News Viele Online-Händler wollen kostenfreie Retour einstellen

HALT STOP!!!

Das ist ja nicht zu glauben. Leute liest hier denn keiner zumindest einmal das Widerrufsrecht der einzelnen Händler mal durch?

Ich darf zitieren aus dem Wiederrufsrecht hier von Voelkner.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.


Hiermit ist schon eindeutig geregelt, dass wenn das Produkt in einem gebrauchten Zustand zurück kommt, so dass es nicht mehr als Neu zu verkaufen ist, der Kunde einen Wertersatz zu leisten hat.

So ist zumindest meine Auffassung! Nur wird halt im seltensten Fall das vom Kunden auch eingefordert. Aber da ist doch der Online Händler schuld!

So und daraus folgere ich nun ganz klar: Diese Änderung hier ist nicht dazu da um den Missbrauch der mit dem Online Handel getrieben wird zu verhindern. Ich denke das ist hier jedem der das gelesen hat auch klar. Wenn der Online Shop einen gebrauchten TV der während der WM lief zurück bekommt, so soll er einfach dem Kunden die Kosten dafür in Rechnung stellen bzw. von der Kostenerstattung abziehen.


Sorry aber diese Änderung ist einfach nur Kundenverarschung! Schade für die Händler die auf den Zug aufspringen und es nicht geblickt haben.
 
Finde ich gut.
Die Leute sollen gefälligst VOR dem Kauf überlegen, ob sie den Scheiss wirklich brauchen.
Wenn sie nur mal etwas anschaun wollen, sollen sie gefälligst ihren faulen a**** bewegen und die örtlichen Geschäfte besuchen.
Im Idealfall kaufen sie es dann auch da, statt wegen 5€ rumzugeizen und die Verendung der lokalen Läden herbeizuführen.

Ich bestell zwar auch einiges im Internet, aber ich hab in den letzten Jahren kein einziges Paket wieder zurückgeschickt!
Warum? Weil ich es mir gründlich überlegt hab, was ich bestelle und ob ich es benötige.

Kleidung kaufe ich fast generell nicht im Internet, da es gerade da ein Glücksspiel ist, ob es einem wirklich gefällt und die Größe passt.
Die Zahlen belegen auch, dass "Zoolando" mehr als die hälfte nur Retouren hat.
Von daher ist dieser Schritt nur überfällig. Hier sehe ich keinerlei Verständnis für Leute, die sich darüber beschweren.
 
NICHT WENN DER KUNDE AUF RÜCKTRITT VOM KAUF BESTEHT!!!

Wie ich schon schrieb, hat der Händler das Recht zur Nachbesserung, wird ihm diese durch den Rücktritt nicht gewährt, hat der Kunde die Retoure zu zahlen!

Der mündige Kunde sollte um die Gesetzeslage wissen. Wie ich bereits schrieb: Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Es besteht ein Unterschied zwischen 'nicht schmecken' und 'nicht wollen' (ergo: Umentscheidung), wenn du verstehst?
 
Das wäre der letzte Sargnagel für die ganzen kleinen Shops.
Die sind ohnehin meist eher unseriös. Man wird eigentlich bei allem gegängelt. Scheiß Zahlungsmethoden, Lieferzeiten, Service...
Da wird sich der Durchschnittskunde eh schon denken, kauf ich halt bei Amazon oder Zalando.
Genau die können sich es auch weiterhin leisten, kostenfreie Rücksendungen anzubieten.
Warum sollte man dann also noch bei den kleinen Anbietern einkaufen?
 
FerrariF100GT schrieb:
Sorry aber diese Änderung ist einfach nur Kundenverarschung! Schade für die Händler die auf den Zug aufspringen und es nicht geblickt haben.

Wieso?

Wieso soll der Kunde nicht für die Nutzung des Artikels bezahlen?

