News Viele Online-Händler wollen kostenfreie Retour einstellen

WhiteShark schrieb:
Das einzige was sich ändert, ist das die Übernahme der Versandkosten kein Gesetz mehr ist, sondern ein Service.
Die meisten werden es weiterhin anbieten, das regelt der Markt ganz von alleine.

Sehe ich auch so.
Wenn ein Händler meint grundsätzlich die Rücksendekosten verlangen zu müssen, werden sich die Kunden eben bei anderen Händlern umsehen.

Ich habe in den letzten Monaten selber relativ oft von der "Rückgabe" gebrauch gemacht.
Da hilft auch kein vorheriges Informieren. Wenn in Test´s und von den Herstellern die Grafikkarte aus SUPERSILENT angepriesen wird, dann habe ich eine dementsprechende Erwartung. Wird diese nicht erfüllt, geht der Artikel zurück.

4 Grafikkarten hatte ich hier, eine nach der anderen....... wirklich leise war nur eine und diese werkelt nun in meinem System.
TFT dasselbe Spiel..... bei dem Kauf eines TFT im mittleren Preissegment habe ich bestimmte Vorstellungen - auch da musste ich 3 bestellen bis der "richtige" dabei war.
Zum einen werden die Sachen in solchen Fällen von mir behandelt wie ein rohes Ei, und zum anderen sieht die Kalkulation des Händlers Rücksendungen vor. Es wird ja wohl niemand glauben das etwas günstiger wird wenn die Rücksendekosten selber zu tragen sind.......so Naiv kann niemand sein.

Und gegen Besteller die wirklich nur bestellen weil sie z.b. einen TV nur für ne Woche benötigen wird das auch nicht bringen.
 
Ja und laut Gesetz hat der Händler das Recht auf Nachbesserung der Mangel.

Und das 2 mal. Er darf dir praktisch 3 mal defekte Ware versenden, bevor du vom Kauf zurücktreten darfst, im Sinne der Gewährleistung. Alles andere (heisst du geht zuvor schon vom Kauf zurück) ist Widerruf und da hast du die Retoure zu bezahlen!
Ja und nein...

Der Käufer hat die Wahl ob die Nachbesserung in der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache besteht. http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Ich als Käufer wäre ja doof wenn ich mir nicht gleich ein neues Gerät geben lassen würde.
Und die Kosten der Mangelbeseitigung also auch gerade die Versandkosten sind zu erstatten wie ihr schon richtig geschrieben habt.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
In dem Fall ist auch die Rücksendung kostenlos. ( Aber ihr habt erst Anspruch auf "Geld zurück" wenn der 3. Versuch den Mangel zu beseitigen fehlgeschlagen ist. )

Und ja sowas gehört in die normale Schule, kann ja leider nicht jeder das Glück gehabt haben eine kaufmännische Ausbildung genossen zu haben.
 
FerrariF100GT schrieb:
Jetzt überlegst du noch einmal, wie du die Ware in einem Laden prüfen kannst, und wie du es daheim tust. Im Laden packe in den TV nicht aus und lass ihn 2 Wochen laufen und packe ihn wieder ein und stell ihn ins Regal!

Nochmal für dich! Das Wort GEBRAUCHT ist schlichtweg Falsch, denn wenn ich ein Handy neukaufe und es ist versiegelt und öffne die Verpackung, dann ist es nicht mehr versiegelt, somit keine Neuware mehr, sondern Gebrauchtware, nach deiner Logik, die Falsch ist, kann der Händler Wertersatz verlangen.

Es geht ausschließlich um die Prüfung der Ware! GEHT die Prüfung über die üblichen Prüfungsmöglichkeiten, im stationären Handel hinaus, dann kann der Händler Wertersatz verlangen.

Dass du allen Ernstes glaubst, dass das Widerrufsrecht dafür da ist, die Ware komplette zwei Wochen zu testen, zeigt deine Ahnungslosigkeit!
 
War abzusehen. Nun, eben 2 mal nachdenken, bevor man etwas bestellt.
 
Meine Meinung zum Thema: Versand/Rücksendekosten sind Sache des Versandhändlers. Gehören ja schließlich zu SEINEM Geschäftsmodell!

Wertminderung in Rechnung zu stellen, wo sie auftreten, wäre die faire Lösung. Aber das traut sich ja schon jetzt kein Händler. Die verstecken sich lieber hinter dem Gesetzgeber, der ihnen jetzt die Rücksendekosten schenken soll.
 
Suxxess schrieb:
Ja und nein...

Der Käufer hat die Wahl ob die Nachbesserung in der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache besteht. http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html
Dies hat er nur in der Theorie. Wenn ein Umtausch unverhältnissmässig teurer wäre als eine Nachbesserung in Form einer Reperatur, so muss der Käufer das akzeptieren. Gerade bei teureren Elektronikartikeln hat man eben keine Wahl.

