol:

Grüße
gt
 
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