Stell dir vor, du kaufst die Autoreifen in einem Onlineshop. Fährst damit 2 Wochen rum und schickst die dann wieder zurück. Wer soll bite den Verschleiss tragen? Der Händler? NEIN! DU! Du bist damit gefahren, du hast den Fernsehr benutzt, also wirst DU, der Endkunde, auch diese Kosten tragen!
 
JamesFunk schrieb:
Ich sehe es nicht ein, für defekte Sachen auch noch das Rückporto zu zahlen.
Lesen => Denken => Posten

Es geht um das 14 tägige Rückgaberecht, das einige Schmarotzer gerne ausnützen.
Der Klassiker: DSLR für den Urlaub, TV für die WM,...
Diese können innerhalb 14 Tagen kostenfrei retourniert werden. ALLERDINGS, und das wurde mal wieder ignoriert, muss der Kunde eventuell eine Kompensation für den Gebrauch der Ware zahlen. Das ist meist mehr als der Wertverlust tatsächlich beträgt und diesen -inklusive der Versandkosten- überkompensiert.

Nichtsdestotrotz würde ich für Rücksendungen im nicht-Mode-Bereich generell den Kunden zur Kasse bitten. Der Versandhandel kann ja nix dafür, dass die Leute nicht wissen, was sie wollen. Letzteres is leider sehr häufig der Fall.

MfG, Thomas
 
Was heißt gebraucht? Du darfst die Online Ware auspacken und begutachten und auch nutzen.
Wenn sie dir nicht gefällt, egal ob defekt oder nicht, darfst du dein 14 tätiges Rückgaberecht nutzen.
Erst wenn du Kratzer rein machst oder es 2 Wochen lang nutzt, dann musst du zahlen.

Für solche Dinge habe ich extra ein 100er Pack Einweg Handschuhe, damit ich nicht mal Fingerspuren hinterlasse.
Wenn mich dann ein toter Pixel anstarrt, geht das Ding zurück - fertig.

Das ist ein defekt und das Gerät ist auf Ebay beim Verkauf bestenfalls 50% so viel wert wie eines ohne Fehler.
Da können mich die Pixelfehlerklassen mal...^^
 
FerrariF100GT schrieb:
Hiermit ist schon eindeutig geregelt, dass wenn das Produkt in einem gebrauchten Zustand zurück kommt, so dass es nicht mehr als Neu zu verkaufen ist, der Kunde einen Wertersatz zu leisten hat.

So ist zumindest meine Auffassung! Nur wird halt im seltensten Fall das vom Kunden auch eingefordert. Aber da ist doch der Online Händler schuld!

Sorry aber diese Änderung ist einfach nur Kundenverarschung! Schade für die Händler die auf den Zug aufspringen und es nicht geblickt haben.

Herzlichen Glückwunsch! Du hast den Titel "Ich poste erst und denke erst später" erhalten.

Natürlich kann der Händler kein Wertersatz nach deinem beschriebenen Fall durchführen!

Geht die Prüfung der Ware über die übliche Prüfung, die es im stationären Handel gibt, hinaus
und der Zustand der Ware wird dadurch verschlechtert, dann kann man Wertersatz verlangen.
 
JamesFunk schrieb:
Und wie oft soll ich sagen, dass ich nicht reklamieren möchte?

Dann ist dies - so hart es dich nun auch treffen mag - dein Problem. Und deines allein. Wenn du die gesetzlichen Regelungen nicht in Anspruch nehmen möchtest hast du wohl kaum eine Rechtfertigung für deine Forderung.
 
Otsy schrieb:
Der mündige Kunde sollte um die Gesetzeslage wissen. Wie ich bereits schrieb: Das eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Es besteht ein Unterschied zwischen 'nicht schmecken' und 'nicht wollen' (ergo: Umentscheidung), wenn du verstehst?

richtig, wenn es dir aber nicht schmeckt, hat der Händler das Recht es nachzuwürzen!
wenn du es aber ihm nicht erlaubst, denn ist es egal ob es dir nicht schmeckt. denn willst du es nicht!

wenn du verstehst!?
 