Ich als Käufer wäre ja doof wenn ich mir nicht gleich ein neues Gerät geben lassen würde.
Und die Kosten der Mangelbeseitigung also auch gerade die Versandkosten sind zu erstatten wie ihr schon richtig geschrieben habt.
In dem Fall ist auch die Rücksendung kostenlos. ( Aber ihr habt erst Anspruch auf "Geld zurück" wenn der 3. Versuch den Mangel zu beseitigen fehlgeschlagen ist.
Bei Rücktritt erhalte ich mein Geld oder ein Tauschgerät gleich, bei Gewährleistung kann es einige Wochen dauern.

Und ja sowas gehört in die normale Schule, kann ja leider nicht jeder das Glück gehabt haben eine kaufmännische Ausbildung genossen zu haben.
Wird sowas nicht in jeder Berufsschule gelehrt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Durchsetzung der EU-Richtlinie 2011/83/EU,
auf nationale Ebene ist längst überfällig.

Wie soll man denn sonst dieser Verschwendung von Ressourcen Einhalt gebieten.
Wenn ich z.B. bedenke, wie viel Tonnen Schuhe u. Klamotten für nichts und wieder nichts durch die Republik gekarrt werden.
 
Ich hoffe nur das die Unternehmen dann auch Ihre Preise für die Artikel senken. Sollte das nicht der Fall sein, wird halt wieder der lokale Einzelhandel angesteuert...
 
@Ribery88 vielen Dank für ihre freundliche Belehrung, aber die Dinge stehen bei Tft- Displays doch noch etwas anders, hier greift nämlich zusätzlich die ISO- Norm.
 
Zuletzt bearbeitet:
ludi.1 schrieb:
Wenn ich z.B. bedenke, wie viel Tonnen Schuhe u. Klamotten für nichts und wieder nichts durch die Republik gekarrt werden.

Schuhe u. Klamotten werden für nichts und wieder nichts durch die Republik gekarrt weil die HERSTELLER sich bei größenangaben nicht Standards halten. Dazu kommt das einige Versandhändler es nicht für nötig halten die Artikel richtig bzw. überhaupt zu beschreiben. Ich hatte da auf Seite 10 etwas zu geschrieben. Ich hätte ca. 10 Hosen bestellen müssen, weil ich 2 benötige und die Artikel NULL beschrieben waren ....

Versandhändler im Bekleidungsbereich können es sich eben genau deshalb nicht erlauben auf das kostenlose Rückgaberecht zu verzichten ... Zalando wäre am Ende! Ich würde dort NICHTS bestellen!

Hier wäre eher mal der Verbraucherschutz und die Händler gefragt das diese auf die Hersteller zu gehen und druck machen sich an Standards zu halten ... es kann nicht sein das ich 43 3/4 für nen 2011er Schuh benötige, gleicher Schuh, aber 2012er Modell nur noch 42,5. 36er Hose von Hersteller XYZ viel kleiner ist als eine 36er vom GLEICHEN Herstellen (Slim-Fit ... wenn ich Taile 36 habe, sollte mir auch 36 passen - scheiß auf Slim-Fit .. bei Slim-Fit sollte somit 32 oder so stehen ....)

Man muss bei Bekleidung leider nun mal extrem viel Raten und wenn das Raten künftig mit Kosten verbunden ist, werden einige Versandhändler zu machen müssen ... weil keiner bereit ist 3 Paar Schuhe zu bezahlen um 2 Kostenpflichtig zurückzuschicken ...
 
JamesFunk schrieb:
Blöde Gesetzesänderung.

Ich sehe es nicht ein, für defekte Sachen auch noch das Rückporto zu zahlen.

Erstens geht es um Rücksendungen, nicht um Retouren (RMA).

Zweitens kannst Du dich dafür bei den ganzen Arschlöchern bedanken, die einfach mal nur zum Ausprobieren bestellen und dann wieder zurückschicken. Davon haben wir auch diverse hier im Forum. Sowas geht halt echt mal gar nicht. Ist aber typisch Deutsch. Für alles muss eine Änderung/Gesetzesvorlage her (Auch wenn die diesmal von der EU kommt), weil immer alles übertrieben wird. :rolleyes:
 
WhiteShark schrieb:
Ich tausche auch Sachen mit Mängeln innerhalb der 14 Tage um und trete vom Kauf zurück. Denn sonst schickt der Händler es noch ein und ich warte 6 Wochen...
Es geht hier aber um die Praxis sich 6 Prozessoren zu bestellen, auf Übertaktbarkeit zu überprüfen und 5 davon dann wieder zurückzusenden. Habe auch schon von Leuten gehört welche sich ein Notebook bestellt haben, zwei Spiele durchspielten und dieses dann wieder zurücksandten. Wie asozial und arm ist dies denn bitte?
 
Zuletzt bearbeitet:
TrixXor schrieb:
...Sollte das nicht der Fall sein, wird halt wieder der lokale Einzelhandel angesteuert...

Das ist der Punkt um den es geht, je mehr Leute Online kaufen desto leerer werden die Geschäfte und alles drum herum...
 
