FerrariF100GT
Lieutenant
- Registriert
- Juli 2004
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- 546
HALT STOP!!!
Das ist ja nicht zu glauben. Leute liest hier denn keiner zumindest einmal das Widerrufsrecht der einzelnen Händler mal durch?
Ich darf zitieren aus dem Wiederrufsrecht hier von Voelkner.
Hiermit ist schon eindeutig geregelt, dass wenn das Produkt in einem gebrauchten Zustand zurück kommt, so dass es nicht mehr als Neu zu verkaufen ist, der Kunde einen Wertersatz zu leisten hat.
So ist zumindest meine Auffassung! Nur wird halt im seltensten Fall das vom Kunden auch eingefordert. Aber da ist doch der Online Händler schuld!
So und daraus folgere ich nun ganz klar: Diese Änderung hier ist nicht dazu da um den Missbrauch der mit dem Online Handel getrieben wird zu verhindern. Ich denke das ist hier jedem der das gelesen hat auch klar. Wenn der Online Shop einen gebrauchten TV der während der WM lief zurück bekommt, so soll er einfach dem Kunden die Kosten dafür in Rechnung stellen bzw. von der Kostenerstattung abziehen.
Sorry aber diese Änderung ist einfach nur Kundenverarschung! Schade für die Händler die auf den Zug aufspringen und es nicht geblickt haben.
Das ist ja nicht zu glauben. Leute liest hier denn keiner zumindest einmal das Widerrufsrecht der einzelnen Händler mal durch?
Ich darf zitieren aus dem Wiederrufsrecht hier von Voelkner.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Hiermit ist schon eindeutig geregelt, dass wenn das Produkt in einem gebrauchten Zustand zurück kommt, so dass es nicht mehr als Neu zu verkaufen ist, der Kunde einen Wertersatz zu leisten hat.
So ist zumindest meine Auffassung! Nur wird halt im seltensten Fall das vom Kunden auch eingefordert. Aber da ist doch der Online Händler schuld!
So und daraus folgere ich nun ganz klar: Diese Änderung hier ist nicht dazu da um den Missbrauch der mit dem Online Handel getrieben wird zu verhindern. Ich denke das ist hier jedem der das gelesen hat auch klar. Wenn der Online Shop einen gebrauchten TV der während der WM lief zurück bekommt, so soll er einfach dem Kunden die Kosten dafür in Rechnung stellen bzw. von der Kostenerstattung abziehen.
Sorry aber diese Änderung ist einfach nur Kundenverarschung! Schade für die Händler die auf den Zug aufspringen und es nicht geblickt haben.