Also ich glaube nicht das ein Online-Händler nur wegen den Retouren pleite gehen kann.
Die wollen nur am Service sparen und den Gewinn maximieren.
Das Neckermann und Co pleite gehen liegt daran das Diese einen extrem schlechten Kundenservice haben, altes Monopoldenken und einfach Inkompetenz.
 
boncha schrieb:
Die Zahlen belegen auch, dass "Zoolando" mehr als die hälfte nur Retouren hat.
Von daher ist dieser Schritt nur überfällig. Hier sehe ich keinerlei Verständnis für Leute, die sich darüber beschweren.

Das ist ja schön und gut aber ihr könnt doch nicht ernsthaft jetzt mit einem Shop Mittleid haben der seine Mitarbeiter wie den letzten Dreck behandelt, ein Klo in die Halle stellt wo alle hinmüssen etc. Das kann doch nicht euer ernst sein? Sorry dass ich hier vom Thema abdrifte aber das ist ja schon Menschenverachtend mit nem Peiniger Mittleid zu haben. Da läuft doch gewaltig was falsch.

Klar kann ich die Händler verstehen und ja solchen die wirklich bestellen testen und nur Umtauschen sollte das Handwerk gelegt werden aber die, die das nicht tun sondern wirklich mal daneben gegriffen haben sollte man keine Steine in den weg stellen. Da müsste ein System her. Ich finde diesen Schritt einfach falsch. Vllt. kam das in meinen letzten Posts nicht an, wenn ja sorry dafür aber mit manchen Läden im Web hab ich einfach 0 Mittleid.
Daher erschrecken mich manche Posts hier einfach.
Falls ihr euch fragt woher ich jetzt das mit Zalando hab. Es gab mal ein paar Dokus darüber etc. Findet man eigentlich auf Yt. Wenn ich mit keinem Mitleid habe, dann mit Zalando. ( ist jetzt halt speziell ) Aber das ist bestimmt bei mehreren so nur ist es da noch nicht rausgekommen.
Und jetzt genieß ich meinen Sonntag :-)
 
Rob83 schrieb:
Tagesgeld Zinsen eventuell. Also ~0.5-1% der Geldmenge. Deckt das allein nicht das Rückporto ab bei 500€+ ?
Und wenn die Kohle dann noch 2 Wochen bei denen bleibt, dann ist das aber mehr als kompensiert !

aber Mathe hattest du mal in der schule?
rechne das doch nochmal nach ;)
 
Rob83 schrieb:
Mir fällt grad ein, man muss die Ware ja vorher bezahlen. D.h. das Geld landet auf ihrem Konto und wird verzinst - Tagesgeld Zinsen eventuell. Also ~0.5-1% der Geldmenge. Deckt das allein nicht das Rückporto ab bei 500€+ ?

Und wenn die Kohle dann noch 2 Wochen bei denen bleibt, dann ist das aber mehr als kompensiert !
Man müsst sogar noch Gutscheine verlangen...

Zahlt man das Rückporto selbst, dann machen die mit jeder Zahlung Gewinn, egal ob Retour oder nicht.
Daher kommt deren Gedanke, die Gier treibt einen immer weiter und weiter...

lernt man in der schule eigentlich gar nichts mehr?

500€ zu 1% macht 5€. pro jahr!
5€/365 macht ca. 1 cent pro tag.
 
Aha ... so sieht also "EU-Verbraucherschutz" aus.

Daß irgendwelche ASOZIALEN PISSER dieses System ausnutzen, um sich kostenlos Geräte zu leihen, ist natürlich traurig. Dagegen sollte man vorgehen.
Aber Shops, die in Zukunft keine kostenlose Rücksendung mehr erlauben, werden mich als Kunden ganz einfach verlieren.
Bei vielen Geräten ist es leider absolut notwendig, die Dinger wieder zurück senden zu können. TFT-Monitore zum Beispiel ... steht ja leider nicht in der Artikel-Beschreibung, daß das Teil fiept und eine Ausleuchtung zum Davonlaufen hat. :rolleyes:
 
hongkongfui schrieb:
lernt man in der schule eigentlich gar nichts mehr?