Falcon schrieb:
Ist aber typisch Deutsch. Für alles muss eine Änderung/Gesetzesvorlage her (Auch wenn die diesmal von der EU kommt), weil immer alles übertrieben wird. :rolleyes:

Na ja.... Die Hersteller machen es doch auch nicht anders. Es brauchte zB. auch eine EU-Vorschrift, um Autohersteller dazu zu zwingen, endlich wieder die Autos so zu bauen, daß man die Scheinwerferglühlampen auch wechseln kann, ohne in der Werkstatt kostenpflichtig das halbe Auto zu demontieren. (Golf IV bis zu 160 Euro Kosten) ;)
 
Kann ich verstehen. Sehen manchen leute 10 Sachen kaufen mit dem argument "Ich weis nicht ob ich haben will,kanns ja zurückschicken".
 
Dies hat er nur in der Theorie. Wenn ein Umtausch unverhältnissmässig teurer wäre als eine Nachbesserung in Form einer Reparatur, so muss der Käufer das akzeptieren. Gerade bei teureren Elektronikartikeln hat man eben keine Wahl.
Dann muss er die Unverhältnismässigkeit nachweisen können. Und er kann doch nicht erzählen, dass der Austausch eines 0815 Massenwarenartikels unverhältnismässig wäre. Gerade wenn er da dann noch 20 Stück stehen hat.

Unverhältnismässig wäre es jetzt wenn es ein nun ein Einzelstück ist oder sowas in der Art. Dann kann man versuchen sich mit dem Verkäufer zu einigen z.B. indem man den Kratzer im Lack akzeptiert und dafür bekommt man 300 Euro Rabatt oder so.


WhiteShark schrieb:
Bei Rücktritt erhalte ich mein Geld oder ein Tauschgerät gleich, bei Gewährleistung kann es einige Wochen dauern.
Wird sowas nicht in jeder Berufsschule gelernt?
Warum sollte sowas bei einer technischen nicht-kaufmännischen Ausbildung vom Belang sein?

Aber mal allgemein haben große Händler wie Amazon und Co. damit kein Problem. Da wird das Zurückschickrisiko einfach an den Zwischenhändler oder den Hersteller weitergereicht. ( Endweder ihr nehmt die Sachen zurück, die wir nicht weiterverkaufen können oder ihr fliegt als Zulieferer aus unserer Kette raus... )

Als wenn das Amazon oder Zalando kratzen würde. :rolleyes: Pech haben die kleinen Händler die nicht die nötige Marktmacht haben um das Risiko weiterzugeben.

bei Gewährleistung kann es einige Wochen dauern.
Bei einem Defekt kannst du rechtlich halt erst nach dem dritten fehlgeschlagenen Reparaturversuch von deinem Kaufvertrag zurücktreten.
Aber wie gesagt du kannst wenn es verhältnismässig ist die Lieferung von Neuware verlangen als Mangelbeseitigung. Verweigert dies der Verkäufer endgültig, dann sind die Versuche zur Mangelbeseitung als gescheitert anzusehen und du kannst von dem Kaufvertrag zurücktreten => 100% Geld zurück!

Die Frage ist halt nur ob du deine Rechte kennst und wie hoch der Aufwand ist diese gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen. Die hatten das mal absichtlich im Handel getestet, sogut wie immer hat es bei Problemen geholfen den Chef zu verlangen. Ansonsten hilft die Verbaucherschutzzentrale.

Aber bevor man sich den Stress macht kann man halt einen Kompromiss mit dem Händler aushandeln und z.B. Rabatt bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ergänzung ()

Rob83 schrieb:
Was heißt gebraucht? Du darfst die Online Ware auspacken und begutachten und auch nutzen.
Wenn sie dir nicht gefällt, egal ob defekt oder nicht, darfst du dein 14 tätiges Rückgaberecht nutzen.

nein, du darsft sie begutachten, wie es etwa in einem ladengeschäft möglich wäre. das mag bei einem fernseher der eigentlichen nutzung sehr nahekommen, eine grafikkarte allerdings zB dürftest du nicht einbauen. nur kann man das halt nicht kontrollieren.
Ergänzung ()

grenn schrieb:
Wenn man damit z.B verhindern kann das sich einer 5 oder mehr gleiche Prozessoren bestellt nur um zu testen welcher der beste ist zum übertakten und die anderen wieder zurückschickt.

kann man nicht. die 7 euro versand, wenn er die prozessoren alle bei einem shop bestellt wird er ja grade noch aufrbingen können...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es begrüßenswert das diese asozialen Blutsaugern, welche das Widerrufsrecht mißbräulich zum Nachteil aller informierten Kunden und der Onlinehändler ausnutzen künftig zumindest die Rücksendekosten bezahlen müssen. Wenn ich ein Produkt in einem Laden kaufen möchte muss ich mich auch darum kümmern zu diesem Laden zu gelangen. Das kostet mich Sprit und anteilig Verschleiß des Autos, wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt eben ein Ticket. Es ist nur Fair bei Nichtgefallen daher die Rücksendekosten selbst zu übernehmen.
 
Zurück
Oben