500€ zu 1% macht 5€. pro jahr!
5€/365 macht ca. 1 cent pro tag.

ich sagte ja, Endkunde ist DUMM! ;)

der will so viel und will so viel wissen. und jeder ist anwalt oder hat einen in der familie und weiss alles besser...

muhahaha, trottels diese
 
DiamondDog schrieb:
richtig, wenn es dir aber nicht schmeckt, hat der Händler das Recht es nachzuwürzen!
wenn du es aber ihm nicht erlaubst, denn ist es egal ob es dir nicht schmeckt. denn willst du es nicht!

wenn du verstehst!?

Es tut mir leid, aber ich erkenne die Logik hinter diesem Gedanken nicht. Mit anderen Worten: Nein, ich verstehe nicht.
 
Gute Entscheidung.
Die Kosten bleiben letztendlich wieder am Kunden haften und ganz ehrlich, die Ausrede mit "ich weiß ja nicht, wie laut diese Festplatte ist" zieht auch nicht wirklich. In den wenigsten lokalen Geschäften kann man die Lautstärke einer Festplatte messen. Wenn man das unbedingt abchecken will, dann hat man gefälligst auch für die Retourkosten aufzukommen - das sehe ich als selbstverständlich an. Schließlich sind Online-Händler auch günstiger, wenn man die Ware schlussendlich kauft. Diesen Kompromiss kann man eingehen.
 
Wenn man damit z.B verhindern kann das sich einer 5 oder mehr gleiche Prozessoren bestellt nur um zu testen welcher der beste ist zum übertakten und die anderen wieder zurückschickt.
HighTech-Freak schrieb:
Es geht um das 14 tägige Rückgaberecht, das einige Schmarotzer gerne ausnützen.
Der Klassiker: DSLR für den Urlaub, TV für die WM,...
Diese können innerhalb 14 Tagen kostenfrei retourniert werden. ALLERDINGS, und das wurde mal wieder ignoriert, muss der Kunde eventuell eine Kompensation für den Gebrauch der Ware zahlen. Das ist meist mehr als der Wertverlust tatsächlich beträgt und diesen -inklusive der Versandkosten- überkompensiert.
Oder das jemand seine Grafikkarte zurückschickt um sich dann eine neue zu bestellen, damit dann z.B ein Spielebundle dazu bekommt.
 
DiamondDog schrieb:
Wieso?

Wieso soll der Kunde nicht für die Nutzung des Artikels bezahlen?

Stell dir vor, du kaufst die Autoreifen in einem Onlineshop. Fährst damit 2 Wochen rum und schickst die dann wieder zurück. Wer soll bite den Verschleiss tragen? Der Händler? NEIN! DU! Du bist damit gefahren, du hast den Fernsehr benutzt, also wirst DU, der Endkunde, auch diese Kosten tragen!

Hallo ich bin auf deiner Seite! ^^ Sonst hätte ich das mit der Wertersatz hier nicht kopiert. Es rafft hier nur keiner. Ich bin echt fassungslos, man sollte mal in den Schulen ein Seminar Online Kaufrecht machen. Scheinbar kennt sich hier niemand aus.

ich schreibe es noch einmal:

Der Händler hat das Recht bei einem Widerruf ( worum es hier ja zweifelsohne geht), Wertersatz zu fordern, wenn der Artikel in einem gebrauchten Zustand zurück kommt!
Wieso muss man denn jetzt hier noch etwas am Gesetz ändern? Es ist doch schon alles Gang und gebe. Lest euch das Widerrufsrecht doch einmal durch!

(Das hier ist nur meine Deutung der Gesetze und ist keine Rechtsauskunft ;) )
 
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